Und nun zu deiner Info. Wenn du doch alles schon heraus gefunden hast, dann frage ich mich, was deine Anfrage hier im Forum soll.
Und wo bitteschön ist nachzulesen, dass man 8 Wochen am Stück Besuch bei sich wohnen lassen kann? Auch mir ist dieser Zeitraum nicht bekannt.
allso ich weis auch nicht erst fragst du wo das steht...dann fragst du was die anfrage soll...
es geht einzig und allein darum ob dieser vermieter berechtigt ist sich informationen über den besuch seines mieters zu holen und ob gesetlich ist was er da tut...denn in dem moment wo der vermieter diese infos nutzt um seinem mieter dann mit kündigung droht kann ich mir denken das es nicht rechtens ist...
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und zu deiner weiteren info...
Mietrecht: Besuch in der Mietwohnung
Mietrecht: Besuch in der Mietwohnung
Natürlich hat der Mieter das Recht in der Mietwohnung Freunde, Familie und Bekannte als Besuch zu empfangen. Grundsätzlich kann dieses Recht auch nicht beschränkt werden. Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn von dem Besuch nicht hinnehmbare Belästigungen für die weiteren Mieter oder den Vermieter ausgehen.
Für Schäden, die der Besuch verursacht, muss der Vermieter einstehen. Doch eine Kündigung vermag dies kaum zu rechtfertigen; eine Abmahnung hingegen schon, sofern eine gewisse Schwere der Beeinträchtigungen und Belästigungen gegeben ist. Wird die Beeinträchtigung danach nicht abgestellt, kann auch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.
Abzugrenzen ist der Besuch von der genehmigungspflichtigen Gebrauchsüberlassung, die der Vermieter zustimmen muss. Ein Besuch über 3 Monate, übeschreitet dabei das gewöhnliche Mass eines Besuchs.