Beiträge von Vermieter

    Problematisch und nicht einfach zu lösen.

    Es besteht keine Verpflichtung durch den Vermieter Wasseruhren einbauen zu lassen, da beim Bezug der Wohnung keine vorhanden waren, dies wäre hier aber dringend notwendig.
    Setzen Sie ihrem Vermieter die Pistole auf die Brust und drohen Sie mit Auszug. Sie werden in dem Haus sonst nicht mehr glücklich,
    ggf. würde ich auch tatsächlich über einen Auszug nachdenken.

    Die Dekoration im Treppenhaus durch Mieter hat überhaupt nicht zu erfolgen. Hier wäre ein entsprechender Hinweis an den Vermieter sinnvoll. Ob es was bringt, fraglich.
    Die Briefchen würde ich aufbewahren und ggf. dem Vermieter als Nachweis vorlegen. Streitigkeiten und Lärm durch die Mitbewohner dem Vermieter melden und entsprechend den Tipps hier im Portal zum Thema Mietminderung vorgehen. Mängel anzeigen. Mietminderung androhen. Frist setzen....

    Ich kann Ihnen da leider nicht viel Hoffnung machen. Schön, dass wir sowas mit unseren Steuergeldern noch finanzieren. Nicht.

    Hiho,

    leider hat meine Suche nur allgemein ergeben, dass ein Auskunftsanspruch gegenüber dem Vermieter besteht, die Anlage der Kaution nachzuweisen.
    Hat von Euch vielleicht jemand einen Link welche Fristsetzung zum Nachweis hier angemessen ist.

    Danke im voraus

    Amtsgerichtsentscheidungen sind für anderer Gerichte nicht bindend. Hier kann man sich nur auf BGH Entscheidungen berufen.

    Die Problematik ist altbekannt, aber was soll die Vermieterin machen, sie kann sich genausowenig wie Du neben die Mülltonne stellen und mit dem Knüppel draufhauen.
    Die angedachten Ideen sind leider nicht wirklich durchführbar.

    Die einzige Möglichkeit die ich hier sehe, wäre eine eigene Mülltonne mit Schloss für dich, oder jeweils eigene Mülltonnen für jeden Mieter, aber ob dies im Endeffekt günstiger ist, muss man ausrechnen.
    Der Entsorger hat recht, reichen die Mülltonnen nicht, muss eine weitere Tonne gestellt werden, Mehrkosten sind natürlich umlegbar.

    Auch wenn ich Dir da gerne anderes mitteilen würde aber mitgehangen, mitgefangen. :(

    ich habe das gleiche Problem bei uns im Haus
    10 Parteien 2 Mülltonnen, die meisten schaffen es nichtmal Papier in die Papiertonne und Gelbe Säcke richtig zuzuordnen. Da die Tonnen seit 1 1/2 Jahren gewogen werden, haben sich die Müllgebühren um 500 Euro erhöht.
    Bin mal auf die nächste Eigentümerversammlung gespannt.
    Einzeltonnen sind aus Platzgründen leider nicht möglich. :(

    Berny .. die 137,80 € sind schon der Durchschnitt pro Monat

    ansonsten hat Berny soweit recht,

    die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraumende dem Mieter zugehen, geht sie verschuldet später zu sind Nachforderungen nicht mehr möglich, Rückerstattungen aber schon.

    Grundsätzlich sollte sich die Vorauszahlung aus dem tatsächlich durchschnittlichen Verbrauch ergeben.
    Also übern Daumen Verbrauch des Abrechnungszeitraums / Anzahl Monate (maximal 12) hier 7,5 ergibt den Durchschnitt.

    Die Argumentation des Vermieters kann ich allerdings auch nachvollziehen, je nach Einzugstermin haben sie z.B. einen Teil der Heizperiode verpasst und der letzte Winter war recht mild.
    Der Vermieter zahl jeden Monat auch für Ihre Nebenkosten Abschläge an die Energieversorger. Zahlen Sie nun unterdurchschnittlich wenig Vorauszahlung weil die Umstände des Einzugs hier dazu führten, müssen sie entweder mit einer fetten Nachzahlung rechnen und der Vermieter streckt z.T. für Sie vor oder sie zahlen jetzt etwas mehr, bekommen dann nach dem ersten vollständigen Abrechnungsjahr einen verlässlichen Durchschnittswert und eher eine Rückerstattung. Dann können Sie als neue Vorauszahlung den Durchschnitt + 10 % nehmen.

    Im konkreten Fall würde ich mir überlegen ob ich mit einer Nachzahlung gut klar kommen würde und dann entscheiden ob ich lieber etwas mehr im Monat zahle, das Geld ist ja nicht verloren und am Ende des Jahres was zurück bekomme. Ansonsten würde mit dem Vermieter sprechen und einen Mittelweg anstreben. Beispiel statt 80 Euro über dem Schnitt einigt man sich auf 50 Euro .. also zahlen Sie 190 Euro, damit sollte beiden gedient sein, die Nachzahlung fällt ggf. gering aus oder es gibt noch was raus und der Vermieter hat auch eine gewisse Sicherheit, dass er nicht der Nachzahlung hinterherlaufen muss. Da kann ich Ihnen ein Lied von singen.

    Wann die Abrechnung von der Verwaltung kam spielt keine Rolle, ggf. ist es sogar von Vorteil wenn Sie bei ihnen verspätete eingeht. Kontrollieren Sie aber auch ob nur umlegbare NK in Rechnung gestellt werden.
    Ich habe schon erlebt dass Vermieter sogar die Rücklagezahlungen ihren Mietern in die NK gesteckt haben. :)

    Hast Du auch gefunden. Wenn auch nicht mit dem gewünschten Resultat. Ohne die Gegebenheiten vor Ort zu kennen ist sowas schwierig. Auf die Ferndiagnose beim Doktor würde ich mich auch nicht verlassen.
    Rufen sie doch mal nen Glase an, der soll sich das Anschauen, seine Meinung dazu kundtun und sagen was es kostet. Wenn der Ihnen bestätigt, dass die Ursache am Zustand der Fenster lag, haben Sie was um beim Vermieter zu argumentieren. Wenn nicht, wissen Sie was es final kostet. Wahrscheinlich nicht die Welt. Viel Glück.

    Gut dann sind wir uns ja schonmal einig.
    Die Problematik kenne ich leider zur genüge, es ist unglaublich was so alles im Treppenhaus plaziert wird und wir mussten da auch schon prozessieren.
    Ich kenne die Örtlichkeiten nicht, aber ggf. wäre z.B. ein absperrbarer Fahrradschuppen im Hofbereich / Gartenbereich möglich oder ein Gitterverschlag in der TG sofern vorhanden. Hier kann man ja durchaus mit Vorschlägen an den Eigentümer oder die Verwaltung herangehen.
    Wenn der Langfinger dann im Haus wohnt hat man natürlich die A-Karte gezogen. :)

    Wie gesagt ich möchte niemandem etwas unterstellen, aber die Fotos stützen nicht gerade die Theorie einer plötzlich auftretenden Selbstzerstörung der Fensterscheibe.

    Leider möchte niemand heute mehr Verantwortung für sein Handeln übernehmen und vielleicht glauben Sie ja echt selbst an Spannungsrisse, aber das Problem wird es zu beweisen und anhand der Fotos wird dies schwierig.
    Ich glaube eher das Fenster stand auf und wurde von einem Windstoss gegen die Wand geschlagen ohne dass Sie es mitbekommen haben. Dass passt dann auch zu den Fotos.
    Aber wie gesagt ist nur meine unbedeutende Meinung.

    Ihren Vermieter oder einen Richter müssen sie überzeugen, was ich denke ist zweitrangig. Aber Sie haben ja gefragt. :)

    ich muss meinen Vorrednern zustimmen, eine Ausnahme ... grundsätzlich wäre der Kinderwagen unter der Treppe ok, die Fahrräder aber nicht.

    Grundsätzlich darf aber kein Fluchtweg versperrt werden, daher geht Fahrrad im Hausflur garnicht, stell dir vor deine Nachbarn stellen dort 5 Fahrräder und 3 Kinderwagen ab und deine Familie verbrennt beim Versuch durch das versperrte Treppenhaus zu fliehen.
    Daher ist eine Argumentation über die Wirksamkeit der Hausordnungsklausel müssig, selbst wenn diese Klausel ungültig wäre gilt immernoch die Verkehrssichernugspflicht und diverse Sicherheitsbestimmungen und die Verbieten nunmal den Fluchtweg durch das Treppenhaus zu verstellen. Zudem erinnere ich mich dunkel, dass es da um an der Wand aufgehängte Bilder ging und nicht um Fahrräder im Fluchtweg.

    Und die Begründung mit unter der Treppe müsste ja erlaubt sein, wieviele Mitbewohner gibt es denn? Warum soll es dir erlaubt sein und den anderen nicht?

    Aus professioneller Sicht kann ich Dir sagen, im Treppenhaus hat nichts zu stehen, unter der Treppe maximal Kinderwagen wenn sie niemanden behindern. Wenn ihr Kinderwagen und Fahrräder nicht unterbekommt ist dies euer Problem. Ein Anspruch an den Vermieter besteht sicher nicht.

    Sprechen Sie mal Ihren Vermieter an was der dazu zu sagen hat.
    Ist dass Erdgeschoss oder haben Sie eine Wohnung darüber?

    Grundsätzlich sollte eine Absprache schon vorher erfolgen. Vorallem wenn Sie so beeinträchtigt werden durch die Maßnahme.

    Die Fenster sehen schon übel aus, waren sie aber sicher schon beim Einzug und wahrscheinlich ist die Miete auch nicht sooo hoch, gerade auch wegen dem altersbedingten Zustands.

    Mit Puffer meine ich den Metallhaken oder was da hinter dem Fenster an der Wand ist, damit es nicht überweit aufgeht oder an der Wand anschlägt.

    Und genau da beginnt dann der Riss.
    Müßig darüber zu diskutieren, ist ja auch Ihr gutes Recht der Meinung zu sein, dass Glasscheiben von alleine auf diese Weise springen. Wenn dies der Fall wäre, würde ich sofort aus dem Haus ausziehen, denn dann stürzt bald die Wand ein.

    Ich will niemandem zu nahe treten, aber die Nummer mit dem Riss aus Materialermüdung halte ich für eher unwahrscheinlich. Aber da ich keine Sandalen anhabe und nicht Jesus heisse, kann ich nur vermuten.

    Eventuell Kinder im Haushalt? Eventuell mal die Haftpflicht konsultieren.

    Ansonsten ist es an Ihnen zu beweisen, dass es ohne Ihr zutun gerissen ist. Was eher schwierig sein wird. Sorry.

    also Vollprofi empfiehlt sicherlich Schmerzensgeld und das geht garnicht, ich sehe dass etwas differenzierter.

    Was heisst "ohne unser wirkliches Wissen"
    Grundsätzlich in Absprache mit dem Vermieter, passt schon.

    Schwierige Frage.
    Spielraum für eine Mietminderung sehe ich aber nicht.

    Die Einschränkung durch die Rußklappe in Kopfhöhe am Rand des Balkons ist imho nicht gravierend genug. Selbst wenn man den Bereich des Balkons darunter als nicht mehr nutzbar abzieht, wäre die Mietminderung so marginal, dass der Stress sich nicht lohnt.

    Sorry leider keine Mieteinsparung.

    Aber nur meine Meinung. :)

    Wenn ich mir die Bilder anschaue glaube ich nicht an einen Spannungsriss. Man beachte die Position des "Puffers" an der Wand und die Position des Risses.

    Leider würde ich sagen .. bereichert sich mal wieder ein süffisanter Vermieter am armen Mieter. :)

    Ne aber mal Spass beiseite, da ist das Fenster gegen das Teil an der Wand gehauen und damit fällt es in Mieterpflicht. Die Erneuerung einer Einfachglasscheibe, welche nichtmal eine Verbesserung darstellt ist dann auch nicht wirklich eine Bereichung.

    Und nein ich antworte nicht aus Vermietersolidarität so.

    Hallo Masinie

    mir stellt sich da die Frage

    1. werden bei Euch die Mülltonnen gewogen?
    2. Gibt es Engpässe, dh. könnt Ihr Müll nicht entsorgen weil die Tonnen schon vor dem Tag der Entleerung voll sind?

    Wenn Du beide Fragen mit Nein beantworten kannst, frage ich mich wo ist das Problem?
    Am Haus anfallender Müll kann durchaus auch in den Tonnen entsorgt werden.
    Solange es nicht nach Gewicht geht entstehen Dir ja nicht wirklich Mehrkosten.
    Im Gegenteil, dadurch dass der Vermieter hier die Kapazität vor der Leerung ausfüllt spart er Euch noch Kosten.
    Ich wäre froh wenn mein Vermieter viel selber machen kann und dadurch die Kosten niedrig gehalten werden.
    Du weisst wahrscheinlich nicht was Handwerker so kosten, da legst du die Ohren an.

    Verwunderlich über was man sich so Gedanken macht.

    Grüße

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