Mietminderungen werden ausschließlich bei Ihrem Vertragspartner geltend gemacht.
richtig! Sie mindern ihre Miete und ihr Vermietrer kann sich an die anderen Eigentümer wenden.
Mietminderungen werden ausschließlich bei Ihrem Vertragspartner geltend gemacht.
richtig! Sie mindern ihre Miete und ihr Vermietrer kann sich an die anderen Eigentümer wenden.
Verstehe ich jetzt nicht - siehe Abs. 2.
§ 563 BGB Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
eben, siehe Absatz 3
läuft der Mietvertrag ausschließlich auf den Namen der Mutter?
Aber schon für das Abschleppen eines Falschparkers (Behindertenparkplatz, Rettungsweg, o.ä.) muss die Polizei hinzu gezogen werden.
das ist blödsinn
Das Amt muss und darf nicht mitspielen!
richtig ist, dass das Amt nicht muss, aber sehr wohl kann und natürlich auch darf. Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an und darauf, wie gut man es vorträgt. Ich habe schon von gelangweilten Ordnungshütern gehört, die -je nach Tagesform- äußerst gerne aktiv werden.
In Vorleistung treten bedeutet, dass man dem Geld hinterher läuft und ein Gericht benötigt, dass den Abgeschleppten zur Zahlung verdonnert.
es geht hier doch nicht um ein Vermögen... die 180 Mucken oder so kann man sich schon mal gönnen. Außerdem: man kann anschließend zuerst einen Mahnbescheid erwirken, ganz ohne Gericht.
Was gilt eigentlich als Notfall?
hast du selbst die auf der verlinkten Site die Infos zu Notfällen gelesen? Wenn nicht, bitteschön:
Stellen Sie sich vor, Sie haben es sich abends zu Hause gemütlich gemacht und plötzlich sehen Sie, wie Wassertropfen von Ihrer Zimmerdecke herabtropfen. Sie werden sich denken, dass bei dem Mieter über Ihnen ein Wasserrohr geplatzt oder vielleicht die Badewanne übergelaufen ist. Fragen Sie zunächst den entsprechenden Mieter. Wenn niemand die Tür öffnet, melden Sie diesen Schaden unverzüglich bei uns. Unsere Anschrift und Telefonnummer finden Sie in dem Schaukasten Ihres Hauses.
Bei dem Fall, den wir Ihnen gerade geschildert haben, handelt es sich um einen Notfall, der sofort behoben werden muss, um weitere Schäden abzuwenden.
Andere Notfälle können sein:
•Brände
•Explosionen oder
•Überschwemmungen.
Also auch nach deren Definition ist -ebenso wie meine- dein Fall kein Notfall, um den sich dein Haus-Service zu kümmern hat, auch wenn es aufgrund der derzeitigen Wetterlage von dir schon so empfunden wird.
wie wird denn bei euch das Warmwasser aufbereitet?
wenn ich bei mir den Wasserhahn aufdrehe und bei "Kalt" kommt nix, dann drehe ich etwas "Warm" auf und habe Wasser, dass nicht ganz so kalt ist.
Willst du, dass die Vermieterin vorbeikommt, dich tröstet und dir zur Hand geht bei deinem Problem?
Als letztes habe ich die Unterlagen einem Mieterbund gegeben, und auch diese sind der Meinung das,
was willst du dann noch von uns hören?
Die Fristenregelung wurde gekippt.
wo? ich kann nur zur starren Fristenregelung etwas finden. die hier aufgeführte Fristenregelung ist nicht "starr", da sie den Passus "Nach dem jeweiligen Grad der Abnutzung" als Aufweichung enthält. Somit ist sie jedenfalls in der Hinsicht durchaus zulässig.
also, nochmal zum mitdenken: du zahlst keine 280 EUR Nebenkosten, sondern jeden Monat Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Am Ende einer Abrechnungsperiode bekommst du eine Rechnung, auf der deine tatsächlichen Kosten drauf stehen. Von den dort stehenden Kosten werden deine monatl. Voruaszahlungsbeträge abgezogen und die Differenz muss ausgeglichen werden.
Wenn du nun höhere Vorauszahlungen machst, dann hast du am Ende in der Abrechnung weniger nachzuzahlen oder bekommst sogar etwas raus.
Also: die Vermieterin hat nicht deine Kosten erhöht, sie möchte nur mehr Vorauszahlungen. Das scheint mir legitim, mindestens bis zur nächsten Abrechnung. Wenn die dann soweit ok ist und sich herausstellt, dass du viel Guthaben hast, dann kann man für die Folgezeit über eine Verringerung der mtl. Vorauszahlungen nachdenken.
Alles klar? wenn nicht ==> elterlichen Rat holen
Habe ich die gesetzliche Möglichkeit, meinen Mieter zur Nachrüstung der Heizung zu bringen?
Tippfehler / Freudsche Fehlleistung?
Anyway: Hat der Vermieter den Mietvertrag offiziell mit der WG als solcher abgeschlossen, oder sieht er euch als "Lebensgefährten" (oder so)?
boah, das ist doch nicht so schwer zu kapieren:
du bekommst die Säcke, bzw, Gutscheine dafür.
Die Kosten für die Gutscheine / Säcke werden dir in Rechnung gestellt.
Einmal hatte der Vermieter dir mehr Säcke in Rechnung gestellt, als du Gtscheine bekommen hast.
Diese Kosten hat er dir als Guthaben in der Abrechnung erstattet.
Anderes Jahr hast du genau so viele Säcke / Gutscheine bekommen, wie du laut Nebenkostenabrechnung zu bezahlen hattest, also kein Guthaben.
Das war mein letzter Versuch (der Fall ist mir zu trivial und ich kann hier leider nicht mit Klötzchen versuchen, es dir klarzumachen)
Ok ich verstehe. Und wie schätzt Du das in Summe der ganzen Nebenkostenabrechnung ein? Demnach haben wir lt. Abrechnung Gesamtnebenkosten für diese Wohnung von 3250,00 € für dieses eine Jahr.
ich mach seit Jahren die Nebenkostenabrechnungen für eine ganze Reihe von Mietobjekten. Glaube mir, 300 EUR pro Monat sind da schnell erreicht.
Für die Einzelheiten müsste man die gesamte Abrechnung sichten, insbesondere die umlagefähigen Gesamt-Kosten sowie die jeweiligen Verteiler-Schlüssel.
Des weiteren wären regionale Besonderheiten zu kennen, somit ist die detaillierte Klärung nur von lokalen Institutionen (Mieterverei, Anwalt) hinreichend präzise zu erbringen.
Mit dem letzten Satz will ich sagen, dass hier somit für mich Ende ist, jedenfalls was die sachbezogen Antworten anbelangt (ich behalte mir aber ausdrücklich vor, noch das eine oder andere Späßchen abzulassen).
ich habe mal ein anliegen
ich als alter Germanist lese nicht mehr weiter, wenn ich einen solchen Satz wie im Zitat lese.
Bitte, es muss lauten "ich habe mal einen anliegen".
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wenn ich es richtig verstehe, bekommt ihr Gutscheine und die Kosten dafür werden mit der Nebenkosten-Abrechung umgelegt.
Wenn keine Gutscheine ausgeteilt werden, werden auch keine Kosten in der Nebenkostenabrechnung stehen.
Weshalb sollt ihr dann eine Gutschrift bekommen?
alles in allem komme ich zu der Auffassung, dass die Kosten tatsächlich so von euch verursacht werden. Von mir aus kann man noch entschuldigend ausführen, dass die Wohnung schlecht liegt und man -sche... Physik- für die Mieter über einem mitheizt. Aber schlussendlich sind ja wie eingangs schon mal angesprochen, die 1600 EUR jetzt nicht wirklich so ungewöhnlich.
Was kümmert es das Ordnungsamt, wenn eine Garagenzufahrt auf privatem Gelände behindert wird? Nicht die Bohne!
Wenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.
auch hier eine pragmatische Handlungsalternative vom doppelten Papa:
Anruf beim Ordnungsamt, die sollen bitte einen Abschleppdienst kommen lassen.
Wenn das Amt nicht mitspielt, eben selbst anrufen und in Vorleistung treten.
Jede andere Vorgehensweise wird ebenfalls den Unmut des Betroffenen hervorrufen, also wenn man Angst hat, lieber die Fresse halten und wegziehen. Ich bevorzuge jedenfalls lieber die offene Konfrontation (hab aber mit 110 fettfreien Kilos auch gut reden ![]()
Vermieter: Ja Du hast Recht und ich meine Ruhe.
Rest verkneife ich mir.
:p
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