Berny .. die 137,80 € sind schon der Durchschnitt pro Monat
ansonsten hat Berny soweit recht,
die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Abrechnungszeitraumende dem Mieter zugehen, geht sie verschuldet später zu sind Nachforderungen nicht mehr möglich, Rückerstattungen aber schon.
Grundsätzlich sollte sich die Vorauszahlung aus dem tatsächlich durchschnittlichen Verbrauch ergeben.
Also übern Daumen Verbrauch des Abrechnungszeitraums / Anzahl Monate (maximal 12) hier 7,5 ergibt den Durchschnitt.
Die Argumentation des Vermieters kann ich allerdings auch nachvollziehen, je nach Einzugstermin haben sie z.B. einen Teil der Heizperiode verpasst und der letzte Winter war recht mild.
Der Vermieter zahl jeden Monat auch für Ihre Nebenkosten Abschläge an die Energieversorger. Zahlen Sie nun unterdurchschnittlich wenig Vorauszahlung weil die Umstände des Einzugs hier dazu führten, müssen sie entweder mit einer fetten Nachzahlung rechnen und der Vermieter streckt z.T. für Sie vor oder sie zahlen jetzt etwas mehr, bekommen dann nach dem ersten vollständigen Abrechnungsjahr einen verlässlichen Durchschnittswert und eher eine Rückerstattung. Dann können Sie als neue Vorauszahlung den Durchschnitt + 10 % nehmen.
Im konkreten Fall würde ich mir überlegen ob ich mit einer Nachzahlung gut klar kommen würde und dann entscheiden ob ich lieber etwas mehr im Monat zahle, das Geld ist ja nicht verloren und am Ende des Jahres was zurück bekomme. Ansonsten würde mit dem Vermieter sprechen und einen Mittelweg anstreben. Beispiel statt 80 Euro über dem Schnitt einigt man sich auf 50 Euro .. also zahlen Sie 190 Euro, damit sollte beiden gedient sein, die Nachzahlung fällt ggf. gering aus oder es gibt noch was raus und der Vermieter hat auch eine gewisse Sicherheit, dass er nicht der Nachzahlung hinterherlaufen muss. Da kann ich Ihnen ein Lied von singen.
Wann die Abrechnung von der Verwaltung kam spielt keine Rolle, ggf. ist es sogar von Vorteil wenn Sie bei ihnen verspätete eingeht. Kontrollieren Sie aber auch ob nur umlegbare NK in Rechnung gestellt werden.
Ich habe schon erlebt dass Vermieter sogar die Rücklagezahlungen ihren Mietern in die NK gesteckt haben. 