Beiträge von Vermieter

    eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen.
    Wenn der Vermieter z.B. mündlich auf die Hausordnung hinweist und die Einhaltung anmahnt und ggf. Ihre Äußerung vor Zeugen dies ganz sicher nicht zu tun kann als solche gewertet werden.

    Schauen Sie mal in den Mietvertrag / Hausordnung ob dort die Haltung von Tieren grundsätzlich verboten ist oder nur bei Katzen und Hunden / exotischen Tieren das Einverständnis des Vermieters notwendig ist. Im ersten Fall wäre diese Klausel nämlich nichtig.

    Berny

    naja darauf wird es wohl hinauslaufen und der ist imho mit weiteren Kosten verbunden oder nicht?
    Aber natürlich verzichtet der Vermieter ggf. aufs einklagen. Halte ich eher für unwahrscheinlich.

    Ist da sonst wirklich nichts vorgefallen / Miete nicht bezahlt oder ähnliches, dass hier sofort die fristlose Kündigung kommt.

    Auf auf ... noch mehr Geld in Gutachter und Anwalts Rachen .. :) Die freuen sich.

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    Anderson: "Den [Gutachter] hat mein Anwalt vorgeschlagen, und genau den, der überall bekannt ist für seine Parteiischen Gutachten."

    Der Anwalt hat den Gutachter ausgewählt weil er bekannt für seine "parteiischen Gutachten" ist? Aber wenn selbst der zu einem negativen Ergebnis für SIE kommt, könnte ja doch etwas dran sein.
    Denn parteiische sollte IHR Gutachter ja wenn für SIE sein. Nichtwahr?

    Unwahrscheinlich dass ein "neutraler" Gutachter dann zu einem besseren Ergebnis kommt.
    Urteile von Gerichten sind übrigens nicht falsch oder Fehlurteile, nur weil man selbst verloren hat. :)

    und Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Hier kämpft jeder alleine.

    Moin

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    wir wohnen hier in einer Altbauwohnung im obersten Stockwerk (3,12 m Deckenhöhe).


    Mehr als 2 Wohnungen im Haus?

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    Über uns befindet sich nur noch ein nicht gedämmerter, nicht isolierter Dachboden.


    bei Altbau durchaus noch üblich

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    Auch die Hauswände sind nicht isoliert, sondern bestehen aus der simplen Steinwand, die nach einigen Tagen Minusgraden quasi tiefgefroren ist.


    daher ist die Miete im Vergleich zum energetisch isolierten Neubau sicherlich auch günstiger

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    Dementsprechend haben wir hier einen extrem hohen Gasverbrauch (Heizung und Heißwasser über Gastherme), er entspricht laut Tabellen für die 140 qm Wohnung dem durchschnittlichen Gasverbrauch von 1 1/2 Einfamilienhäusern, und das wo wir wirklich sehr sparsam damit umgehen, Räume nicht oder nur lau heizen, die wir nicht ständig benutzen, alle üblichen Fehler vermeiden (Fenster über Stunden auf bei laufender Heizung, die Heizung auf 2 stellen, wenn übers Wochenende weg etc.).
    Will sagen: Sparsamer können wir nicht mehr damit umgehen.


    Naja dass ist immer relativ. Kommt z.B. auch darauf an wie der Mieter unter Ihnen heizt.
    Beispiel. Aktuell in einem 4 Familienhaus hat eine Partei fast 2/3 der Heizkosten verbraucht.
    Ein vielfaches der gleichgroßen Whg. darunter und auch im Vergleich zum Vormieter.

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    In diesem Winter kam - nicht zum ersten mal - das Problem hinzu, dass bei den extremen Minustemperaturen von -14 Grad die Wohnung gar nicht mehr richtig warm wurde und wir hier tatsächlich Elektroheizstrahler mit aufgestellt haben, damit wir überhaupt eine annähernd akzeptable Wohnraumtemperatur erreichen - den Rest der Zeit trugen wir z.T. tatsächlich in der Küche Jacken und ich habe überlegt, meinen Schreibtisch an die Wand zum Flur hin zu stellen, weil man in 1,5 m Entfernung zum Fenster regelrecht durchfriert.
    Das alles wohlbemerkt bei auf Maximum laufender Therme und voll aufgedrehten Heizkörpern.


    Dabei handelt es sich Extremsituationen.

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    Nun zu meiner Frage: Ich habe den Vermieter mehrmals auf dieses Problem hingewiesen und dass wir hier extrem hohe Heizkosten haben und quasi zur Decke/Dachboden hinaus und die Straße mitheizen. Was mich nicht nur finanziell, sondern auch umweltpolitisch verärgert in Zeiten, wo man mit Energien ökonomisch umgehen sollte.
    Darauf kam nie eine Antwort außer einem lapidaren 'Das ist eben Altbau'.


    hat er nicht ganz Unrecht

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    Als wir dieses Jahr dann hier eine Woche lang bei Raumtemperaturen von nicht einmal mehr 18° gefroren haben, ist mir allerdings endgültig der Kragen geplatzt. Gasverbrauch auf Anschlag und wir sitzen hier in Jacken und mit kalten Händen.
    Nach viel hin- und her kam der für die Therme zuständige Installateur und nachdem er es erst auf die zu kleinen Heizkörper, dann auf einen defekten Schalter geschoben hat und ich weiter insistiert habe, dass es mir völlig egal ist, woran es liegt, wir hier aber normale Wohnraumtemperaturen erreichen müssen, kam nun die Information, dass die Therme (13 Jahre alt) zu klein ausgelegt ist für die Größe der Wohnung. Nach weiterem Hin und Her, dass eine neue Therme installiert wird. Und zwar: Im Juni. (Passend zum Start der Heizsaison *ironieaus*).


    Wenn Sie bei 18 Grad frieren erklärt dass wahrscheinlich die Heizkosten.^^

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    Nun zu meiner Frage:
    Ich war im letzten Jahr mit unserer Gasabrechnung bei der örtlichen Energieberatung. Dort wurde mir gesagt, dass wir mit unserem Verbrauch zwar in der Tat an der obersten Kante sind, aber immer noch im Rahmen dessen, was für die von mir geschilderten Bedingungen (Altbau, hohe Decken, nicht isoliert etc.) normal gälte.


    so what? also noch im Rahmen...

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    Dass jedoch - aus eben diesem Grund - es ein Gesetz gibt, dass zum 31.12.2011 Dachböden/Dächer isoliert sein müssen.
    Dies ist hier nicht passiert.


    Skandal.

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    Ich ärgere mich langsam sehr über die Nicht-Reaktion des Vermieters auf oben genannte Punkte. Alles wird abgeschmettert mit eben jenem lapidaren 'Ist eben Altbau', einfach keiner Reaktion mehr, einem regelrecht vorwurfsvollen 'Ja wissen Sie, wie teuer das ist!?' und 'Dann können Sie ja ausziehen'. Man merkt deutlich, dass ich dem Vermieter auf die Nerven gehe, nur: Mir gehen meine Gasrechnungen und das Vergeuden von Energie und kalte Hände mindestens genauso auf die Nerven.


    Aber wenn die Energetischen Maßnahmen auf die Mieter umgelegt werden wird dass Geschrei groß werden.
    Die Option sich eine entsprechend isolierte Wohnung zu suchen nimmt Ihnen ja niemand.
    Sie hätten gerne eine energetische Sanierung des Hauses, deren Kosten in keiner Relation zu den Einsparungen stehen, selbst mit Umlage als Modernisierungsmieterhöhung. Dazu können Sie den Vermieter nicht zwingen. Gottseidank. Aber kann ja alles noch kommen.

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    Ich habe mehrmals (!) vorgeschlagen, dass der Vermieter und ich gemeinsam die Wohnung daraufhin ansehen, ob man nicht von innen die Isolierung - nicht zu kostenintensiv für ihn, aber doch wirkungsvoll für uns - verbessern könnte (z.B. diese Alumatten hinter die Heizungen / ein kleines, uraltes einfachverglastes Fenster der Vorratskammer in der Küche, durch das die Kälte hereinkommt zumauern oder nur eine Schaumstoffmatte davor / bessere Abdichtung der Wohnungstür, unter der ein 1,5 cm breiter Spalt ist, durch den die kalte Luft vom Treppenhaus kommt / Styropor-/Dämmplatten von innen unter die Decken, bei 3,12 hat man dafür nun wirklich ausreichend Höhe etc. pp.).
    Auch hierauf keine Reaktion außer dem Vorschlag, dass ich selber die Alumatten kaufe und wir sie selber anbringen.
    Das kann doch aber nicht im Ernst meine Aufgabe als Mieter sein, hier die Wohnung zu isolieren, oder?


    doch, sorry da bin ich sprachlos. Wer muss Sie an die Hand nehmen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?
    Sie haben die Wohnung in diesem Zustand gemietet.

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    Als ich - zunehmend verärgert - darauf hinwies, dass meines Wissens nach und so, wie ich den Mann von der Energieberatung verstanden habe, der nichtisolierte Dachboden direkt über uns gar nicht mehr zulässig ist, sagte er, dass er nicht dazu verpflichtet ist, weil es (O-Ton): Zu teuer ist. Er warf mir vor, ihm die 'Pistole auf die Brust zu setzen' und dass er das Dach nicht neu machen müsste, weil das um die 80.000 Euro kosten und ihn damit existenziell bedrohen würde.


    naja das ganze Dach zu machen steht wohl ausser Frage. Die oberste Geschoßdecke ist da noch relativ kostengünstig.
    Ich würde die Kosten aber auf die Mieter umlegen, wenn wir beim Thema nach Gesetz muss sind ...

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    Das Dach ist übrigens so alt und die Außenwände so schlecht, dass wir hier mit schönster Regelmäßigkeit irgendwo einen Wasserschaden an der Wand oder der Decke haben und mindestens einmal im Jahr jemand kommt, um die gelben Flecken wieder überzustreichen.


    30. Juni!

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    Meine Frage: Zu wieviel ist der Vermieter verpflichtet, was die schlechte Isolierung und meine ständigen Hinweise und Bitten, das zu verbessern, angeht?


    oberste Geschoßdecke -> Kosten als Modernisierung auf die Miete

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    Ich möchte keinen Kleinkrieg mit ihm anfangen und ihn auch nicht 'existenziell bedrohen'. Aber ich bin es langsam mehr als leid, weil auf gar nichts eingegangen wird oder nur nach ständigem Insistieren (siehe Therme) meinerseits.
    Dafür, dass die Therme erst im Juni erneuert wird, gab er u.a. an, dass das 6.000 Euro kosten wird und 'man die ja erstmal haben muss'.


    Ja so eine Therme kostet Geld.

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    Kann ich alles verstehen, nur langsam bin ich dann auf dem Standpunkt: Ja, und wir müssen erstmal das Geld für unsere monatliche Gasrechnung haben.


    ich dachte sie verstehen

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    Wie ist da die Rechtslage?


    Anwalt fragen, wir äußern hier nur Meinungen.

    Meine Meinung. In der Wohnung / Tür / Fenster zu isolieren obliegt ihnen selbst.
    Altbau angemietet ist Altbau angemietet.
    Geschoßdecke sollte der Vermieter machen.
    Geben Sie ihm doch den Tipp, dass er dies mit 11% der Kosten auf die Miete umlegen kann.

    Dass mit der Nachbarin habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Aber wir helfen ja gerne.

    Da sicherlich vorher Abmahnungen erfolgt sind und eine fristlose Kündigung mit anschließender ggf. zu erwartenden Räumungsklage rechtlich ein nicht ganz einfaches Gebiet sind, da schaltet man immer einen Anwalt ein und dem Verursacher, in dem Fall Sie, werden die Kosten in Rechnung gestellt. So eine fristlose Kündigung rechtssicher erstellt man nicht so einfach nebenbei. Also imho ist die Antwort auf die Frage "Ja".

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    Neulich im SWR3-FS: In RPF waren zwei Hunde an 'rübergeworfenen vergifteten Ködern elendig ...:mad:

    wenn ich einen bei sowas erwischen würde der dürfte die Köder selber fressen während ich ihm den Arm breche ...

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    Ich antworte euch übrigens nur, wei lich weiß, dass mindesten noch 4 Personen sehr gefallen an dieser Konvo gefunden haben und mich für meine Geduld bewundern, wie gut und gelassen ich mit den Trollen umgehen kann

    na Glückwunsch, da zahlt sich ja die eigene Trollerfahrung endlich aus :)

    es gibt so nette kleine Stromzähler für den Sicherungskasten, die Küche würde ich mir nicht mit einem Stromzähler verschandeln lassen, den kann man imho auch nicht einfach so offen hinsetzen.
    Wie soll dass aussehen?

    Dass ist natürlich typisch zu kurz gedacht.

    Im Baumarkt bekommt man Laminat schon für 5 Euro / qm.

    Prima. Dann schleppste die Packungen noch für 20 Euro in die Wohnung und tata ... falls es noch keiner erklärt hat, das Zeug verlegt sich nicht von alleine und wenn man genau schaut, ist im Preis die Verlegung mit drin. Das Laminat selbst wird hier nicht mehr als 10 Euro / qm kosten schätze ich mal.

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    Verlegen kann man Laminat übrigens auch recht einfach selbst. Das spart auch wieder Kosten.

    der Zug dafür war hier ja schon abgefahren.
    und zum Thema ganz einfach, dass ist richtig aber man kann auch noch einiges falsch machen. Ich habe da schon einiges erlebt. z.B. plan an die Wand gelegt und sich dann gewundert warum es sich in der Raummitte hebt, die Kanten mit der Zange abgebrochen statt zu sägen ... herrlich

    Die Kosten sind imho noch im Rahmen. Hier bietet jemand im Wochenblatt an für 28 Euro / qm + Material Laminat zu legen. Also ist diese Rechnung hier nicht supergünstig aber noch annehmbar.

    ggf. würde ich aber mal das neue Laminat noch mit dem Vermieter besichtigen, nicht dass hier ggf. eine andere Wohnung auf meine Kosten renoviert wurde.

    Ahso, dass ist nur ein Angebot. Wenn der Vermieter es dann selbst verlegt würde ich grundsätzlich schonmal die Märchensteuer abziehen.

    Hey,
    ich habe die Wohnung abgemessen. Wie ist es mit dem Dachboden?
    Dieser ist im Mietvertrag nicht angegeben.Weder als Zimmer und auch nicht als Dachboden.Er ist aber ausgebaut und besitzt eine Heizung.Auch Stromanschlüsse sind vorhanden.Und wie sieht es mit Berechnung der Terasse aus?

    Frag doch mal bei einem lokalen Ingenieursbüro nach und lass dies Profis machen, dann hat man auch was überzeugendes in der Hand. Wenn es soviele strittige Punkte gibt was wie gezählt werden soll wird dass eh nichts mit einer Einigung.

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    Kein Thema meinte meine Vermieterin,wird sofort gemacht!

    das haben Sie sicher schriftlich.

    Ansonsten gilt Mängel auflisten, schriftlich der Vermieterin mitteilen und eine angemessene Frist setzen. Ansonsten Mietminderung androhen. Auch wenn Ihnen dies natürlich keinen Vorteil bringt weil Sie diese nicht behalten dürfen, stellt es aber ein Druckmittel dar um die Vermieterin zur Beseitigung der Mängel ich sag mal ... zu motivieren.

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    2.Die Toilettenschüssel ist auch gesprungen.


    schon beim Einzug? Im Übergabeprotokoll vermerkt?
    Wer hat es verursacht? Ansonsten melden.

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    3.) Meine Haustür schließt nicht richtig,es zieht dermaßen.


    Wass heisst genau schließt nicht richtig? Lücke im Rahmen oder nur unter der Tür.
    Bei einer Lücke im Rahmen sollte dies ein Fachbetrieb richten, dies ist tatsächlich ein Mangel.
    Ist es dagegen nur unten der Schlitz hilft Tesamoll bzw. einen entsprechenden Wärmestopper vor den Schlitz legen, muss ich auch machen. Halte ich dann nicht für einen Mangel der vom Vermieter abzustellen ist.

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    4.) Ich kann das Kinderzimmer NICHT benutzen.Weil eine Tür zum Flur fehlt und es wie oben schon geschrieben extrem zieht.

    Wo ist die Tür abgeblieben? Fehlte diese schon beim Einzug? Dies haben Sie hoffentlich reklamiert und im Protokoll aufgenommen.

    Das Problem mit der Badewanne ist natürlich, dass eine Sanierung ziemlich teuer ist. Es gibt Anbieter die eine Wanne in Wanne Sanierung anbieten, ggf. wäre dies eine Möglichkeit das ganze relativ preisgünstig zu beheben. Kann man ja mal anregen.
    Ansonsten kostet so eine Badsanierung für ein kleines einfaches Bad locker 10.000 Euro. Dass die Vermieterin da jetzt nicht sofort jippie schreit ist verständlich.
    Unabhängig davon, nicht falsch verstehen, wir hatten mal den Fall dass eine Mieterin wegen der Badewanne Mietminderung haben wollte, weil diese komplett braun sei. Ursprünglich war sie weiß. Nach deren Auszug sind wir dann mit Scheuermilch und Meister Popper^^ drangegangen und danach sah die aus wie neu, also die Badewanne. :)
    Wie gesagt nur als Beispiel, ich glaube Ihnen den Zustand beim Einzug.

    Man kann es nie oft genug sagen. Worte sind Schall und Rauch. Nur schriftliches zählt.

    Hier ist man tatsächlich auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Den alten Mietvertrag müssen beide kündigen, auf den neuen Mietvertrag besteht kein Anspruch und da es sich um einen neuen MV handelt gibt es ausser der Vergleichsmiete und dem Anstand keine Einschränkungen bei der Aushandlung der neuen Miete.
    Möglichkeiten, jenachdem wie das Verhältnis zur Ex ist können Sie den Mietvertrag einfach weiterlaufen lassen. Gegen den Einzug der Lebensgefährtin kann der Vermieter keinen Einspruch erheben.
    Alternativ kann man natürlich pokern und den Auszug androhen wenn der Vermieter auf die Erhöhung beim neuen Mietvertrag besteht. Je nach Wohnungssituation mehr oder weniger erfolgreich. Im wilden Osten vermutlich eher als in München.
    Ansonsten ist es tatsächlich so, dass die Erhöhung durchaus Rechtens sein kann. Hier sollte man noch die ortsübliche Vergleichsmiete in Erfahrung bringen und prüfen ob diese um 20% überschritten ist. Dies wäre dann unter Umständen nicht erlaubt.

    aber sicherheitshalber vorher nachfragen, nicht dass es da unnötigen Stress gibt und wie gesagt, es wäre ja eine Verbesserung und damit im Interesse des Vermieters, vielleicht gibt er was dazu oder findet es auch gut

    Antwort: also kann sein, kommt aber drauf an.

    Landesbauordnung NRW § 36

    (6) Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben....

    (8) Auf Handläufe und Geländer kann, insbesondere bei Treppen bis zu fünf Stufen, verzichtet werden, wenn wegen der Verkehrssicherheit auch unter Berücksichtigung der Belange Behindert oder alter Menschen Bedenken nicht bestehen.

    (11) Die Absätze 3 bis 7 gelten nicht für Treppen innerhalb von Wohnungen.

    und damit sind wir wieder mal bei der Problematik, sind es Wohnungstreppen ist kein Handlauf Pflicht.

    Ich würde mit dem Vermieter sprechen ob eine Möglichkeit besteht die Handläufe hier ggf. durch Eigenleistung, gegen Erstattung der Materialkosten, sofern handwerkliches Geschick vorhanden ist, zu montieren oder durch Kostenbeteiligung einen Kompromiss anstreben.

    Wenn Sie den Vermieter zwingen möchten sollten Sie vorher anwaltlichen Rat einholen, nicht dass es ein Flachköpper wird. Es ist schwierig die Situation ohne genaue Kenntnis der Sachlage, aka der Treppen usw. zu beurteilen.

    Imho ist dies kein Grund für eine Mietminderung. Weder durch die Nachbarn noch durch Sie.
    Weder der Mieter darunter noch der Vermieter können einschränken wann Sie durch Ihre Wohnung gehen dürfen. Sowas kann man als völliger Unsinn ignorieren. Solange Sie nicht um 3 Uhr Stepptanzstunden geben ist dies eine ganz normale Nutzung.

    Die wohl für diese Problematik verantwortlichen Dielenböden waren bereits beim Einzug des Mieters vorhanden und sind bei Altbauten Standard der Zeit der Errichtung des Gebäudes. Somit ist es kein Mangel der zur Mietminderung berechtigt.

    Ich würde mich da auf keine Diskussion einlassen.

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