Hallo Max
>Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?
Anwalt ... nochmal Frist setzen und jetzt Mietminderung ankündigen
>Falls Mietminderung ok:
nope eher nicht und rückwirkend schonmal garnicht
>- Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der >geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?
kannst Du aber wird in einer fristlosen Kündigung enden
rückwirkende Mietminderung ist nicht und dann ist da noch die Geschichte mit der Beweisbarkeit.
>- Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?
wenn ja Warmmiete, allerdings hier nein
>- Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?
wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt war und der Richter dies feststellt sicher, ggf. sogar alles
>- Welche Formalitäten muss ich beachten?
frag den Anwalt .. Mietminderung ist kein Selbstläufer und nix für Anfänger, ausserdem mit erheblichem Kostenrisiko behaftet
sprech doch mal den Vermieter an wenn die HV nix auf die Reihe bekommt
Falls nicht:
>- Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV >ausstellen lassen?
als Verwalter sage ich da klar nope ... den zahlste dann selbst
die "Ersatzvornahme" so nennt man dass musst du auch vorher ankündigen wenn die Frist abgelaufen ist.. aber entweder oder also nicht beides
wo liegt denn deiner Meinung das Problem tatsächlich?
>- Kann ich beides kombinieren?
was Handwerker auf Kosten der HV + Mietminderung ... lass mal kurz überlegen... Nein
du kannst aber beides androhen mit Fristsetzung und dann für eins entscheiden .. aber wie gesagt Risiko ist immer dabei