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Der Mitbewohnerin ist 1 Monat vor dem auslaufen ihres Mietverhältnisses "abgehauen" und zahlt nun die Miete für den letzen Monat nicht. ( Der Schlüßel wurde auf den Tisch gelegt & es wurden keine rennovierungsarbeiten in der Wohnung geleistet)
Befristeter Mietvertrag oder hat sie gekündigt, hat der Vermieter die Einzelkündigung akzeptiert, denn eigentlich könnt ihr nur beide kündigen, wenn ihr beide im MV steht.
Ziehst Du auch aus?
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Der Vermieter ging einzelt gegen sie vor und forderte sie zur Zahlung auf.
Diese besagte Mitbewohnerin will die Miete nicht einfach so bezahlen
der Vermieter kann die Miete auch von Dir holen
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und stellte die Wohnung deshalb ins Internet, mit dem Vermerk "für 2 Wochen zu vermieten" ohne den Vermieter zu involvieren.
für die letzten beiden Wochen? hat aber keinen Schlüssel mehr und die Überlassung der Wohnung würde ich widersprechen, der "Zwischenmieter" hat keinen gültigen Mietvertrag, denn der wäre von Euch beiden zu unterschreiben und ich würde ggf. für den Rest der Mietdauer das Schloss auswechseln um sicher zu gehen, dass kein 3. die Wohnung betritt,
und wenn Du weiterhin da wohnen bleibst sowieso, wer weiss wer noch einen Schlüssel hat.
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Der Vermieter weiß nun bescheid, ich weiß aber nicht ob er es tollerieren wird. Dennoch ergibt sich die Frage:
Darf die "ex" Mitbewohnerin jmd fremdes aus dem Internet dort wohnen lassen. Alle meine Möbel stehen in der Wohnung. Zudem zahle ich Strom, Wasser etc pp. Nur das Zimmer, was sie bewohnte ist frei..
Schlüsselübergabe ist erfolgt, ich würde keinen reinlassen.
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Kann man mir als Frau zumuten, eine Wildfremden dort einziehen zu lassen, ohne Möglichkeit der Person aus dem Weg zu gehen, geschweige denn abzuschließen? Darf er meine Sachen benutzen?
siehe oben, nein sicher nicht
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Wer kommt für Schäden, Diebstahl etc auf? Ich habe die volle Kaution bezahlt?
zwei paar Schuhe, Diebstähle hat mit Kaution nichts zu tun, es sei denn es ist Eigentum des Vermieters, für Schäden an der Mietsache und ggf. Mietschulden haftest Du auch mit deiner Kaution und müsstest es ggf. privatrechtlich von der zweiten Mieterin wiederholen.
Kernfrage wie ich es verstanden habe, ist dass die zweite Hauptmieterin mit gekündigtem Mietvertrag für den letzten Monat der Kündigungsfrist eine dritte Person dort wohnen lassen möchte um die Monatsmiete zu sparen.
Mal abgesehen ob sich darauf jemand einlässt würde ich dies sicher nicht zulassen und bis sie ggf. rechtlich da was erwirken kann sind die 14 Tage eh rum. Also nicht einschüchtern lassen und Schloss wechseln. Kostet nicht die Welt und mit nem Schraubenzieher bekommt das sogar Weibsvolk hin. 
und wenn sie wird sich eh weigern die Miete zu zahlen, ob da noch wer 14 Tage wohnt oder nicht
du haftest so oder so für die Mietzahlung, also kannst Du auch bestimmen wer da nicht einzieht. 