Beiträge von Grisus

    Vielen Dank soweit für die Antworten!

    Ich habe die Klausel eben rausgesucht:

    Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten. Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
    Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. Der Verpflichtete hat die Schönheitsreparaturen regelmäßig und fachgerecht vorzunehmen.
    Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten in der Regel:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre,
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre,
    in anderen Nebenräumen alle / Jahre.

    Wir wohnten in der Wohnung 4 Jahre. Bedeutet das, dass wir theoretisch nur Küche und Bad streichen müssten?

    Sorry, ich bin auf dem Gebiet einfach nicht bewandert. Ich möchte das fair regeln mit dem Vermieter, aber über den Tisch ziehen lassen möchte ich mich auch nicht.

    Die Kosten für die Schönheitsreparaturen sind mir egal, die übernehme ich gerne. Ich frage mich nur, ob ich eine weitere Warmmiete bezahlen muss, obwohl der Vermieter ja so oder so - also gestrichen oder ungestrichen - keinen Mietausfall hat. Darum geht es mir.

    Oder ist die Klausel für die Schönheitsreparatur diesbezüglich gegebenenfalls entscheidend?

    Hallo!

    Ich stelle folgende Frage, weil ich andere Meinungen hören möchte, ehe ich irgendwelche Schritte gehe, die unpassend wären.

    Zu meinem Problem. Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10. gekündigt, mit dem Vermieter war mündlich abgesprochen, dass wir die Wände streichen würden, was wir aus privaten und beruflichen Gründen nicht geschafft haben und unserem Vermieter nun mitteilten. War uns selber unangenehm, andererseits waren wir zum Streichen nicht verpflichtet.

    Nun ist es so, dass unser (ja eigentlich ehemaliger) Vermieter die Abnahme deswegen nicht diese Tage durchführen möchte, sondern er verlangt eine weitere Monatsmiete warm und zusätzlich sollen wir die Kosten für das Streichen übernehmen. Abnahme wäre dann erst Ende November.

    Die Malerkosten kann ich verschmerzen und finde ich fair wie okay für beide Seiten. Allerdings frage ich mich, ob ich dazu verpflichtet bin, eine weitere Monatsmiete zu bezahlen? Und warum eine Warmmiete? Die Wohnung steht seit Mitte August leer, weil wir eher umgezogen sind, die Miete wurde natürlich weiterbezahlt. Ein Nebenkostenüberschuss sollte gemessen an den Abrechnungen der letzten vier Jahre ohnehin vorhanden sein ...

    Bevor ich allerdings über diesen Punkt nochmal mit dem Vermieter diskutieren möchte, würde ich eben wie oben angekündigt gerne eure Meinung dazu hören, um angemessen zu reagieren - oder eben nicht. Dazu muss ich sagen, dass die Wohnung verkauft werden soll und daher weiterhin leer steht. Es ist nicht so, dass der Vermieter nun einen Mietausfall hat oder größere Verluste erleiden muss, weil er andere Mieter vertrösten müsste.

    Vielen Dank schon mal für eure Anmerkungen und Denkanstöße.

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