Hallo Zusammen.
Folgendes Problem gestaltet sich mittlerweile bei mir:
Vor einem Jahr machte sich durch Feuchtigkeitsflecken ein scheinbarer Wasserschaden an einer Wand bemerkbar.
Nach Verständigung des Vermieters wurde eine Ursachenforschung betrieben.
Ein vermeintlich defektes Zuleitungsrohr für Frischwasser wurde ausgetauscht, das Bad wurde komplett saniert.
Nach einiger Zeit traten besagte Flecken wieder auf.
Weitere Ursachenforschung wurde betrieben.
Man vermutete nun einen alten Wasserschaden vom Vormieter der sich zwischen unterer Sperrschicht und schwimmenden Estrich breitgemacht habe und nun durch die Kapillarwirkung der Wand aufsteige (Hinterhaus nur Erdgeschoss, keine Unterkellerung).
Man begann eine 4 wöchige Adsorptionstrockung des schwimmenden Estrichs.
Die Kontrollmessung der Wände nach Abbau der Geräte bestätigte Trockenheit.
Eine Kontrollmessung 2 Wochen nach der ersten Kontrollmessung bescheinigte nun wieder Feuchtigkeit.
Man vermutet nun eine fehlerhafte oder gar fehlende horizontale Sperrschicht in den Wänden. Der Vermieter stellt nun in Frage ob die Wohnsituation überhaupt aufrecht erhalten werden kann
und überlegt bereits das Mietverhältnis zu beenden, da seine Mittel für eine weitere Sanierung – falls diese überhaupt möglich sei – begrenzt sind.
Es ist nun so, dass wir nicht vor hatten auszuziehen weil es sich um ein sehr schönes Objekt mit Garten handelt.
Was kann ich machen? Kann der Vermieter das Mietverhältnis aufgrund dessen wirklich beenden
zumal es durchaus Methoden gibt eine nachträgliche horizontale Sperrschicht (z.B. Injektionsverfahren) einzubringen ?
Haltet Ihr eine Kompromisslösung für sinnvoll (Beteiligung an der Sanierung)
Ich danke für Eure Hilfe.
Bernd
Beiträge von Cuprum
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Vielen Dank für die Antworten. Verstehe ich das richtig, das ich mich direkt an den Eigentümer wenden sollte und nicht an die Hausverwaltung? Berny
Gruss -
Liebe Leute ich bräuchte mal dringend einen Rat:
Das Hinterhaus in dem wir wohnen ist über einen Weg zu erreichen welcher kurz vor unserem Einzug vor ca. 2 Jahren mit Estrich und einer grauen Farbe versehen wurde.
Nach dem letzten langen Winter zeigten sich Frostschäden. Der Weg ist sehr uneben und durch die Pfützenbildung des Regenwassers drang Wasser in den Grund ein und gefror. Der Weg brach auf und der sandige Untergrund wird nun weiter vom Regen ausgewaschen.
Wir haben unseren Hausverwalter darüber mehrfach in Kenntnis gesetzt. Er war des Öfteren vor Ort, sogar mit dem Eigentümer. Mal vom ästhetischen Standpunkt abgesehen (es sieht wirklich sehr ungepflegt aus) birgt das Ganze auch eine Unfallgefahr, die Schlaglöcher und Unebenheiten sind Stolperfallen.Das zweite Problem ist die Stufe vor unserer Haustüre. Auch hier massive Frostschäden, Die Fliesen sind abgeplatzt und liegen in Stücken lose auf. Man muss wirklich aufpassen wohin man tritt.
Auch hierüber wurde der Hausverwalter mehrfach informiert ebenso seine "persönlichen Handwerker" die auch öfter vor Ort waren.
Es wird uns stets versprochen dass man sich darum kümmern würde.Das dritte Problem sind Schäden durch Feuchtigkeit.
Durch Risse im Bad drang Feuchtigkeit in eine Wand ein die sich dann mit Flecken im Wohnzimmer bemerkbar machten.
Hier wurde nach langer Beratung zwischen Eigentümer, Hausverwaltung und diverser Handwerker das Bad komplett renoviert und auf der Wohnzimmerseite ein Teil der zuführenden Wasserleitung ausgetauscht. Mittlerweile bilden sich neue Flecken. Auch hier haben wir den Hausverwalter informiert und er hat sich vor Ort ein Bild gemacht und Abhilfe versprochen.
Das gleiche Problem gestaltet sich in der Küche. Wasserschäden an einer Wand wo die Wasserleitungen verlaufen. Hier wurde noch gar nichts unternommen obwohl wir den Hausverwalter mehrfach darauf hinwiesen.
Ein Herr der Provinzial, der den Schaden im Bad aufnahm, hat sich freundlicherweise auch die anderen Wände angeschaut und meinte das es sich um aufsteigende Feuchtigkeit handeln könne da es tragende Wände sind.Ich würde nun gerne wissen, was ich hier noch für Möglichkeiten habe damit seine Versprechungen in die Tat umgesetzt werden.
Ich habe bisher noch keinerlei Fristen oder ähnliches geäußert.
Vielen Dank für Hilfe ! -
Hallo zusammen,
wir haben ein Problem mit unserer Schüssel:
Seit dem 1.9.2011 wohnen wir in einem ruhigen feinem Hinterhaus das nur aus einem Erdgeschoss, Hof und Garten besteht.
Beim Abschluss des Mietvertrages kam meinerseits die Frage auf, ob es erlaubt sei eine Sat-Schüssel zu montieren.
Der Hausverwalter meinte: Sicher solange die neue Dämmschicht des Hauses nicht beschädigt wird. (Es gab noch zwei Zeugen - Maklerin und Lebensgefährte)
Also besorgte ich mir eine spezielle Halterung um die Schüssel an die Kopfseite eines Dachbalkens zu befestigen der am Dachüberhang herausragt.
Heute bekomme ich denn einen Brief indem er schreibt, das ohne Rücksprache die Antenne an einer verbotenen Stelle angebracht wurde und ich die zu entfernen habe.
Zudem wird an der Haupthaushinterfront eine Dämmung und Balkone angebracht (war mir bekannt) und die Balkonbenutzer könnten sich an dem Anblick stören. Ferner kann die Antenne auch durch die Bauarbeiten beschädigt werden.
Ich könne die Antenne aber an die andere Seite des Hauses (anderes Ende des Balkens) anbringen...Ehrlich gesagt komme ich mir ein bißchen verarscht vor.
Zumal der Hausverwalter letzte Woche im Rahmen eines Überraschungsbesuches plötzlich bei mir im Garten stand mich auf die Antenne aufmerksam machte und meinte : Mensch Leute warum habt ihr nicht bescheid gesagt was ihr da vor habt - aber na ja sie ist ja ordentlich / stabil angebracht.Wie soll ich mich nun verhalten ?
Wäre für ein paar Tips sehr dankbar !
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