Ich möchte meine Wohnung kündigen, aber in meinen Nutzungsvertrag steht folgender Passus drin:
Zitat
1. Der Nutzungsvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn. Danach wandelt er sich in einen unbefristeten Vertrag um.
2. Der Vertrag kann nach der Mindestlaufzeit vom Mitglied und allen weiteren Vertragspartnern bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. ...
Das klingt für mich so, als dürfte ich erst nach den 12 Monaten die Kündigung einreichen um nach weiteren drei Monaten ausziehen zu können/ dürfen? Das heist doch aber, das ich Mindestens 15 Monate an die Wohnung gebunden bin, oder?
Würde mich freuen wenn ich hier einen rechtlichen Rat bekommen könnte.
Danke im Voraus.