angenommen der mieter hat nach ablauf der kündigungsfrist
noch keine andre wohnung gefunden oder will es einfach drauf ankommen lassen und aussitzen -
hab ich das recht ihn dann polizeilich rauswerfen zu lassen ?
ich weiss,das klingt brutal.
ich hoffe ehrlich nicht,dass solche massnahmen nötig sein werden
weil ich bin kein freund solcher aktionen
ich möchte das alles fair,korrekt und menschlich abläuft
nur wenn der gegenpart meint , diese eigenschaften ausnutzen zu wollen und sich provozierend verhält
ist einfach schluss mit gutmütigkeit .
Beiträge von eisbär
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vielen dank, ich denke die auskünfte reichen mir

3 monate kündigungsfrist ist durchaus für mich vertretbar
es ging mir nur darum,dass dies überhaupt gründe sind
dass eine kündigung ohne weitere probleme geltend zu machen ist,
sprich,dass der mieter sich nicht seinerseits auf irgendeine klausel berufen kann um die frist zu verlängern
geschweige denn die kündigung abzuwenden.
ich werde als grund wohl beide gründe angeben.verkürzt ist also nicht wichtig.
nur dass es klappt.den vertrag hab ich mit dem mieter selbst.
das sozialamt zahlt halt die miete .vielen dank für die mühe mir zu antworten !
hat mir gut weitergholfen
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vielen dank erstmal für deine bemühungen

wg "möbiliertem zimmer " : tisch und schrank ist von mir ,das bett sein eignes . küche und bad wird gemeinsam benutzt mit allen vorhandenen elektrischen geräten .der mieter nutzt auch unentgeldlich für ihn einen gemeinsamen internetzugang .
sein pc ist per kabel durch ein loch in die wand zwischen den 2 zimmern mit meinem anschluss verbunden.ebenfalls habe ich ihm auch keine beteiligung an den GZ gebühren in rechnung gestellt.
er hat auch einen eignen fernseher.es gibt keinen seperaten eingang nur einen gemeinsamen .
es ist nun so,dass ich mein zweites zimmer als extra schlafzimmer für mich nutzen möchte . jeder hat sein zimmer bis jetzt als eignes wohnschlafzimmer .die frage ist nun auch
ob das sozialamt gesonderte gründe für eine eigenbedarfsnutzung hören möchte . abgesehen davon dass ich ein extra schlafzimmer für mich benötige um wohn-und schlafraum wieder trennen zu können ( bin raucher ,aus gesundheitlichen gründen möchte ich das schlafzimmer als nichtraucherzimmer nutzen ) sowie gleichsam unüberwindbare differenzen zwischen mieter und mir sind die tatsächlichen gründe.die frage ist nur
ob das sozialamt als eigendlich zahlender mieter
diese gründe als akzeptabel befindet
oder mit argumenten kommt
sowas hätte man vorher wissen müssen
dass früher oder später eigenbedarf in einer 2 zimmerwohung besteht .wenn man argumentieren würde
dass man den zweitraum nun wegen eine erweiterung des eigenen sozialstandes benötigt - weil zb der lebenspartner miteinziehen möchte - muss dieses vorhaben bewiesen werden durch den angegebenen lebenspartner - oder nicht ?fragen über fragen ...
ich hoffe jemand kann sie beantworten


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Hallo ! ich bin Eigentümer einer 2 Zimmerwohnung in der ich selber wohne und hab im Mai dieses Jahres das zweite Zimmer an einen Sozialhilfeempfänger vermietet dh die Miete zahlt das Amt. Nun möchte ich das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf kündigen, mit Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von 3 Monaten natürlich .Welche Gründe werden unter diesen Umständen als Eigenbedarf akzeptiert ? Braucht es dafür gesonderte Gründe überhaupt ? Es ist davon auszugehen,dass der Mieter Schwierigkeiten macht . Wie sieht die rechtliche Lage aus ?
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