Beiträge von Vermieter

    Um dies auch als Fachmann zu beurteilen müssten alle notwendigen Unterlagen insbesondere der MV zur Einsicht vorliegen und mit der Beantwortung von Rückfragen zu der Thematik warst Du auch sehr zögerlich. Da der Anwalt, dem sicher aller Unterlagen vorlagen, dir bereits die Thematik erläutert hat, würde ich ihn beim Wort nehmen und dies dem VM so mitteilen. Daher sehe ich keine Veranlassung zu dem Thema noch was zu äußern.
    Ob es ein fähiger Anwalt war, verrät Dir dann der Richter. :)

    Zitat

    Der Mitbewohnerin ist 1 Monat vor dem auslaufen ihres Mietverhältnisses "abgehauen" und zahlt nun die Miete für den letzen Monat nicht. ( Der Schlüßel wurde auf den Tisch gelegt & es wurden keine rennovierungsarbeiten in der Wohnung geleistet)


    Befristeter Mietvertrag oder hat sie gekündigt, hat der Vermieter die Einzelkündigung akzeptiert, denn eigentlich könnt ihr nur beide kündigen, wenn ihr beide im MV steht.
    Ziehst Du auch aus?

    Zitat

    Der Vermieter ging einzelt gegen sie vor und forderte sie zur Zahlung auf.
    Diese besagte Mitbewohnerin will die Miete nicht einfach so bezahlen


    der Vermieter kann die Miete auch von Dir holen


    Zitat

    und stellte die Wohnung deshalb ins Internet, mit dem Vermerk "für 2 Wochen zu vermieten" ohne den Vermieter zu involvieren.


    für die letzten beiden Wochen? hat aber keinen Schlüssel mehr und die Überlassung der Wohnung würde ich widersprechen, der "Zwischenmieter" hat keinen gültigen Mietvertrag, denn der wäre von Euch beiden zu unterschreiben und ich würde ggf. für den Rest der Mietdauer das Schloss auswechseln um sicher zu gehen, dass kein 3. die Wohnung betritt,
    und wenn Du weiterhin da wohnen bleibst sowieso, wer weiss wer noch einen Schlüssel hat.

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    Der Vermieter weiß nun bescheid, ich weiß aber nicht ob er es tollerieren wird. Dennoch ergibt sich die Frage:

    Darf die "ex" Mitbewohnerin jmd fremdes aus dem Internet dort wohnen lassen. Alle meine Möbel stehen in der Wohnung. Zudem zahle ich Strom, Wasser etc pp. Nur das Zimmer, was sie bewohnte ist frei..


    Schlüsselübergabe ist erfolgt, ich würde keinen reinlassen.

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    Kann man mir als Frau zumuten, eine Wildfremden dort einziehen zu lassen, ohne Möglichkeit der Person aus dem Weg zu gehen, geschweige denn abzuschließen? Darf er meine Sachen benutzen?


    siehe oben, nein sicher nicht

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    Wer kommt für Schäden, Diebstahl etc auf? Ich habe die volle Kaution bezahlt?


    zwei paar Schuhe, Diebstähle hat mit Kaution nichts zu tun, es sei denn es ist Eigentum des Vermieters, für Schäden an der Mietsache und ggf. Mietschulden haftest Du auch mit deiner Kaution und müsstest es ggf. privatrechtlich von der zweiten Mieterin wiederholen.

    Kernfrage wie ich es verstanden habe, ist dass die zweite Hauptmieterin mit gekündigtem Mietvertrag für den letzten Monat der Kündigungsfrist eine dritte Person dort wohnen lassen möchte um die Monatsmiete zu sparen.
    Mal abgesehen ob sich darauf jemand einlässt würde ich dies sicher nicht zulassen und bis sie ggf. rechtlich da was erwirken kann sind die 14 Tage eh rum. Also nicht einschüchtern lassen und Schloss wechseln. Kostet nicht die Welt und mit nem Schraubenzieher bekommt das sogar Weibsvolk hin. :)

    und wenn sie wird sich eh weigern die Miete zu zahlen, ob da noch wer 14 Tage wohnt oder nicht
    du haftest so oder so für die Mietzahlung, also kannst Du auch bestimmen wer da nicht einzieht. :)

    привет

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    wurde mir versichert, dass die Nachbarn unter und neben mir im Winter schön mitheizen.

    Spätestens da wären bei mir alle Alarmglocken angegangen.
    Die heizen für "Sie" mit ... ja ne is klar ...

    Aber da gibt es tatsächlich nur zwei Möglichkeiten, damit leben oder andere Wohnung suchen und dort vorher nachhaken bezüglich Heizkosten.
    Der nächste Winter kommt bestimmt.

    Viel Glück

    Zitat

    Nach dem Vormieter suche ich schon. Wenn es bei seiner letzten BK-Vorauszahlung ne deutliche Differenz zu meiner Vorauszahlung gibt, kann man rechtlich was gegen den Vermieter tun? Im Sinne von Betrug durch falsche Angaben oder so.

    manchmal glaube ich die verschenken inzwischen das Abitur...

    VOR dem Einzug mal schauen was der Vormieter so verbraucht hat,
    aber 100% Garantie gibt es nicht, dass Ihre Nebenkosten sich im gleichen Rahmen bewegen, da z.B. auch das Wärmebedürfnis sehr unterschiedlich ist und z.B. im gleichen Haus bei identischen Wohnungen locker mal 1000 Euro Unterschied in den Heizkosten entstehen. Hatte mal ne Freundin die Öfen gewöhnt war ... die erste Fernwärmerechnung war dann eine Offenbarung...
    also sehr individuelle Geschichte.
    Ansonsten weswegen ... wollen Sie den Vermieter anzeigen weil SIE zuviel geheizt haben? Oder er zuwenig Vorauszahlung verlangt hat, weil z.B. der Vormieter sparsamer war. Faszinierende Ideenwelt. :) Sozialpädagogik im wievielten Semester?
    Verzeihen Sie mir die Ironie, ist nicht böse gemeint.

    aaaaaalso

    >Also Nachteil, weil ich früher als ab dem 3. Monat die Mieterhöhung bezahlen soll?

    genau

    die Höhe des Mieterhöhungsverlangens (solange es nicht mehr als angekündigt ist) hat keinen Einfluss auf den Zeitpunkt zu der die Erhöhung wirksam wird.
    Wurde denn der Erhöhungsbetrag korrekt berechnet?
    Also maximal 11% des Gesamtbetrags / Anzahl betroffener Mieter per anno Erhöhung und entsprechend belegt?
    Wurde eventuell bereits vorher angekündigt, bevor die finale geringere Summe auf dem Tisch lag, hört sich für mich so an als sei vorher von mehr die Rede gewesen. Gabs die Ankündigung schriftlich?

    Also 20. August mitgeteilt oder schon früher?

    Wenn 20. August - 3 Monate - September Oktober November -> ab 1.11. Erhöhung zu zahlen

    rotfl .. also ne heiße Studentin wäre mir ja recht ... aber ein heißes Zimmer ist im Sommer natürlich problematisch, gut dass jetzt Herbst wird .. kann es sein, dass es einfach so ist, dass innenliegende Studentschließfächer in Bienenwabenform zu Wärmestau tendieren? Mal deine Nachbarn/innen gefragt?

    Meistens gibt es hier eher die Beschwerde eine Wohnung ist zu kalt, das erste Mal dass ich jemanden mit "zu warm" hier sehe. :)

    Ahso fordern kannst Du vieles .. ich glaub die Kündigungsmöglichkeiten seitens der Verwaltung sind bei Stundentenwohnungen flexibler, wegen Begründung und so .. sollte man vor der Anfrage vielleicht bedenken.
    Es hält dich wahrscheinlich keiner ab, dir eine Klimaanlage selbst zu besorgen. Von der Verwaltung eine zu fordern und ggf. auch noch den Strom dazu, ich glaube dass führt maximal zu Lachflashs. :) sorry aber you made my day ...

    Ja dann würde ich meinen letzten Satz beachten und dringend dazu raten.

    Lassen Sie sich das nicht gefallen, soll der Vermieter doch Klage einreichen, dass steht auf sehr dünnen Beinen.
    Die Geschichte mit dem Veterinäramt halte ich für dummes Gelaber.
    30 cm Schulterhöhe geht als Kleintier wohl nicht durch.
    Aber wenn Sie einen Zeugen haben oder durch steuerliche Anmeldung oder ähnliches nachweisen können, dass die Hunde seit 3 Jahren ohne Probleme da wohnten, wird glaube ich kaum ein Richter die Kündigung befürworten, vorallem wenn da Schikane im Raum steht.
    Aber bei so einem Vermieter würde ich rechtzeitig einen fähigen Anwalt einschalten.

    Schriftliche Erlaubnis liegt vor?
    Was der Vermieter Ihrer Meinung nach weiss spielt keine Rolle.
    Nur schriftliche festgehaltenes zählt wirklich.
    Wie groß sind die Hunde, besonderst kleine fallen ggf. sogar unter "Kleintiere".
    Sprechen Sie Ihren Vermieter an, dass es nicht Ihre Hunde sind die bellen und dass sie mit dem Entzug der Genehmigung nicht einverstanden sind, da es sich um Schikane handelt. Ob er die Kündigung dann wirklich durchzieht ist eine andere Sache. Ich hoffe Sie haben eine Rechtsschutzversicherung oder schliessen am besten noch eine ab.

    Ohne den genauen Wortlaut im MV ist die Diskussion rühren im Wasserglas.

    In den meisten aktuellen MV steht drin, dass die Kleintierhaltung erlaubt ist aber Hunde und Katzenhaltung der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter bedarf und diese jederzeit ohne Begründung verweigert bzw. widerrufen werden kann. Zumindest in dem von mir verwendeten. :)

    und die Argumentation von Linus zu dem Thema wäre mir auch neu, kann ich so nicht glauben und ich habe einige Bücher zum Thema Mietrecht .. nicht nur da stehen sondern auch gelesen. :)

    Naja mit dem Hund anfreunden hilft ja nicht gegen das Winseln.

    Normal steht in der Hausordnung, dass durch Tierhaltung keine anderen Bewohner gestört werden dürfen. Dauerwinseln geht garnicht.

    Es gibt übrigens spezielle Halsbänder, die z.B. Wasser verspritzen sobald der Hund Geräusche von sich gibt, damit kann man ihn erziehen. Aber das grundsätzliche Problem den Hund über Stunden allein in der Wohnung zu lassen wird dadurch natürlich nicht gelöst.

    Ich würde mit Fristsetzung bei der Verwaltung die Abstellung der Ruhestörung verlangen und ansonsten eine Mietminderung androhen.

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