Beiträge von Mieter88

    @ stuermer

    dann haben Sie wohl oder übel Pech. So leid es mir tut. Sie hätten direkt eine Mietminderung verlangen müssen als die Heizungen garnicht gehen.

    Das einzigste was jetzt vlt noch gemacht werden kann, ist zb eine Minderung, falls die Heizung, die halbwegs läuft, nicht genügend Wärme produzieren kann und Sie zb in den Räumen nur 15° haben oder sich auch die Luftfeuchte erhöht (Schimmelgefahr)

    Gruwo

    ja ok. Hatte das etwas anders Verstanden. Wenn die Wohnung einigermaßen Warm ist, dann wird es schwer mit einer Mietminderung. Wir aber zb. ein Raum garnicht beheizt, den man aber täglich benutzt, dann kann man hier eine Minderung einfordern.

    Der VM muss auf jedenfall die Möglichkeit haben es zu reparieren. Aber man sollte hier auch Grenzen zeigen, vorallem dann wenn sich das ganze schon über Wochen hinweg zieht :o)

    Was lernen wir darauß? Sparen für ein Eigenheim, wir wollen nie wieder Mieter sein :p

    Hallo stuermer,

    eine nicht-funktionierende Heizung ist definitiv ein Mitminderungsgrund. Allerdings nur in dem Zeitraum wo die Heizung kaputt ist und du sie auch benötigst. Ich glaube jedoch nicht, dass du Rückwirdend eine Mietminderung fordern kann. Du solltest jetzt ein Schreiben mit einer Fristsetzung an den VM schicken. Meldet er sich bis zum Ablauf der Frist nicht, kannst du die nächste Miete mindern. Wieviel % kann ich jedoch nicht sagen. Im Internet findet man jedoch einiges.
    Ich weiß jedoch nicht, wie euer Mietverhältnis ist. Jeder "normale" Vermieter würde hier seinem Mieter entgegen kommen. Vlt. reicht ein kurzes Gespräch schon aus. Wenn ja, dann würde ich nachträglich kurz ein Schreiben aufsetzen, dass die Vereinbarung die Ihr getroffen habt beinhaltet, damit es nachträglich zu keinen Problemen kommt.

    Viel Glück

    Hallo Patty 1986,

    auf jedenfall ein Übergabeprotokoll erfassen. Wir haben bei unserer Übergabe auch noch ganz viele Fotos gemacht, um nachher zu beweisen wie die Wohnung bei Einzug aussah. Diese Bilder würde ich auch dem VM zukommen lassen und es evtl. auch nochmal schriftlich festhalten. Ich würde mich aber auch noch mal informieren, was du alles renovieren MUSST. Wenn du es aus eigeninitiative machen möchtest, dann ist das natürlich dir überlassen. Wenn deine Freundin vorher die Rahmen zb. einfach in eine andere Farbe gestrichen hat ohne das der VM damit einverstanden war, muss das auch erneuert werden. Wenn jedoch die Tür und Fensterrahmen veraltet sind und die Farbe abblättern und wirklich schlimmm aussieht, dann ist es VM sache. Ein Mieter muss prinzipiell nur neu streichen (Wände und Decken), wenn er das will. Worauf man sich aber einigen kann bezüglich der Rahmen ist, dass du die Arbei übernimmst und der Vermieter zahlt die Farbe. Je nachdem wieviel Türrahmen und Fensterrahmen du hast und streichen willst/musst geht das ganz schön ins Geld.

    ObiWan

    Hallo,

    Stella hat hier recht. Wir haben zur Zeit genau das gleiche Problem. Wenn ein VM die Nebenkostenabrechnung nicht pünktlich vorlegt, kann man von seinem "Zurückbehaltungsrecht" gebrauch machen. D.h. Sie schreiben dem Mieter einen Brief und fordern ihn auf die Abrechnung bis Dato XY vorzulegen andernfalls können Sie auf Ihr Zurückbehaltungsrecht verweisen. Hat er Sie bis zu dem Datum XY nicht vorgelegt und auch nicht kurz danach, darf man bei der nächsten Überweisung (Miete+NK) die NK einbehalten. Somit übt man Druck auf den Vermieter aus. Legt er die Abrechnung zb. 2 Monate später vor, muss man die 2 Nebenkostenvorrauszahlungen, die man einbehalten hat, wieder dem Vermieter zurück bezahlen.

    Im ersten Moment gibt es hier nichts Positives für den Mieter. Er kann zwar vorrübergehen die NK einbehalten aber muss Sie ja doch wieder zurück bezahlen sobald die Abrechnung vor liegt. Ich fände es besser wenn man hier zb eine halbe Monatsmiete anstatt der Abrechnung einbehalten kann. Es ergibt sich erst ein Vorteil, wenn Du zb für das ganze Jahr 2012 die Nebenkostenvorrauszahlung einbehalten hast, und der Vermieter vergisst die Nebenkostenabrechnung von 2012 ende 2013 einzureichen. Aber ich glaube dann handelt es sich um einen wirklich dummen VM. Denn auf so eine hohe Summe wird er nie verzichten wollen!

    Gib bei google einfach mal "Zurückbehaltungsrech Nebenkostenvorrauszahlung" ein. Da findest du gaaaaaaaaanz viel :)

    [quote='1']Papadopulus:

    "Nachdem ich die Nebenkostenabrechnung für 2010 Ende 2011 nicht vorliegen hatte, hatte ich die Vermieterin angeschrieben, dass ich die weiteren Vorauszahlungen nicht mehr leisten werde, wenn die Abrechnung nicht unverzüglich erstellt werden würde."
    Das halte ich für grenzwertig, denn Vorauszahlungen sind ja im MV verenbart.

    Klar ist im Mietvertrag vereinbart wie hoch die monatl. Miete+NK ist. Du änderst aber auch keinen Mietvertrag ab, wenn du zb. eine dauerhafte Mietkürzung hast. Dies wird lediglich in einem weiteren Schreiben vermerkt :)

    Berny.

    Das mit den Konsequenzen bezüglich dem Zurückhalten stimmt so nicht ganz. Wir haben das gleiche Problem und ich habe mit meinem Rechtsanwalt telefoniert. Man muss der Vermieterin eine Frist geben und Ihr mitteilen, dass man die zukünftigen Vorrauszahlungen einbehält bis die Abrechnung vor liegt. Liegt die Abrechnung vor muss man die zurückbehaltenen Vorrauszahlungen zurück zahlen. Es ist die Pflicht des Vermieters eine ordentliche Abrechnung zu machen. Macht er das nicht, muss er mit den Konsequenzen rechnen.

    Als Mieter habe ich sogar das Recht, die kompletten Vorrauszahlungen aus dem Jahr 2010 zurück zu fordern. Dies gilt jedoch nur dann, wenn ich ausziehe und somit kein Druckmittel mehr habe. Hier gibt es aber auch Verjährungsfristen.

    Hallo Eriknad44

    danke für deine Mail. Ich habe gestern meinen Rechtsanwalt angerufen. Er hat mir genau das gleiche gesagt. Unsere Vermieterin erhält heute/Morgen ein Schreiben mit einer erneuten Fristsetzung. Wir beziehen uns hier auch auf unser "Zurückbehaltungsrecht" (Vorrauszahlung einbehalten). Je nachdem wann wir ausziehen, können wir sogar eine Kostenrückerstattung fordern. Hier gibt es auch Fristen. Jedoch gibt es keine genau festgelegten. Hier kommt es auf mehrere Faktoren an. Klappt es jedoch, kann man Rückwirkend seine kompletten Nebenkosten, aus dem Jahr, wo es keine Abrechnung gab, zurück erstatten.

    Der Vermieter darf in die Wohnung, wenn es einen Grund gibt und er sich auch früh genug ankündigt. Ich bin mir nicht sicher ob es der Grund ist, warum bei euch das Wasser überprüft wird, aber es gibt oder soll eingeführt werden, ein Gesetzt, wo der Vermieter verpflichtet ist, die Wasserqualität zu prüfen. Wenn man dann ein paar Tage davor nicht viel Wasser laufen gelassen hat, setzen sich in den Rohren Bakterien etc. ab, was die Wasserqualität mindert. Somit würde ich sagen, handelt der Vermieter eher für euch. Denn die Kosten für den Aufwand können auf Mieter abgewälzt werden, falls zb. neue Rohre nötig sind. Ihr müsst Ihn ja nicht in alle Räume lassen. Und wenn die Wohnung nicht gerade chaotisch aussieht, wird er auch nichts sagen :o)

    Hallo

    mir geht es halt darum, dass ich trotzdem gerne wissen möchte wie mein Verbrauch war und ob es eine Gutschrift oder Nachzahlung wäre.

    Ich weiß halt nicht ob meine Vermieterin auf zb. eine Nachzahlung bestehen kann, wenn ich die Abrechnung einfordere.

    Hallo

    ich bin neu hier und benötige Hilfe.

    Wir haben für 2010 (Oktober-Dezember) noch keine Abrechnung erhalten. Die Frist hierfür ist am 01.01.2012 abgelaufen. Da wir uns jedoch kulant zeigen wollten haben wir am 02.01.2012 unsere Vermieterin schriftlich informiert, dass uns noch die Abrechnung fehlt und Sie gebeten uns diese bis zum 03.01.2012 vorbei zu bringen soll. Wir sind davon ausgegangen das sie die Abrechnung bereits erstellt hat und den Übergabezeitraum nur wieder herraus zögert (leider nicht das erste mal) Aus dem Grund haben wir ihr nur eine Frist von einem Tag gegeben. Erst am 04.01.2012 teilte Sie uns mit das die Abrechnung in Arbeit ist. Nun sind 2 weitere Wochen vergangen und es ist nichts passiert. Sie ist Frührentnerin und hat somit viel Zeit die Rechnung umgehend zu erstellen. Was kann ich nun tun? Prinzipiell würde ich warten. Eine Nachzahlung kann Sie ja nicht mehr einfordern. Kann Sie aber eine Nachzahlung einfordern wenn ich jetzt mehr druck mache? So nach dem Motto: Sie wollten die Abrechnung jetzt bezahlen Sie auch.

    Ich kann leider auch nur schwer einschätzen ob wir für 2010 eine Nachzahlung oder Gutschrift erhalten. Oktober 2010 haben wir nur 2 Wochen da gewohnt und auch die 2 Monate danach haben wir kaum Heizung benötigt. Warm Wasser gab es des öfteren nicht. Ich habe vorher auch nocht nicht in so einer großen Wohnung gewohnt um die Heizkosten richtig abzuschätzen bzw. ich hatte keine Sommermonate wo man schon Heizkosten vorrauszahlt, wenn man sie dann im Winter benötigt.

    Über Antworten freue ich mich

    Danke

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