Man kann es nicht oft genug erwähnen.
Übernahmeprotokoll anfertigen
und ALLES schriftlich
erspart viel Ärger
die Geschichte riecht sehr nach Abzocke da hilft nur noch der Anwalt...
Man kann es nicht oft genug erwähnen.
Übernahmeprotokoll anfertigen
und ALLES schriftlich
erspart viel Ärger
die Geschichte riecht sehr nach Abzocke da hilft nur noch der Anwalt...
irgendwas schriftlich?
ZitatZ.B Verbrauchabhängiges (Wasser etc.) trotz Zähler(seit Jahren installiert) ist einfach geschätzt aufgrund des Vorjahres etc.
haben Sie den Zugang zum Zähler verwehrt? Haben Sie den Zählerstand dem Vermieter / Verwalter mitgeteilt? Mitwirkung sollte da schon selbstverständlich sein, in Ihrem Interesse.
Grundsätzlich ist die Schätzung nicht automatisch falsch.
ZitatOK. Der Frist kann auch 4 Wochen sein, oder?
Hat der Vermieter keine Stellung genommen zu Ihrer Anfrage. Ich würde erstmal ohne Frist nett anfragen und um Klärung der strittigen Punkte bitten. z.B. können Sie den echten Zählerstand dem Vermieter/Verwalter mitteilen oder wie denken Sie kommt der an die Zahlen?
ZitatDie BK-Vorauszahlungen habe ich mal eingestellt, wenn überhaupt keine Abrechnung kam und das hat gewirkt. Hier ist Rechtsprechung klar.
wie lange nach dem Abrechnungszeitraum?
ZitatKann ich auch so (oder Woanders) die Korrektur erzwingen?
Den strittigen Teill kann ich nicht ermitteln: In Abrechnung fehlt der Preis für Kubikmeter und weitere Verteilerschlüsseln: fast jede Position ist unüberprüfbar bzw. fehlerhaft.
dass ist jetzt eine Behauptung die zu beweisen wäre.
Wenn Sie die Nebenkostenzahlung komplett einstellen, wären Sie bei mir mit 2 Monatsmieten Rückstand fristlos raus. Aber meine Abrechnungen sind ja auch nachvollziehbar und korrekt.^^
Sie können ja mal mit geschwärzter Adresse die Abrechnung posten, vielleicht lässt sich dann besser beurteilen ob die Abrechnung falsch ist und was sie dagegen tun können.
Ich denke Sie können da auch noch länger wohnen ohne aufgrund des Hundes gekündigt zu werden. Gibt es denn schon konkret Anzeichen, dass der Vermieter oder der neue Mieter ggf. etwas gegen den Hund hat?
Wenn Sie zu einem von Ihnen gewünschten Termin ausziehen möchten, kündigen Sie mit der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist. Bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats. Aber lieber etwas früher und nachweisbar. Es ist unwahrscheinlich, dass der Vermieter selbst in übelster Absicht Sie überhaupt und schon garnicht schnell aus der Wohnung bekommt.
Was genau ist denn fehlerhaft?
Um welches Abrechnungsjahr handelt es sich?
2 Wochen halte ich für etwas knapp
Die gesamte NK Vorauszahlung einzubehalten halte ich für ausgesprochen fragwürdig. Wenn dann den strittigen Teil anteilig.
Eine Kündigung aus Eigenbedarfsgründen ist natürlich mit Einhaltung der entsprechenden Fristen grundsätzlich möglich. Dass wäre dann aber ein ganz anderes Thema.
Das Thema Markise ist ziemlich umstritten
http://www.dittmann-wohnungsverwalter.de/adobe/markisen.pdf
Haben die anderen Balkone ebenfalls Markisen?
Im Regelfall sind Markisen Gemeinschaftseigentum, eine Reparatur wäre also ggf. von der Eigentümergemeinschaft und nicht der Vermieterin alleine zu tragen. Hierzu sollte die Vermieterin mal den Verwalter konsultieren. Dadurch würden die Kosten relativ gering ausfallen.
Gruwo ...
ich frag mich oft ob der Anwalt es wirklich nicht weiss oder es einfach mal versucht damit durchzukommen, schon einige solcher Klopper erlebt
handelt es sich um ein Mietshaus in dem alle Wohnung der Vermieterin gehören oder ist es eine WEG mit einzelnen Eigentümern ?
Steht zu der Markise was im Mietvertrag?
Wurde die Markise dem Vormieter abgekauft?
Ahso und einfach so kündigen aus dem Grund ist nicht möglich. Sie kann da viel erzählen.
was steht zur Haustierhaltung im Mietvertrag ?
gibt es was Schriftliches zur Genehmigung der Hundehaltung und wenn ja wie formuliert ?
die Frage ob rechtlich auch ist so einfach nicht zu beantworten. Zum einen kennen wir hier nicht alle Fakten im Detail, zum anderen dürfen wir keine Rechtsberatung geben und zum 3. auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand .. ![]()
ahso und fristlos kündigen sehe ich keinen Grund er könnte höchstens die Erlaubnis zur Haltung zurückziehen, dann Abmahnen wenn der Hund nicht abgeschafft wird und ggf. dann kündigen, aber nicht unbedingt fristlos und spätestens dann wäre ich beim guten Anwalt.
Trollalarm? Widersprüchlicher gehts kaum.
Standard Betriebskostenverordnung
Zusammenfassend ... die Abrechnung der HV zu den Heizkosten imho korrekt, hohe Heizkosten entstanden da nur 3 Monate in der Heizperiode erfasst.
Der Zettel vermutlich vom Vermieter noch hinzugefügt entspricht nicht einer nachvollziehbaren formal korrekten Abrechnung. Verteilungsschlüssel, Gesamtsumme usw. fehlen.
Reparatur/Sonstiges ist imho so undifferenziert nicht erlaubt, sofern dies mit dem 2. Zettel konkretisiert wurde sind nicht umlegbare Reparaturen hier eingerechnet worden.
Also Abrechnung Heizkosten OK
Vermieterzettel Nicht OK
wenn die Zettel auch von der HV kommen, würde ich mir Sorgen machen^^
und nachts ist es kälter wie draussen ...
Wie soll man aus diesen Informationen diese Frage beantworten?
Handelt es sich um eine Nachtspeicherheizung?
Haben Sie beim Energieversorger sich angemeldet beim Einzug?
Haben Sie den Stromzähler abgelesen beim Einzug?
Einfach mal die Heizung aufdrehen kann durchaus diese Kosten verursachen bei Nachstpeicherheizung.
Ich würde in keine Wohnung einziehen, die mit dieser Energieform geheizt wird.
Solange die Wohnung leersteht läuft Strom auf den Eigentümer der Wohnung. Sobald der Mieter einzieht bzw. anfängt die Wohnung zu nutzen, liest man den Strom ab und alles was danach anfällt zahlt der Mieter. Wenn zwischen Ablesung und Anmeldung des Mieters beim Energieversorger diese Stromkosten entstanden sind, haben Sie diese auch zu tragen. Sie haben Sie ja auch verbraucht.
Was sie nicht zahlen müssen wären die Stromkosten des Leerstands, also zwischen letzter Abrechnung Vormieter und Ablesung Einzug.
Also aus den angegebenen Infos kann man nur Vermutungen ziehen. Sorry.
Die Heizkosten sind natürlich recht hoch weil die Abrechnung Oktober - Dezember voll in die Heizperiode fällt. Übers Jahr wird sich dass wieder relativieren. Die Heizkostenabrechnung von der HV selbst ist imho in Ordnung. Wenn der Vermieter über die kleinen Zettel noch versucht Ihnen die Reparatur des Dehnungsgefäßes und oder Regenauffangs in Rechnung zu stellen, sollten Sie widersprechen.
Vorallem auch die 3 fache Abrechnung Hausmeister/Haushaltsnahe Dienstleistungen/Heckenschnitt kommt mir Suspekt vor. Grundsätzlich kann Ihnen der Heckenschnitt auch wenn er im Sommer war in Rechnung gestellt werden aber dann imho nur anteilig.
Bsp.: Gesamtkosten Garten für das Jahr 2011 - 200 Euro
Vormieter 1.1. bis 30.9.2011 150 Euro
Sie 1.10.2011 bis 31.12.2011 50 Euro
und diese Aufschlüsselung sollte in der Abrechnung klar ersichtlich sein und nicht nur die Endsummen.
Wie sehen dass die üblichen Verdächtigen sonst so hier im Forum?
In der Abrechnung selbst konnte ich spontan keine offensichtlichen Fehler feststellen. Die beiden Zettel aus dem ersten Posting passen irgendwie nicht so ganz zur Abrechnung. Mir fehlt die Aufsplittung der auf dem kleinen Zettel angegebenen Posten. Nur der Hausmeister ist in der Abrechnung aufgeführt.
Noch was grundsätzliches: sind Sie Mieter oder Eigentümer?
Ist es rechtlich in Ordnung dass ich für Reparaturen aufkommen soll die vor meinem Einzug angefallen sind?
Nur Kleinstreparaturen (innerhalb gewisser Grenzen / einmalig und % der Gesamtmiete) wenn im MV vereinbart trägt der Mieter
Reparaturen am Haus, Heizung, größere Reparaturen trägt ausschließlich der Vermieter, er kann Sie höchstens steuerlich geltend machen. Dabei ist es egal wann diese angefallen sind.
http://www.gratisrecht.de/faq-rechte-and…net-werden.html
Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine persönliche unbedeutende private Meinung. Wie immer ohne Gewähr.
Zitat
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Verteilerschlüssel und Anteile sind auf einem seperaten Blatt, habe es nicht online gestellt da ich es nicht relevant finde. Es geht um die hohen Kosten und die werde ich so nicht akzeptieren. Danke nochmal
vorsicht, wenn es da noch mehr gibt muss ich meine Aussage relativieren, dann ist die Abrechnung nicht formell ungültig sondern nur im Detail.
Die Schlüssel und Gesamtsummen sind essentiell.
Die Reparaturen sind wiederum nicht umlegbar und im Mietvertrag schauen was unter Betriebskosten vereinbart wurde.
Wenn Sie möchten können Sie die Gesamte Abrechnung hochladen, nur dann ist es möglich diese zu prüfen.
Sie haben nur einen mündlichen Mietvertrag?
Zitat:
"Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe."
http://www.finanztip.de/recht/mietrech…mietvertrag.htm
dass durchlesen und vom fähigen Anwalt einen Brief aufsetzen lassen...
Wenn daß alles ist, ist die Abrechnung imho nicht in Ordnung.
Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Fälligkeit
ich zitiere mal
"Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde liegenden Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der tatsächlich auch geleisteten Vorauszahlungen des Mieters. "
Verteilerschlüssel und Anteile sowie Gesamtkosten fehlen.
Der Austausch des Ausdehnungsgefäßes ist eine Reparatur die nicht umgelegt werden darf.
Auch die Regenrohrsandfang Geschichte ist imho eine Reparatur, da es keine regelmässig wiederkehrende Arbeit ist.
Die Gartenarbeiten sind nur umlegbar wenn im Mietvertrag die Betriebskosten nach Betriebskostenverordnung vereinbart sind.
Dann muss jedoch auch hier der Anteil ersichtlich sein.
Auch sollte bei den Kosten die aufs ganze Jahr laufen die Aufsplittung zwischen Ihnen und dem Vormieter aufgeführt werden.
Ich würde diese Abrechnung so nicht akzeptieren. Lassen Sie sich beraten / Mieterverein / Anwalt oder lesen Sie sich weiter in das Thema ein. Eine Rechtsberatung können wir hier nicht anbieten.
warten Sie doch erstmal ab ob sie auszieht.
Schadensersatz anzudrohen ist eine gute Möglichkeit Druck zu machen, diesen wirklich einzuklagen und zu erhalten lohnt sich meist nicht, man muss nachweisen dass tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Die Verzögerung der Renovierung ist da kein wirklicher Grund.
Wenn die Mieterin die letzte Miete noch bezahlt hat, steht ihr eh noch das Nutzungsrecht bis 30.4. zu.
Wenn die Weiternutzung der Wohnung anhält und bei der Mieterin was zu holen ist, sollten Sie auf jeden Fall zum Anwalt gehen.
ZitatNee,es standen an einem Montag Abend ein Immo-Bankmensch samt Interessenten vor meiner Haustüre und dann auch gleich die Kündigung der Wohnung mit, und wollten die Wohnung besichtigen.
Dass ja lustig, hoffentlich habt ihr den nicht reingelassen, dass geht ja garnicht. Wer hat denn jetzt die Kündigung mit welcher Begründung ausgesprochen?
Der alte Eigentümer also der ImmoBankMensch oder der neue Eigentümer also Familie X ?
Die alte Verwaltung hat nach Umwandlung in WEG eigentlich nichts mehr mit Euch zu tun. Neuer und eigentlich auch alleiniger Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Für die Weiterleitung der NK an die WEG Verwaltung ist der Eigentümer verantwortlich.
Achtet vorallem mal bei der Abrechnung darauf, ob Euch die Verwaltungskosten aufs Auge gedrückt werden sollen.
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