Beiträge von Vermieter

    Man sollte nicht pauschal davon ausgehen dass Hausbesitzer Geld haben.
    Gibt auch viele Immobilien die nur Geld kosten aber nicht einbringen und ggf. geerbt wurden und unverkäuflich sind. Dann kanns auch mal ganz schnell eng werden für den Hausbesitzer. Dann noch die passenden Mieter dazu ...

    Ahso und die Zeitmietvertragskonstellation halte ich für nicht durchführbar.

    Die Leute wohnen bereits drin und haben einen Zeitmietvertrag mit welcher Begründung?
    Selbst mit Individualvereinbarung halte ich eine befristete Verlängerung des bestehenden Zeitvertrages für rechtlich nicht sauber.
    Da hilft aber wirklich nur Fachanwalt oder Vermieterclub.

    Ansonsten eher Leerstand riskieren und die Arbeiten vorantreiben und dann sauber neu vermieten.

    Also ich rezitiere mal frei aus der Vorlesung zum Thema Mietrecht aus Sicht Vermieter/Verwalter.

    Geben Sie nie im Mietvertrag die qm Zahl an.

    Wenn es doch sein muss, dann formulieren Sie "zu Abrechnungszwecken" wird eine Größe von x m3 zugrunde gelegt, dies stellt keine zugesicherte Eigenschaft dar.

    Wenn über den Daumen 4 mal die Abrechnung der NK akzeptiert wurde, gilt die in der Abrechnung angenommene Größe als konkludent akzeptiert.

    schnipp ..

    die Vermessung der Wohnung durch ein Ingenieursbüro liegt je nach Bundesland zwischen 3 und 6 Euro pro qm. Also so im Bereich 270 bis 540 Euro ggf. + Märchensteuer.

    Es gibt verschiedene Verfahren der Ermittlung, es gibt Vermieter und Mieter freundliche Normen zur Bestimmung der Wohnungsgroeße. Das Gericht wird dann nochmal einen eigenen Gutachter bestellen, wenn Sie unterliegen tragen Sie die Kosten. Diese werden die oben angegebenen Kosten sicher übersteigen.

    Sie haben die Wohnung doch besichtigt und für den vereinbarten Mietzins angemietet. Ist die inzwischen geschrumpft und das Geld nicht mehr wert?

    Bei solchen Diskussionen zum Thema Grundfläche sollte man immer bedenken, ob das vermeintlich einzusparende Geld, was meist illusorisch ist, das Kostenrisiko und den Stress mit dem Vermieter wert ist.
    Zur Durchsetzung einer so begründeten Mietminderung werden Sie im Regefall einen Prozess führen müssen, mit allen Haken und Ösen.

    Vorsicht, diese Kündigung wäre nur wirksam wenn Du zustimmst.

    Ansonsten ist es keine Begründung die eine ordentliche Kündigung rechtfertigt.

    Dass würde ich dem Vermieter einfach freundlich mitteilen.

    Die Außenanlage gehört nicht zur Mietsache und hebt die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch ihrer Wohnung nicht auf.

    Wurde Ihnen schriftlich zugesagt, dass die Außenanlage zu einem bestimmten Termin fertiggestellt werden wird?

    Wären die Wege z.B. noch nicht fertig und Sie müssten durch den Schlamm robben wäre dies etwas anderes.

    Die Nutzung der Außenanlage ist normal im MV geregelt, die Hausordnung ist Bestandteil des MV. Auch bei kleineren Anlagen haben Sie nicht unbedingt ein Recht auf "Gartenmitbenutzung".
    Bei größeren Anlagen ist aus verständlichen Gründen, die Nutzung der Außenanlage eingeschränkt. Sie haben da kein Individualrecht, sonst macht da ja jeder was er möchte, dass ist sicher auch nicht in Ihrem Sinne.

    Also rein hypothetisch und nur meine bescheidene Meinung ist die Mietminderung hier nicht gerechtfertigt und ein ziemlich dreister und zum Scheitern verurteilter Versuch, der schnell nach hinten losgehen kann.

    Ahso und dass es ein Neubau ist, dass war Ihnen beim Einzug schon klar, oder?

    Hi Berny

    >1. Heizkosten, Verweis auf Abrechnung - oder die Abrechnung selbst - >fehlt.
    Die Detailabrechnung vom Abrechnungsunternehmen liegt natürlich im Original noch bei.

    >2. Miete Heizmessgeräte, Berechnung nicht schlüssig,
    Siehe 1.

    >3. ZKE Müllabfuhr, Berechnung nicht schlüssig,
    Jeder Mieter hat eine eigene Tonne. Ist jetzt aber noch komplexer, da jetzt gewogen wird. :(

    >4. Ein Negativguthaben bedeutet Schulden. Hier ist der Mieter >angesprochen, und der hat aber ein (positivers) Guthaben.
    Stimmt, deswegen steht da ja auch Guthaben. Wenn ich aber das Vorzeichen weglasse, stimmt ja die Rechnung nicht. Idee ?

    Protokoll anfertigen, Zeit und Zeugen mitbringen
    mit Fotos dokumentieren. Nur was schriftlich beweisbar ist, kann auch geltend gemacht werden.
    Wissen Sie welche Mängel im Detail vom Vermieter in dem Rechtsstreit reklamiert wurden? Denn diese wird er Euch gegenüber ja ggf. auch versuchen geltend zu machen bei Auszug, daher sollten die im Vorfeld schon geklärt sein.

    Wenn der Makler die Übergabe macht birgt immer das Risiko, dass der Vermieter nachher "von nix weiss" und den Makler wird bei der Rückgabe in paar Jahren ggf. nicht mehr zur Verfügung stehen.
    Wohnungsübergabe ist eigentlich zwingend Verwalter / Vermieteraufgabe.
    Der Makler will ja nur verkaufen und ist nachher raus.
    Bekommt aber mehr Geld für, leider.

    Ich würde der Abmahnung mit deiner aufgeführten Argumentation widersprechen.
    Die Verwaltung möge Dir bitte mitteilen wann genau diese Ruhestörung aufgetreten sein soll ggf. kannst Du nachweisen, dass Du z.B. zu besagtem Zeitpunkt gearbeitet hast.
    Ich würde auch den Nachweis verlangen, dass Du der Verursacher warst. Solange die Ruhestörung nicht amtlich z.B. durch Polizeieinsatz nachgewiesen wurde, würde ich jegliche Schuld von mir weisen und mir diese haltlosen Unterstellungen verbitten.
    Ausserdem schreibe nicht dass die anderen auch nicht putzen sondern, dass Du geputzt hast aber nur vergessen hast zu unterschreiben. Auch hier würde ich auffordern den Vorwurf zu konkretisieren.
    Nicht putzen ist übrigens kein Kündigungsgrund und selbst die Ruhestörung wird nicht einfach bei zweiter Abmahnung zur Kündigung. Hier müssen Lärmprotokolle geführt werden, mehrfach ggf. Polizei dagewesen sein und selbst dann ist sowas erfahrungsgemäß schwer durchzusetzen. Also mit Abmahnungen alleine kommt man da nicht durch.
    Zum Thema Putzen. Wenn die Mieter nicht gut genug putzen, kann der Vermieter eine Firma beauftragen. Eine Abmahnung kann er machen, finde ich übertrieben und führt auch nicht in der Summe zur Kündigung.

    Du hast doch hoffentlich den Schließzylinder ausgetauscht für die Zeit die du da wohnst?

    Wenn Du dass beweisen kannst, was schwierig ist, wäre das Hausfriedensbruch bzw. gar Einbruchsdiebstahl.

    2 Wochen keine Post kann noch Zufall sein. Aber die ganze Geschichte ist sehr verdächtig. Hast Du Nachbarn im Haus die auch bei der Frau A. Mieter sind?
    Würde ich mal nachfragen ob denen es genauso geht und sich ggf. zusammentun.

    Bevor Ihr nichts schriftliches habt ist auch keine Kündigung ausgesprochen und die Begründung der Kündigung möchte ich sehen.

    Interessant ist noch der Teilverkauf.... ein Teilverkauf wäre imho nur mit Gründung einer WEG möglich.

    Der Erwerber einer solchen Eigentumswohnung kann sich gemäß § 577a BGB während einer Wartefrist von mindestens drei Jahren seit dem Erwerb nicht auf Eigenbedarf berufen.

    Außerdem müsste euch ein Vorkaufsrecht angeboten werden.

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