Ist es nicht genau umgekehrt, die Hausratversicherung deckt den Schaden bei Wassereinbruch aber nicht bei Leitungswasserschäden.
Hausratversicherung - Finanzlexikon
imho deckt die Gebäudeversicherung, bei der neben Leitungswasserschäden auch Wassereinbruch von Außen extra versichert sein sollte die Schäden wie Trocknung, neue Decke, Schäden am Gebäude und den direkt mit dem Gebäude verbundenen Dingen.
Aber nicht die Schäden am Inventar und den beweglichen Dingen. Da ist auch nicht der VM oder Eigentümer haftbar sondern wenn keine Hausratversicherung besteht wird der Mieter auf dem Schaden sitzen bleiben.
Aber sind nur dunkle Erinnerungen an entsprechende lange zurückliegende Vorgänge.