Beiträge von Vermieter

    doch ich ...

    aktuell ein Mieter der ausgezogen ist und ich schätze vorsichtig
    so um die 1200 Euro Schäden hinterlassen hat, der sieht seine Kaution auch nicht mehr wieder

    sollte man mal ins Übergabeprotokoll schauen ob die Schäden dort verzeichnet sind

    wenn man die Unterschrift auf dem Protokoll vom Vermieter hat dass keine Schäden vorliegen, kann er nur versteckte Schäden geltend machen. Ansonsten siehts nicht gut aus. Wenn die Rechnungen plausibel sind und die Schäden bestanden haben, dann müsstet ihr einklagen mit ungewissem Erfolg. Die 310 muss ggf. der Vermieter einklagen, was man sich als Vermieter meistens sparen kann. Daher versucht man die Schäden "im Rahmen" der Kaution beheben zu lassen. :)

    Nein der Vermieter kann nicht ohne Grund, es sei denn es ist ein Zweifamilienhaus und der Vermieter wohnt auch im Haus.

    Ansonsten sind die Gründe für eine ordentliche Kündigung sehr eingeschränkt. Erhebliche Vertragsverletzung, Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, dazu gehört aber nicht der Verkauf des Hauses sondern z.B. der Abriss .. ist gedacht für Schrottimmobilien.

    Wenn Du oben in den Reitern auf "Kündigung" klickst, findest Du alle Infos zu dem Thema.

    keine korrekte Rechtschreibung, keine Grammatik, Großbuchstaben sind auch ausgegangen, Sie wiederholen nur was wir schon wissen und auf das angebliche Urteil warten wir schon seit 7 Postings ihrerseits.

    Lügen haben kurze Beine ... Lügner auch? Schauen Sie mal nach.
    Ich frage mich gerade warum ich noch meine Zeit an Sie verschwende.

    Da es kein Urteil gibt, können Sie es ja auch nicht posten.
    Darüber sind wir uns inzwischen ja einig.

    Ein schönes Restleben noch.

    Einseitige Kündigung durch Ehepartner - Forum Recht - Ratgeber Recht und Rechtsforum

    Da biegt sich jemand Recht immer wie er es gerne hätte und nicht wie es in der Realität wirklich ist. Und da von Ihnen nichts Sinnvolles mehr zu erwarten ist, geschweige denn irgendein Beweis der abstrusen Behauptungen, dazu hatten Sie ja 4 Postings Zeit, denken wir uns einfach unseren Teil und füttern den Troll einfach nicht mehr weiter. Fast könnten Sie einem leidtun, aber nur fast.

    Nachdem ich mir den Thread nochmal durchgelesen habe muss ich zu dem Schluss kommen, dass Sie ernsthafte Probleme haben. Ernsthaft, nehmen Sie bitte professionelle Hilfe in Anspruch bevor es zu spät ist!

    Hallo Max

    >Welches Vorgehen schlagt ihr mir nun vor?
    Anwalt ... nochmal Frist setzen und jetzt Mietminderung ankündigen

    >Falls Mietminderung ok:
    nope eher nicht und rückwirkend schonmal garnicht

    >- Kann ich die Miete rückwirkend mindern? Also für 11,5 Monate 10% der >geleisteten Mietzahlungen von den nächsten Mietzahlungen abziehen?
    kannst Du aber wird in einer fristlosen Kündigung enden
    rückwirkende Mietminderung ist nicht und dann ist da noch die Geschichte mit der Beweisbarkeit.

    >- Wenn ja, bemisst sich das an der Kalt- oder an der Warmmiete?
    wenn ja Warmmiete, allerdings hier nein

    >- Muss ich etwas zurückzahlen, sobald der Mangel beseitigt ist?
    wenn die Mietminderung zu hoch angesetzt war und der Richter dies feststellt sicher, ggf. sogar alles

    >- Welche Formalitäten muss ich beachten?
    frag den Anwalt .. Mietminderung ist kein Selbstläufer und nix für Anfänger, ausserdem mit erheblichem Kostenrisiko behaftet

    sprech doch mal den Vermieter an wenn die HV nix auf die Reihe bekommt

    Falls nicht:
    >- Kann ich einen Handwerker beauftragen und die Rechnung auf die HV >ausstellen lassen?
    als Verwalter sage ich da klar nope ... den zahlste dann selbst

    die "Ersatzvornahme" so nennt man dass musst du auch vorher ankündigen wenn die Frist abgelaufen ist.. aber entweder oder also nicht beides

    wo liegt denn deiner Meinung das Problem tatsächlich?

    >- Kann ich beides kombinieren?
    was Handwerker auf Kosten der HV + Mietminderung ... lass mal kurz überlegen... Nein
    du kannst aber beides androhen mit Fristsetzung und dann für eins entscheiden .. aber wie gesagt Risiko ist immer dabei

    Zitat

    Ich glaube es weiterhin nicht und den Gegenbeweis wirst DU wette ich nicht liefern können. Sonst hättest Du es schon gemacht.

    erwischt gibs doch einfach zu dass dieses angebliche Urteil nur deinem verdrehten Geist entsprungen ist um den Unsinn zu rechtfertigen, mit dem du auch noch mehrere Foren verseuchst ... auf dein Niveau lasse ich mich nicht weiter runter, dein Ego scheint es ja schwer nötig zu haben.

    netlover, ich wollte dazu eigentlich nichts mehr schreiben,
    aber

    25.06.2012, 14:38 postetst du die Frage

    25.06.2012, 18:31 link auf etwas völlig irrelevantes

    26.06.2012, 19:52 angebliche AG Entscheidung für genau DEINEN Fall

    die Du nur in einem völlig juristisch unüblichen Kauderwelsch wiedergibst und die seltsamerweise deinem beschriebenen Fall entspricht

    jau .. glaubwürdig ohne Ende

    warum fragst Du mich über dein Interesse an einer Falschdarstellung?
    Daß solltest Du dich selbst fragen.

    Ich glaube es weiterhin nicht und den Gegenbeweis wirst DU wette ich nicht liefern können. Sonst hättest Du es schon gemacht.

    Betroffene Trolle bellen. ;)

    ich hätte in dem Fall die "versehentlich" mitgenommenen Gegenstände zurückgegeben, verweigert der Nachmieter die Annahme an den Vermieter geschickt oder dort abgegeben. Wenn die Vereinbarung mündlich war und die Gegenstände noch in Ihrem Besitz sind, würde ich diese zurückgeben und den Nachmieter die überteuerten Teile umtauschen lassen. 90 Euro ist ggf. gerechtfertigt wenn sie die Originalteile des Ofenherstellers ersetzen. Für 0815 Teile ist es überteuert, haben Sie die Rechnung gesehen?

    ob sie das Recht haben oder nicht, entscheidet am Schluss das L.. der Richter ... wo kein Kläger da kein Richter.
    Sollten die Mieter eine Mietminderung geltend machen, wäre eine andere Lösung zu suchen. Solange nicht, seien Sie froh.
    Die Frage ob diese gerechtfertigt wäre, kann nicht 100 Prozent beantwortet werden. Aber ich würde keine schlafenden Hunde wecken.

    Auch ist die Mietminderung ja nicht sofort möglich, sondern der Vermieter muss erst mit Fristsetzung aufgefordert werden den Mangel zu beheben. Erst wenn er dies nicht tut, kann eine Mietminderung gefordert werden.

    netlover

    ausargumentiert? Finger weg von den Drogen!

    und solange kein Link auf das zitierte Urteil oder wenn es sich wirklich um das eigene Urteil handelt, nen Scan mit geschwärzten Daten vorliegt, glaube ich nicht, dass ein Wort von dem was du hier schreibst der Wahrheit entspricht.
    Dazu gibt es A zuviele Widersprüche in den Aussagen und B ist die Story sehr an den Haaren herbeigezogen.

    Bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Hoffnung, dass solcher Schwachsinn vor deutschen Gerichten nicht wirklich durchkommt.

    Ich glaube, die Nummer mit dem Urteil hast Du erfunden, was dann wieder für nen Troll sprechen würde. Aber glauben heisst ja nicht wissen.

    Machs gut und danke für den Fisch. :)

    ohne Gerichtsvollzieher und Räumungsurteil kann Dich der Vermieter garnicht aus der Wohnung zwingen, lass Dir nichts erzählen, ein solches Verfahren dauert Minimum 6 Monate bis 1 Jahr.
    Da Du ja kooperativ bist, sollte der Vermieter den Ball flach halten.
    Wenn er unberechtigt die Wohnung betritt ist dies Hausfriedensbruch und wird locker mal mit 2000 Euro Geldstrafe geahndet. 110 anrufen.
    Die Nummer mit dem Sohn ist schon grenzwertig, mal nachfragen ob er es auf eine Dienstaufsichtbeschwerde anlegt.

    leider fehlt mir aber die Zeit das durchzulesen, in der Zeit in welcher der Text geschrieben wurde, wäre die Suche schon erfolgreich.

    Und die Antwort auf deine Frage ist NEIN.
    Ruf die Polizei, bring es zur Anzeige, führe ein Lärmprotokoll, wird es nicht besser kündige fristgerecht. Ggf. ist eine Mietminderung möglich, hierzu aber selber die Infos raussuchen.

    zieh doch solange in das Zimmer 2 bis UM raus aus deinem ist

    vorallem warum sollte VM den Mietvertrag für Zimmer 2 unterschreiben für UM, der dann ggf. da garnicht mehr auszieht und VM für die Miete haftet...

    vorher überlegen bevor man für 3 Monate vermietet ...

    Zu beachten wäre noch, ist es eine Einliegerwohnung / aka nur 2 Whg. im Haus von der eine der Vermieter bewohnt, gelten andere Kündigungsfristen.

    Die Kündigung kann dann ohne Begründung erfolgen, dann verlängert sich die Kündigungsfrist aber auf mindestens 6 Monate.

    >Gekündigt wird zum 01.10.2010 (wobei hier wohl 2012 gemeint sein sollte)

    dann ist die Kündigung sowieso schonmal unwirksam, soviel Sorgfalt kann man voraussetzen, wobei der 1.10. schonmal garnicht geht, dass wäre 30.9.

    warum unbeobachtet?

    Ich habe dass einem Mieter ganz offen empfohlen, ich hätte ihm auch noch eins eingebaut wenn er das gewünscht hätte, der Vormieter hat nämlich nicht die Originalschlüssel sondern nachgemachte abgegeben, daher ist davon auszugehen, dass noch Schlüssel existieren.

    Ist eine übliche Vorgehensweise und der Vermieter hat ohne Einverständnis des Mieters keinen Schlüssel zu haben. Man kann anbieten einen Schlüssel zu behalten um ggf. den Schlüsseldienst zu sparen wenn sich der Mieter aussperrt, wenn dies ausdrücklich mit dem Mieter schriftlich vereinbart ist.
    Hatte schon oft den Fall dass Mieter nachgefragt haben, wenn sie sich ausgesperrt haben. Aber da musste ich dann passen.

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