Soviel Hirn kannst Du doch von einem lebenden Spambot nicht erwarten!
Der hat hier doch nur mit 3 Synonymen Selbstgespräche geführt um die Seite zu promoten.
Soviel Hirn kannst Du doch von einem lebenden Spambot nicht erwarten!
Der hat hier doch nur mit 3 Synonymen Selbstgespräche geführt um die Seite zu promoten.
Ich möchte Ihnen ja nicht zu nahe treten aber Mieter waren nie nie nie etwas, nein ganz bestimmt nicht.
Auch wenn 20 Jahre vorher nie Probleme gab und kurz nach Einzug dann aufeinmal Damenbinden in der Toilette für Verstopfung sorgen waren das ganz sicher nicht die neu eingezogenen Mieter .. nie und nimmer
Grundsätzlich gilt, in der Wohnung bis zum Fallrohr Mieter, im Fallrohr der Verursacher sofern ermittelbar. Wenn die Verstopfung unterhalb Eurer Wohnung auftritt und darüber keiner mehr wohnt sieht es nicht gut aus.
Nach 1,5 Jahren kann man dass aber schwer auf den Vormieter schieben.
Sorry Arschkarte.
Herr lass Hirn regnen ...
keine Sorge die Profis entrümpeln für Sie ohne dass Sie Ihre wertvolle Gesundheit gefährden müssen.
Wird allerdings nicht ganz billig kann ich Ihnen versprechen und JA sie werden dass bezahlen müssen...
Sind da Schäden im Protokoll aufgeführt?
Wann wurden die letzten Schönheitsreparaturen durchgeführt?
Welchen Zustand hat die Wohnung?
das Thema ist sehr komplex und kann mit so wenigen Informationen nicht beantwortet werden. Ggf. mal eine Kopie des Protokolls einstellen mit geschärzten Adressdaten.
Was der Vermieter als Begründung der Kündigung schreibt ist Bockmist und wird als Kündigungsgrund nie durchgehen, ihr könnt da wohnen bleiben, ein ggf. neuer Käufer tritt in den bestehenden MV mit allen Pflichten ein.
Es steht Euch aber frei mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schriftlich zu fixieren indem der VM Euch eine Summe XXXX Euro zahlt, dafür daß Ihr freiwillig auszieht, was Ihr ja eigentlich nicht müsstet, echt nicht.
Aber ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungen besteht nicht, insbesondere wenn Ihr die Kündigung einfach so akzeptiert, obwohl kein rechtskonformer Kündigungsgrund vorliegt.
Der aufgeführte Grund würde nur gelten, wenn das Haus abgerissen werden müsste, aber nicht weil er leer mehr Geld bekäm als voll. Riesen Unfug.
Was Du wahrscheinlich im Hinterkopf hast, ist Schadensersatz bei vorgeschobener Eigenbedarfskündigung, dies wäre dann der Fall wenn der VM wegen Eigenbedarf kündigt dann aber doch wieder fremdvermietet. Dann war der Kündigungsgrund rechtens, aber nur vorgeschoben und dem so getäuschten Mieter steht Schadensersatz zu.
Dies stellt aber ein völliges anderes Szenario dar.
Frage ist nun wollt ihr da wohnen bleiben, dann bleibt es, die Kündigung ist nicht gültig, da eine ausreichende Begründung nach §573 BGB nicht vorliegt. Möchte der Vermieter trotzdem kündigen muss er klagen, bei der Ausgangssituation aber aussichtlos solange Ihr eure Miete pünktlich zahlt.
Ansonsten steht Euch frei mit dem VM ein Angebot auszuhandeln, dem Ihr nicht wiederstehen könnt.
aber verpflichtet ist er dazu nicht.
Boah seit Ihr alt ey ![]()
das Problem ist dass manche Mieter halt überempfindlich sind wenn andere mal etwas lauter sind, bei sich selbst aber andere Maßstäbe anlegen.
Leider kann dass massiv zu einer Störung des Hausfriedens führen.
Gerade auch wieder das Problem, neu eingezogene Mieter, vorher gabs im Haus nie Meldungen wegen Lärm, aber wenn dann 2 mal noch wer nach 22 Uhr auf dem Balkon sich unterhält wird gleich die Polizei informiert.
Wenn die Leute keine anderen Probleme haben...
Wenn Du die Kaution eingeklagt hast, was sagt denn der Anwalt den Du damit beauftragt hast? Der sollte über doch über die Chancen im Verfahren aufklären können.
ZitatVielen Dank für eure Antworten, ich gewinne immer mehr Durchblick!
ich befürchte noch nicht ![]()
Zitat
1) Wenn ich es richtig verstanden habe, könnten die Erben des Mietvertages (mein Geschwister und ich) nur im beiderseitigen Einvernehmen gegenüber dem Hauptvermieter (= Eigentümer) eine Änderung im Mietvertrag ankündigen. Dies trifft sowohl für eine komplette Kündigung als auch für den Fall zu, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - korrekt?
Ihr tretet als Hauptmieter zusammen in den MV ein. Ihr könnt nur zusammen kündigen und haftet alle für die Mietzahlungen.
Betonung liegt auf zusammen kündigen. Nur ein Teil kann nicht von sich aus aus dem Mietvertrag. Dazu wäre die Kulanz des Vermieters notwendig. Der muss nicht eine Partei alleine aus dem MV entlassen. Zwingend müssen beide kündigen und ggf. kannst Du dann einen neuen MV unterschreiben aber nur wenn der Vermieter einverstanden ist und die Bedingungen sind neu verhandelbar, dh. Mieterhöhung ausserhalb der gesetzlichen Einschränkungen wäre möglich, da es ja ein neuer Vertrag ist.
Zitat
2) Für den Fall, daß mein Geschwister und ich uns darauf einigen, daß ich als alleiniger Mieter den Mietvertrag weiterführe - muß der Vermieter diesem Umstand zustimmen oder wäre das durch eine Mitteilung an ihn gültig, im Sinne von: "Hiermit trete ich an Stelle meines Elternteils in den Mietvertrag ein."?
Wie ausgeführt er muss zustimmen und einseitig von Euch wäre dies nicht möglich die Änderung gegen den Vermieterwillen zu erklären.
Die Risiken habe ich oben schon ausgeführt, wenn Ihr Pech habt musst Du raus, weil der VM keinen neuen MV mit Dir alleine machen möchte.
Kündigen können nur beide Mieter.
so mehr schreibe ich dazu nicht mehr, oben habe ich eine Variante aufgeführt die sicherer ist, wenn das keine Option für Dich ist, lass Dirs fachanwaltlich nochmal erläutern.
Heute wird immer erstmal angezeigt, obs Sinn macht oder nicht, auch gerne mal einfach so aus Boshaftigkeit. Dieses Verhalten wird leider viel zu wenig geahndet wenn sich rausstellt, dass die Anzeige ungerechtfertigt bzw. böswillig war. Von Sachverstand darfst Du dabei nicht ausgehen.
Da er von allen gemeinsam genutzt wird und in der Funktionalität auf Waschen und Trocknen beschränkt ist und keine Individualrechte dort bestehen imho nein, dass ist damit nicht gemeint.
Wollte ich auch gerade sagen, da hat nur der Vermieter und ggf. der Versicherungsmensch was mit zu tun. Meist beauftragt die Versicherung direkt Partnerfirmen für die Trocknung.
ist es ein Partyraum oder Gästewohnung ?
Nö.
Also würde ich sagen
Nö.
![]()
aber nur meine unbedeutende persönliche Meinung.
genau .. zweimal Erfolgsmeldung .. "musste keinen Cent zahlen" mit 3 Minuten Abstand ... Wochen nach den Originalposts.
aber soll ja so Zufälle geben
1) Könnte mein Geschwister - auch gegen meinen Willen - den gemeinsam geerbten Mietvertrag kündigen?
Nein. Umgekehrt aber auch nicht. Ihr müsstet beide kündigen und der Vermieter kann mit Dir dann einen neuen Vertrag machen, muss er aber nicht und ein neuer MV bedeutet auch ggf. eine Mieterhöhung. Da bist Du auf die Kulanz des Vermieters angewiesen.
Zitat2) Falls ja, könnte ich mich davor mit einem Eintrag im Testament schützen?
warum so kompliziert?
Wenn Du den MV weiterführen möchtest, lass Dich doch als Hauptmieter aufnehmen.
Zitat
3) Z.B. dadurch, daß der Mietvertrag exclusiv an mich vererbt wird?
halte ich für nicht praktikabel.
Zitat
4) Oder durch eine Regelung, die besagt, daß eine Entscheidung bezgl. des Mietvertrages nur im Einvernehmen zwischen meinem Geschwister und mir möglich ist?
Dies wäre ja der "Normalfall" der automatisch eintritt.
Immer bedenken, auch dass der MV nur auf Dich läuft wäre dann vom Einverständnis aller Erben abhängig. Genauso wie die Kündigung. Für die Miete haften dann aber auch alle Erben.
Zitat5) Oder noch etwas anderes?...
Ich würde mit dem Vermieter sprechen, mich als weiterer Hauptmieter in den MV aufnehmen lassen mit der Individualvereinbarung dass im Fall des Todes des Mitmieters der MV mit gleichen Bedingungen auf mich übergeht, dann ist die ganze Erbengeschichte unwichtig.
Aber ich kenne ja die familiären Verhältnisse nicht.
Was heisst Sie haben den Vermieter angezeigt. Wegen?
Ich würde hier garnicht mehr auf die Schäden eingehen.
Verlangen Sie den vollen Kautionsbetrag zurück, da bisher keine Abrechnung von Seiten des Vermieters vorgelegt wurde.
Mahnbescheid beantragen, zahlt er dann immernoch nicht ab zum Anwalt.
Oder wenn Sie sich den Mahbescheid nicht zutrauen, direkt zum Anwalt.
Versteckte Schäden können nur bis 6 Monate nach Auszug geltend gemacht werden, somit bleiben nur die beim Auszug im Protokoll vermerkten Schäden übrig. Wobei PVC und Laminatabnutzung und kleine Schäden imho zur normalen durch die Miete abgegoltenen Abnutzung zählen. Solange Ihnen keine Axt runterfällt oder die Kinder mit dem Hammer gespielt haben, ist dies kein Schaden.
Lagen wirklich Schäden nachweisbar vor, reicht aber auch schon ein Kostenvoranschlag was die Behebung gekostet hätte.
Ob der Vermieter mit sowas durchkommt, kommt auch darauf an wie Sie vorgehen und ob die Schäden vom Vermieter nachgewiesen werden können.
Ist ein komplexes Thema. Aber da bisher nicht über die Kaution abgerechnet wurde stehen die Chancen gut. Ob beim VM noch was zu holen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Ahso noch auf die Verjährung achten.
Nur wenn die bestehenden Wohnungen in ETW umgewandelt werden, dann habt ihr einen verlängerten Kündigungsschutz von 3 bis 10 Jahre je nach Wohnlage und ein Vorkaufsrecht.
Wenn dass Haus abgerissen wird und Ihr vorher gekündigt wurdet, was beim Abriss zwingend erfolgen muss oder wenn ihr gekündigt habt besteht ja kein Vertrag und keine Ansprüche mehr.
Hab ich gerade ein Dejavu oder hat sonst noch wer den Eindruck da schreibt einer unter zwei Namen zum gleichen Thema? 11:03 ... 11:00 Uhr ...
Sagt dass die Verwaltung?
hüstel ... kommt mir trotzdem sehr hoch vor
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