Die Frage ist, gibt es in Eurer Wohnung einen Kaltwasserzähler der abgelesen wird?
Einfach mal suchen gehen... Meist im Bad oder in der Küche ![]()
Wenn ja sollte da bei "Berechnung" eigentlich nicht anteilig sondern "nach Verbrauch" stehen.
Gibt es keinen Wasserzähler in der Wohnung sondern nur einen Hauptzähler, müsste die Aufschlüsselung nach Personen oder qm erfolgen, je nachdem was im MV steht und dann ist die Aufschlüsselung nicht detailliert genug. Also da würde ich nochmal nachhaken.
Beiträge von Vermieter
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Die Forderungen sind Kindergarten und der Zeitungsartikel schon eine gute Reaktion des Vermieters.
Hat die Anwältin die Forderungsliste gesehen und Ihnen ernsthaft geraten dass so zu formulieren?
Rechnen Sie zusammen was Umzug, Transporter, Freunde und Arbeitsplatte + Montage sie ca. kosten werden, rechnen Sie 20 % drauf und lassen Sie sich dies als Abschlag auszahlen. Daneben soll der VM den Verzicht auf die Kündigungsfrist seinerseits bestätigen, sodass Sie sobald Sie eine Wohnung gefunden haben zum Wunschtermin ausziehen können.
Die Forderungen in dieser Formulierung kann man als VM so nicht unterschreiben. Mal selbst darüber nachgedacht wie diese erfüllt werden können? Die Formulierung ist auch viel zu unkonkret. -
Es handelt sich hierbei rein rechtlich um einen gewerblichen Mietvertrag, wie sie z.B. auch für einzeln vermietete Garagen bzw. Stellplätze genutzt werden. Diese sind viel freier in der Gestaltungsmöglichkeit, haben aber auch andere Kündigungsfristen und Bedingungen für die Kündigung.
Eine Begründung der Kündigung durch den Vermieter ist z.B. nicht notwendig. Die Kündigungsfristen können ggf. abweichen.Der Vertrag selbst besteht weiter und geht mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Eigentümer über, daran ändert der Verkauf nichts.
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naja treiben wir den Fall auf die Spitze, ein Eingang zwei Treppenhäuser, ein Aufzug ... aber ist jetzt müssig .. ja es ist ungerecht aber möglich dass auch der mitzahlen muss der keinen Nutzen von hat...
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den Thread überhaupt gelesen?

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Imho im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht umgehend. Bis Ende des Jahres geht garnicht. Wie wird das begründet? kein Geld?
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Ja ich wohne im EG mit Aufzug, die Problematik ist mir durchaus bewusst.

Aber Beispiel, ein Mietshaus mit zwei Eingängen ... ein Treppenhaus hat Aufzug und das andere nicht.
Ich glaube nicht dass in dem Fall die Mieter im Treppenhaus ohne Aufzug die Kosten mittragen müssen.WEG rechtlich ist das nochmal ein anderes Thema.
Also grundsätzlich wäre je nach Vereinbarung im MV die Umlegung der Kosten auch auf alle möglich. Allerdings sollte hier aufgrund der Situation dass bisher keine Berechnung erfolgte ein entsprechender Versuch einer Einigung angestrebt werden. Geht die Verwaltung darauf nicht ein kann hier nur ein entsprechend spezialisierter Anwalt helfen dem der Mietvertrag und die letzten Abrechnungen vorliegen. Das Thema ist recht knifflig.
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Naja die Hausverwaltung kennt die Situation wahrscheinlich nicht und geht einfach davon aus dass die Kosten auf alle umgelegt werden.
Wie gesagt die Formulierung im MV ist wichtig, aber auch wenn auf BKV Bezug genommen wird, wenn keine Nutzung durch den Mieter erfolgt, können imho auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden. -
Lass mich raten .. und der Steuerzahler finanziert den ganzen Verein großzügig jeden Monat mit Hartz 4 und Kindergeld ...
ich würde den Vermieter schriftlich auf den Drogenkonsum hinweisen und mit Mietminderung drohen wenn dagegen nichts unternommen wird.
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Zitat
konkreten Stellen von entsprechenden Gesetzestexten
Hier darf keine Rechtsberatung gegeben werden.
Was wollen Sie mit Gesetzestexten belegen, dass der Vermieter im Recht ist?
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/e1/ehegatten.htm]Mietrecht Ehegatten und LebenspartnerschaftImho gibt es 3 Möglichkeiten
1. Sie einigen sich mit dem Vermieter auf einen neuen Mietvertrag mit Ihnen als Mieter und neuer Miete, neuem Vertrag usw...
2. Ihre Frau kündigt fristgerecht und Sie suchen in den nächsten 3 Monaten eine neue Wohnung (Vielleicht kann dies als Druckmittel genutzt werden, aus Erfahrung möchte ein Vermieter Mieter gerne behalten die ihre Miete auch zahlen und sich nicht dem Stress aussetzen und dem Risiko neue Mieter zu suchen)

3. Sie belassen alles beim alten, Ihre Frau ist Hauptmieterin, ggf. können Sie als Ehepartner noch in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Sie den Link oben.
Ihre Frau kann aber ohne Einverständnis des Vermieters nicht aus dem Vertrag. Aber es hindert Ihre Frau ja niemand den Wohnsitz abzumelden und im Vertrag zu bleiben.ZitatDa sie dem Finanzamt den Umzug in die Schweiz meldet, muss sie vom Einwohnermeldeamt den Beleg vorzeigen, dass sie in der jetzigen Wohnung nicht mehr gemeldet ist.
öhm ja und?
Einwohnermeldeamt, Abmeldung, ich ziehe in die Schweiz ... bitte stellen Sie mir eine Bestätigung aus... und Tschüß ...Welches Gesetz verbietet es weiterhin Miete zu zahlen für eine Wohnung in der man nicht mehr wohnt...
Wenn dass kein Weg ist, dann eben nicht .. bleibt immernoch Variante 1 oder 2. -
Schriftlich! und wenn es noch nicht gemacht wurde JETZT schriftlich.
Es geht um Verkehrssicherungspflicht und ich würde dem Vermieter klar machen, dass er für Unfälle die da passieren können haftet. -
Zitat
Frage : Darf er das??? Soll ich mich an Anwalt / Mieterverein und co. wenden ???
Ja er wendet sich ja in dem Aushang an "Liebe Eltern" und nicht an "Familie Stonesour"
Was soll der Mieterverein da für Sie tun?
Ein Mimimi Schreiben aufsetzen, unsere Kinder tun sowas nicht, wir verbitten uns diese Unterstellungen, bis sie dann erwischt werden? Wenn Sie Geld zuviel haben, bitte.Sorgen Sie doch einfach dafür dass IHRE Kinder die Hauswand nicht mit Kreide bemalen, dazu eignet sich ein Gehweg oder Straße besser, wobei Kreide ja im Regelfall abwaschbar sein sollte, aber sie hat nichts an der Hauswand zu suchen.
Der Vermieter schickt ja auch nicht seine Kinder in Ihre Wohnung um im Wohnzimmer die Wand zu bemalen.
Da möchte ich mal Ihre Reaktion sehen.Klar kann man das als Vermieter anders und mit mehr Fingerspitzengefühl regeln, aber meist wird hier ja die Vorgeschichte verschwiegen und man hört nur eine Seite der Geschichte.
Anzeigen kann der Vermieter wegen Sachbeschädigung sicherlich und wenn es Zeugen gibt könnte die Reinigung je nachdem ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde Ihnen in Rechnung gestellt werden.Aber dass ist ein Thema welches nicht in den Bereich Mietrecht fällt.
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Sie könnten zwar Ihre Aufnahme in den Mietvertrag erreichen, was aber an der Situation selbst nichts ändern würde.
Die Frage ist, ob der Mietvertrag und die "Meldung des Wohnsitzes" so zwingend übereinstimmen muss. Hüstel. Also grundsätzlich ja aber ...

Wo kein Kläger da kein Richter. -
Dann würde ich die fristlose Kündigung mit Bezug auf den oben angegebenen Paragraphen per Einwurfeinschreiben an den Vermieter schicken wenn keine Kontaktaufnahme gelingt. Aber wirklich auch ernsthaft versuchen.
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Sehe ich anders ...
aber es gilt immer am besten mit dem Vermieter sprechen und gemeinsame Lösung versuchen zu finden.
Unterschrieben hast Du erstmal nur den Mietvertrag zum 1.9.
Da die Mietsache aber nicht zum 1.9. zur Verfügung steht, kannst Du imho fristlos kündigen. Den neuen Mietvertrag hast Du noch nicht unterschrieben, mündliche Absprachen sind da erstmal schwer zu beweisen.
Das wäre die "harte Tour" aber imho durchaus gangbar.Die bessere Möglichkeit wäre mit dem Vermieter zu sprechen und die Situation zu erklären.
§ 543 (2) 1. BGB
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
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Sobald sich auf die BKV berufen wird oder diese aufgezählt wird, kannst Du die als Laie 3 mal lesen und wenn ich Dich frage ob ich Dir den Austausch des Sandkastensands in Rechnung stellen kann dann wirst Du noch ein 4. Mal lesen müssen.
BKV
9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den
Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller,
Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs -
Hallo,
wo hängt Ihr Briefkasten?
wo stehen die Mülltonnen und müssen Sie ggf. für den Zugang durch den anderen Eingang?
Haben Sie einen Kellerraum der durch den Haupteingang erreicht wird?
Gibt es Gemeinschaftsräume / Waschküche oder ähnliches welche durch das Treppenhaus erreichbar sind?
Was sagt der MV dazu? Standard Betriebskostenverordnung?Ansonsten gilt, wenn Sie das Treppenhaus nicht in irgendeiner Form nutzen können, können Sie auch nicht mit den Kosten der Treppenhausreinigug belastet werden.
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Sorry aber verlassen Sie sich doch bitte einfach auf Ihren Anwalt.
Vorallem die von gewissen M-Vereinen sind immer wieder für Schenkelklopfer gut...
Da bewußt Fakten auch auf Nachfrage verschwiegen werden, z.B. die Höhe des Mieterhöhungsverlangens bzw. durch sich widersprechende Punkte Verwirrung gestiftet wird, sehe ich keinen Sinn darin die Sachlage weiter zu diskutieren, vorallem da der Threadersteller ja schon alles besser weiss.
Nochmal zum Mitdenken, ohne Einsicht in MV, das Mieterhöhungsverlangen, Berechnungsgrundlage der Mieterhöhung usw... sind keine verlässliche Aussagen möglich.
Ende.
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da bin ich wieder und habe schlechte nachrichten, wie es aussieht muss ich wirklich raus
mit welcher Begründung und wie ist die genaue Formulierung der Kündigung.
Wer sagt dass? Der Vermieter?Es gibt nur 3 legale Gründe für eine ordentliche fristgerechte Kündigung durch den Vermieter.
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Zitat
Folgende Situation: Vor ein paar Monaten ist mein Vermieter ohne Ankündigung in meine Wohnung spaziert (ich persönlich war nicht da, aber mein Freund), um nach irgendwelchen Leitungen zu gucken.
Seitdem will ich aus der Wohnung raus, und habe kurzfristig eine neue Wohnung gefunden.wo besteht da der Zusammenhang bzw. das Problem? War die Wohnung in so schlimmen Zustand? Der VM hat ja nicht illegal ohne Erlaubnis die Wohnung betreten.
desweiteren kündigt man nicht zum 1.10. oder zahlst Du noch einen Tag Miete? Immer zum Monatsende also 30.9.
An der Miete für Oktober wirst Du aber nicht drumrum kommen, einzige Chance, Du übergibst die Wohnung und den Schlüssel vor dem 30.9. und der VM vermietet die Wohnung weiter, z.B. zum 15.10. was er eigentlich nicht dürfte oder fängt mit Renoviertungsarbeiten an, dann kann man versuchen die Miete zurückzufordern.
Sofern im MV nichts zur Nachmietersuche steht, ist der Vermieter im Recht und kann die Miete und Nebenkosten für Oktober noch fordern.
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