Beiträge von Vermieter

    wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...

    im Mietvertrag

    Zitat


    Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen,

    dann ist das wenn rechtskonform auch nach Jahren gültig. Egal wann. Da steht auch viel was garnicht abgerechnet werden muss weil alle Eventualitäten abgedeckt werden, trotzdem steht es in der BKVerordnung.

    Ich gebe Recht wenn es sich um größere Änderungen wie neue Heizungsanlage, Einstellung eines Hausmeisters usw. geht.

    Der Betrag wurde hier glaube ich nicht genannt, würde mich mal interessieren um wieviel der Threadersteller sich hier streitet.

    Meine Vermutung ist, es musste ein Hausmeisterservice engagiert werden um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen oder ähnliches.
    Da fragt man nach um was es sich bei dem Posten handelt und wenn es plausibel ist, zahlt man und versucht nicht mit irgendwelchem "ich hab mal gehört" ungarem Halbwissen zu tricksen. Kann teuer werden.

    Ich teile die Meinungen von Mainschwimmer und Mieter88: Die Abrechnungen bis einschl. 2007 sind irrelevant.

    Nabend.

    Ich würde sogar soweit gehen, dass die Abrechnungen grundsätzlich irrelevant sind.

    Wenn jemand sich 10 Jahre lang mit einer Pauschale zufrieden gibt und keine Abrechnung verlangt kann man von gegenseitigem stillschweigenden Einverständnis ausgehen. Das gilt auch für den Vermieter.

    Der Vermieter wird jetzt einfach mal nachgerechnet haben was er wirklich an Betriebskosten hat.

    Meine Meinung dazu: Die Nachforderung für den letzten Abrechnungszeitraum ist imho nicht mehr möglich aufgrund der Pauschalisierung der letzten 10 Jahre. Wenn doch muß die Abrechnung natürlich formal korrekt sein. Keine Schlüssel usw. geht natürlich garnicht.

    Ansonsten wäre die Anhebung der Pauschale auf reale Werte oder die beiderseite Ergänzung des MV und Umstellung auf Nebenkostenabrechnung nach Betriebskostenverordnung für die Zukunft schon möglich.

    Um Kosten zu sparen sollte man sich mit dem Vermieter zusammensetzen und einen für beide Seiten erträglichen Kompromiss finden und mal ganz ehrlich, wer meint mit 65 Euro Nebenkostenpauschale hätte sich der Vermieter die Taschen voll gemacht, ist noch nicht in diesem Jahrtausend angekommen.

    @all: abschließend möchte ich dann noch einmal betonen, dass man den Link sehr wohl öffnen kann, wenn man sich nicht so stur anstellt und wirklich wissen will, was Sache ist.

    nö

    Im Gegensatz zu den hier überwiegend wiedergegebenen "Meinungen" belege ich meine Aussagen, somit stellt dies keine Meinung -schon gar nicht meine- dar, sondern ein Zitat. Leider ist es ja seit zu Gutenberg unüblich geworden, aber jedenfalls immer noch seriös

    Der Mann schreibt sich von Guttenberg und hat nix mit Gutenberg, dem Erfinder des Buchdrucks zu tun, der würde sich im Grab umdrehen.

    und btw. ein Anwalt schreibt was der Mandant gerne hören möchte, mit gängigem Recht und dass was nachher bei Gericht rauskommt hat es nicht unbedingt viel zu tun.

    es heisst nicht umsonst 3 Anwälte ... 4 Meinungen

    Ein Zeitmietvertrag ist es wenn da steht

    Die Mietzeit beträgt vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 und kann danach um jeweils ein Jahr verlängert werden ..
    oder "endet dann ohne erneute Kündigung sofern nicht .. blabla"

    sowas ist nicht mehr zulässig

    steht dagegen dort

    der Mietvertrag beginnt 1.1.2012 und ist unbefristet.
    Die Vertragsparteien verzichten für 1 Jahr auf das Recht zur ordentlichen Kündigung .. dann ist das ganze jetzt mal ohne ins Detail zu gehen korrekt

    bevor wir jetzt ins dunkle schiessen was steht denn da genau?

    Zitat

    Und noch was: Diese Mieter . die das verursachen sind alle in der Altersklasse 20 bis 28 Jahre und die sind in der Überzahl und ich möchte keine platten Reifen oder Fensterscheiben haben

    lass mich raten .. schwedischer Migrationshintergrund ?

    Ich kenne Vermieter die gehen in Teilen von Hamburg nur noch bewaffnet in ihre Häuser und Verwalter die nur mit Bodyguards zu Versammlungen gehen.

    wenn du kurzfristig Hilfe ohne Ärger willst, sprich das Problem an und frag mal beim Vermieter nach ob er Radiatoren oder Heizlüfter hat um kurzfristig den Mängel abzustellen, Mietminderung hilft dir ja konkret nicht weiter. ggf. kann man dann noch über nen Zuschuss zu den Stromkosten verhandeln, imho besser als gleich mit Mietminderung zu kommen, was a) erst nach Fristsetzung, schriftlich und mit Nachweis möglich ist, bis dahin ist es wieder warm und b) Androhung vom Mietminderung macht Vermieter unfroh.

    Wie schauts denn mit dem Wohnzimmer aus, ist es da noch auszuhalten?

    Schufaauszug bekommt man einmal im Jahr kostenlos

    ansonsten so um die 7,80 €

    drin stehen Kredite, Offenbarungseide, ggf. auch Mietschulden wenn der Vermieter Schufamitglied war

    leider keine Garantie dass man damit Mietnomaden erkennt,
    aktuell gerade den Fall dass Schufa sauber aber Miete trotzdem nicht gezahlt und so ne Schufaauskunft kann man ja auch faken.
    Lieber selber ziehen.

    Einkommensnachweis

    Selbstauskunft

    übrigens Bürgschaft der Eltern

    Die beschränkt sich auf die Höhe der Kaution und darf nicht verlangt werden, wenn auch eine Kaution verlangt wird. Dass die Eltern für die Miete haften ist was anderes und über die Bürgschaft so nicht zu realisieren.
    Hat mir ein Richter a.D. auf ner Fortbildung erzählt.

    Habt ihr vorher noch bei den Eltern gewohnt oder wie kommt der Vermieter auf die Idee?

    Ich würde noch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung anforden.
    Also als Vermieter.^^

    es ist aber auch schwierig ...

    was Mainschwimmer dir sagen möchte, es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht und den dort aufgeführten Betriebskosten.

    Steht dort z.B. drin dass Hausmeistertätigkeit oder Gartenarbeiten oder was auch immer zu diesem Posten geführt haben abgerechnet werden kann spielt es keine Rolle ob letztes Jahr diese Kosten angefallen sind oder nicht.

    Da wir deinen Mietvertrag nicht kennen, können wir dazu auch nichts sagen. Wenn da steht die Abrechnung der BK erfolgt nach der BKV ist es imho drin. Dass ist dass, was wir aus der dünnen Infolage maximal schliessen können.

    Bitte.

    Hilfe ich hab Schimmel gehört ... schnell weg ...

    Warte mal den Brief ab und poste dann den Inhalt, ich vermute mal der wird nicht besser als der lustige Versuch über Facebook.

    Die Erhöhung muss begründet sein, über die Möglichkeit des Widerspruchs bzw. Sonderkündigungsrecht muss informiert werden (also muß nicht aber schlecht für den Vermieter) .. Textform .. Fristen ... da gibts einiges zu beachten.

    der Rest ist ein anderes Thema ...

    >Die andere Frage ist, ob durch das Weiterwohnen ein neuer Mietvertrag entstanden ist.

    das ist ganz klar gesetzlich in § 545 BGB geregelt. 14 Tage können beide Parteien der Weiterführung widersprechen. Mieter ab Ablauf Kündigungsfrist. Für den Vermieter läuft die Frist sobald er von der Weiternutzung erfahren hat. Natürlich muss der Mieter weiterhin Miete zahlen.

    Also Chancen sehe ich hier nur wenn im Mietvertrag § 545 BGB Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses augeschlossen wurde bzw. die Weiternutzung der Mietsache unter 2 Wochen erfolgte.
    Was hier aber wohl schon verstrichen ist.

    Ist im Mietvertrag die stillschweigende Verlängerung ausgeschlossen, wird der Mietvertrag nur wieder unbefristet, wenn eine längere Nutzung erfolgt ist.
    (Steht in den Mietverträgen meistens um den umgekehrten Fall, dass der Mieter nicht raus will abzufangen)

    Also wenn sowas hier z.B. drin steht (im Standardmietvertrag normal üblich)

    Kündigung

    2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Die entsprechende Vorschrift des § 545 BGB findet insoweit keine Anwendung.

    Guckstdu hier

    OLG Rostock: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses tritt unabhängig vom eigentlichem Willen der Mietparteien ein :: Arztrecht, Medizinrecht-Aktuell.de

    Zitat

    Ganz krass: der Mieter könnte sogar behaupten, er hätte mit dem Vermieter ausgemacht, bis zum Einzug eines Nachmieters kostenlos in der Wohnung bleiben zu dürfen. Ist an den Haaren herbeigezogen, aber der Mieter muss seine Behauptung ja im Gegensatz zum Vermieter nicht beweisen...

    wie kommst Du denn auf den Trichter?

    Schimmel? ich empfehle Roquefort

    Mietminderung rückwirkend is nicht.

    Da die Dachdecker immer schnell angerückt sind, scheint man sich ja doch zu kümmern.
    Woraus schließen Sie denn dass es nicht am Lüftungsverhalten liegt?

    Einzelne Luftfeuchtigkeitswerte spielen beim Datenlogger weniger einer Rolle, es geht da um was anderes.

    Ohne Gutachten kann man zu Schimmel alles oder nicht sagen. Vergebene Mühe.
    Frage ist z.B. auch wo es schimmelt.

    Was kann man tun?

    Ausziehen, wenn nächste Wohnung gleiches Problem sich mal fragen was schiefläuft. Kein Problem in neuer Wohnung ... nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    unhöflicher Mensch Sie sein ...

    gez. Yoda

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