Ich lebte bis zu meiner Kündigung des Mietverhältnisses in einer 3er- WG mit Einzelmietvertrag und gemeinsames Nutzungsrecht der Allgemeinräume. Nachdem beide Mitbewohner ausgezogen sind, bin ich nochmals von meinen Vermieter gekündigt worden mit dem Argument " Eigenbedarf ". Daraufhin hat der Vermieter eines der Zimmer an seine Nichte abgegeben. Frage: Gilt das Verwandschaftsverhältnis "Nichte" als Begründung für den Eigenbedarf?
Zusätzlich kam hinzu, dass jetzt das 3. Zimmer an einen fremden Studenten mit unbefristeten Mietvertrag neu vermietet worden. Frage: wenn fremd vermietet wird, wieso muss ich dann gehen? Hebt sich da nicht meine Kündigung auf wegen Gleichbehandlung?
Ich muss hinzufügen, dass kein Vertragsbruch oder Unregelmäßigkeiten meinerseits vorliegt.
Beiträge von ottohaar
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