Mit kritischen Antworten die einem nicht passen kann nicht jeder leben. Da ist wohl jemand sehr zart beseidet.
Beiträge von Tom28
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Ist das so schwierig dieses Kabel selbst zu entfernen? Muss man wegen jeder Kleinigkeit nach dem Vermieter schreien?
Und dann wundern wenn die Mieten steigen....... -
also tom du flachbirne... wenn ich bei dir mieter wäre hätte ich ganz einfach entweder den notdienst bei mir oder du mietabzüge. so einfach ist die wurst. ich kann echt nichts dafür dass du dich mit deiner eigenen materie nicht auskennst und wenn du meinst du kannst alles selbst reparieren... super! mal gucken was deine hausratversicherung dazu sagt. spinner echt! und dein dämliches gesülze von mietern los werden die nur das haben wollen für das sie jeden monat pünktlich bezahlen zeigt mal wieder dass es ein amt geben sollte welches vermieter überprüft. grob fahrlässig und unzumutbar was du hier für einen scheiss postets. aber jeden monat kohle sehen wollen. von wem haste denn deine mietobjekte geerbt?? selbst erwirtschaftet haben kann sich das jemand mit so wenig verständnis zur sache jedenfalls keiner.
Ohne Kommentar

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Noch was du Leuchte, jeder darf bei dir klingeln auch dein Vermieter, mir ist nicht bekannt das er das nicht darf.
Warum kaufen sich solche Typen wie du nicht einfach eine eigene Wohnung in der sie Notdienste rufen können wir sie lustig sind?
Weil du zu bequem bist, vermutlich zu faul zu dumm oder einfach kein Geld hast also sag uns hier nicht wir wären peinlich -
Selten so einen Riesen Mist gelesen wie von dir.
Zum Glück hatte ich bisher noch keinen solchen dummen und bösartigen Mieter wie dich.
Nochmal für dich zum Mitschreiben, dein Vernieter hat sich der zeitnah um das Problem gekümmert auch wenn es dir ohne einen Termin zu schnell war. Was erwartest du Träumer denn noch, dass innerhalb einer Stunde extra für dich eine Taskforce gegründet wird und innerhalb zwei Stunden eine neue Anlage installiert wird???
Geht's noch???
Du bist nicht der Mittelpunkt der Welt auch wenn es solche Mieter wie du gerne hätten.
Ich hoffe nur dein Vermieter zieht die Konsequenzen und tut das was ich mit dir tun würde nämlich schauen das ich dich so schnell es geht loswerde.So jetzt geh ich mich abregen und versuch deine Dummheit zu vergessen
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Der Bundesgerichtshof nimmt Mieter in die Pflicht. Sie müssen die Wohnung beim Auszug nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in neutralen, hellen Farben streichen. Ein Mieter, der einzelne Wände bunt gestaltet, muss nun für die Malerkosten aufkommen.
Klar kostet die Farbe für Sie Geld, das würde sie auch für Ihren Vermieter kosten.
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In meinem Haus ist es ähnlich. Ich habe an jede Steckdose einen Stromzähler gesteckt. Somit habe ich und die Mieter jederzeit eine Kontrolle über den Verbrauch jeder Waschmaschine. So ein Zähler gibt es im Baumarkt für ein paar Euro.
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Hallo Berny,
galt

Ab dem 01.01.2015 ist die Verordnung in Ba-Wü in Kraft -
Ab 2015 gilt in Baden-Württemberg eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für Neu und Bestandsbauten. Neubauten müssen ab sofort mit Rauchmelder ausgerüstet sein. Für bestehende Wohnungen/Gebäude gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2014.
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Er hätte sich also vorher ankündigen müssen und bei Dir um einen Termin bitten sollen????
Ich dachte Ihr habt einen Notfall und friert? Also seit doch froh und dankbar das er sich noch am selben Tag darum gekümmert hat.
Seine Handwerklichen Fähigkeiten kennt hier keiner aber sie ihm absprechen "nur" weil er Tischler ist würde ich eher nicht.Und bevor ich einen Notdienst rufe versuche ich selbstverständlich auch erstmal selbst danach zu schauen
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Muss es zwangsläufig ein Bewohner des Hauses sein der hier raucht?
Vielleicht ist es ein Besucher eines Mitmieters? Woher sollte Deinem Vermieter das vorher bekannt gewesen sein? -
Diese stinkigen, schmutzigen Bauern sind allem Anschein nach die neuen Eigentümer Ihrer Wohnung die sehr wohl auch das Recht haben "Ihre" Wohnung zu besichtigen.
Schon mal darüber nachgedacht das auch "Stinkige Bauern" als Vermieter und Eigentümer gesundheitliche Probleme haben könnten gerade wenn es um Mieter geht die Probleme haben bzw machen? -
Hi Bella,
nein musst Du nicht. Du kannst es als "Entschädigung" für Deine Umstände die Du damit gehabt hast sehen. Schliesslich musst Du ja das Wasser das an der Wand runter läuft entfernen, sauber machen usw.
2-3 Monate würde ich ihr nicht zugestehen, bei einem Mangel dieser Art sollte das schnellstens passieren.
Und selbst wenn Du nach einer anderen Wohnung Ausschau halten möchtest, es gibt auch Vermieter die Schüler als Mieter akzeptieren. Eine meiner Mieterinnen ist noch in der Ausbildung und ich verzichte in dieser Zeit auf über die Hälfte der Miete ( im Vergleich zum aktuellen Mietspiegel ).
Mir ist das Mieter/Vermieterverhältnis wichtiger als ein paar € im Monat mehr. -
Guten Morgen Bella,
also zuerst mal muss sich Deine Vermieterin mit Dir terminlich absprechen. d.h. sie kann Dir nicht einen Termin vorgeben den Du zu "akzeptieren" hast. Desweiteren muss Sie Dir rechtzeitig vorher Bescheid geben damit Du deine Termine dementsprechend planen kannst.
Auch kann Sie dann nicht verlangen das Du als Mieterin diese arbeiten selber erledigst. Ein dichtes Dach ist Sache der Vermieterin.
Ich denke da hilft Dir nur eine schriftliche Information an Deine Vermieterin in dem Du ihr eine Frist setzt, sollte es bis dahin nicht in Ordnung sein reduzierst Du die Miete entsprechend. Auch evtl. Schäden durch das Wasser an Deinen Möbeln werden ihr in Rechnung gestellt.
Ich ärger mich immer wieder über diese "Sorte" Vermieter die uns alle in Mißkredit bringen.
Drück Dir die Daumen
Gruß Tom
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Hi Bella,
selbstverständlich ist Deine Vermiterin verpflichtet grundlegende Dinge in Ordnung zu bringen. Dazu gehört ein dichtes Dach:
"Eine 10-prozentige Mietminderung wird anerkannt bei Feuchtigkeitsflecken im Wohnzimmer mit einer Größe von ca. 20 x 20 cm. Ist der gesamte Boden feucht, kann dies zu einer Minderung der Miete von bis zu 60% führen (Urteil AG Bad Vilbel, aus WM 1996, S. 701).
Ist das Dach eines Hauses undicht und kommt es zu Schimmelbildung an den Wänden, so sehen die Gerichte eine Mietkürzung von 20% als gerechtfertigt an (AG Hamburg, aus WM 1979, S. 103). "
Aber bitte schließe aus Deiner Vermieterin nicht auf alle Vermieter. Ich würde meinen Mietern etwas in dieser Form nicht zumuten. Mir ist ein intaktes Verhältnis zu meinen Mietern sehr wichtig.
Gruß Tom
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