ObiWan
Hallo,
Stella hat hier recht. Wir haben zur Zeit genau das gleiche Problem. Wenn ein VM die Nebenkostenabrechnung nicht pünktlich vorlegt, kann man von seinem "Zurückbehaltungsrecht" gebrauch machen. D.h. Sie schreiben dem Mieter einen Brief und fordern ihn auf die Abrechnung bis Dato XY vorzulegen andernfalls können Sie auf Ihr Zurückbehaltungsrecht verweisen. Hat er Sie bis zu dem Datum XY nicht vorgelegt und auch nicht kurz danach, darf man bei der nächsten Überweisung (Miete+NK) die NK einbehalten. Somit übt man Druck auf den Vermieter aus. Legt er die Abrechnung zb. 2 Monate später vor, muss man die 2 Nebenkostenvorrauszahlungen, die man einbehalten hat, wieder dem Vermieter zurück bezahlen.
Im ersten Moment gibt es hier nichts Positives für den Mieter. Er kann zwar vorrübergehen die NK einbehalten aber muss Sie ja doch wieder zurück bezahlen sobald die Abrechnung vor liegt. Ich fände es besser wenn man hier zb eine halbe Monatsmiete anstatt der Abrechnung einbehalten kann. Es ergibt sich erst ein Vorteil, wenn Du zb für das ganze Jahr 2012 die Nebenkostenvorrauszahlung einbehalten hast, und der Vermieter vergisst die Nebenkostenabrechnung von 2012 ende 2013 einzureichen. Aber ich glaube dann handelt es sich um einen wirklich dummen VM. Denn auf so eine hohe Summe wird er nie verzichten wollen!
Gib bei google einfach mal "Zurückbehaltungsrech Nebenkostenvorrauszahlung" ein. Da findest du gaaaaaaaaanz viel 