Beiträge von Vermieter

    Ich würde einfach den Vermieter darauf ansprechen. Die Ablehnung müsste der Vermieter begründen.
    Einfach so wäre es ungewöhnlich. Was er vorschlagen könnte wäre die Aufnahme der Lebenspartnerin als Hauptmieter in den Mietvertrag. Im Regelfall reicht aber auch die Anpassung der NK Vorauszahlungen bzw. des Personenschlüssels aus. Vorteil wären halt zwei Schuldner für die Miete. Nachteile, wenn Sie wieder auszieht, Gott bewahre, gibt es halt Probleme für Sie, sie wieder rauszubekommen.
    Mit welcher Begründung sollte der VM wirklich verweigern? Die Wohnung ist groß genug.
    Ich habe mal erlebt dass ein VM meinte die Treppe wird ja dann stärker abgenutzt. Ok die war wohl von 1936 aus Holz aber manche VM brauchen einfach mal ein High Five ... auf die Stirn ... mit nem Stuhl ... ^^

    Kommt ganz auf die Heizungsart und ihr Wärmebedürfnis an.
    Wintermonate ? Jepp .. übers Jahr verteilt sich das Ganze wieder.

    Wenn Sie Zweifel haben lassen Sie die Einzelabrechnung von einem Fachmann prüfen, Mieterverein oder ähnliche Institutionen der organisierten Kriminalität^^

    Sie haben auch die Möglichkeit hier einen Scan hochzuladen.
    Allerdings ist hier keine Rechtsberatung erlaubt. Nur persönliche Meinungen.

    ich wollte es mir ja eigentlich verkneifen aber die Fehler sind hier zu zahlreich, daher für die Zukunft noch ein paar Tipps

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    Zur Situation: Meine Freundin hat eine Wohnung gekündigt (Frist gerecht), und hat eine Empfangs Bestätigung, hat ein Einschreiben mit Rückschein, etc... .


    macht man mit Einwurfeinschreiben oder mit Zeugen einwerfen

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    Der Vermieter hat sich 3 Monate (Kündigungsfrist laut Vertrag) nicht gemeldet. Wir haben ihm hinterher telefoniert, sind mehrmals in seiner Firma gewesen, der gute Mann war nie erreichbar oder zu sprechen.


    Brauch er auch nicht. Was sollte er mit Ihnen besprechen. Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Sofern Sie sich an die rechtlichen Fristen gehalten haben, muss ich als VM nur die Übergabe vor Ende der Mietzeit absprechen oder die Wohnung von einem Beauftragten abnehmen lassen.

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    Die Wohnung ist bis zum 1.10. gemietet, und wir haben die Wohnung komplett renoviert und gesäubert (besserer Zustand wie beim Einzug).


    dh. sie zahlen noch einen Tag Miete für Oktober? Nobel ...
    ich denke eher bis zum 30.9...

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    Nun hat der Vermieter sich gemeldet, wollte die Wohnung unbedingt Abnehmen. Aber auf die vergangenen 3 Monate hat er überhaupt kein Wort verloren etc... . (sowieso, in der gesamten Mietzeit ging ihm alles am, entschuldigung, Arsch vorbei)


    was soll er dazu sagen und unbedingt abnehmen, jo wird langsam Zeit wenn Sie 30.9. raus sind

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    Als er also vorhin die Wohnung abgenommen hatte, meinte er, dass wir doch gute Arbeit geleistet haben, weil der Immobilien Makler in der Wohnung war, und Bilder gemacht hat. Ich dachte ich falle aus allen Wolken.


    Ist doch super .. wie lange waren die Möbel schon aus der Wohnung ? Wann hatten Sie renoviert? Stand die Wohnung nicht eh leer?
    Wieso hatte der VM / Makler einen Schlüssel? Wurde dies eventuell im MV schriftlich vereinbart?

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    In der Kündigung steht ausdrücklich und mehr wie deutlich, dass jeder Termin zwecks Weitervermietung einzeln, schriftlich oder telefonisch mit meiner Freundin abzuklären ist.


    Bullshit. Sie kann auch reinschreiben, Besichtigungen nur Nachts zwischen 12 und 1, nach 14 tägiger Anmeldung mit Notarbeglaubigung ..
    Eine angemessene mündliche Terminabsprache ist ausreichend. Dazu sind Sie als Mieter verpflichtet, aber davon hat der VM doch nichtmal Gebrauch gemacht, also warum beschweren Sie sich.

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    Es hat sich niemand gemeldet. Stattdessen war der Makler in der Wohnung, hat Bilder gemacht und was weiß ich nicht noch alles.


    Wann und können Sie dass beweisen?

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    Weder meine Freundin, noch ich sind darüber in Kenntnis gesetzt worden.


    wie wollen Sie dies beweisen? Der VM hat mit Ihnen telefoniert und der Makler sass daneben. Sie haben Ihm einen Schlüssel überlassen.
    Beweisen Sie das Gegenteil.

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    Ich bin stinksauer, was der Vermieter, sowie der Makler sich in der gesamten Zeit des Mietverhältnisses erlaubt haben. Eine kurze Liste:


    was hat der Makler damit zu tun?

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    - Schimmel im Bad
    - Schimmel im Wohnzimmer


    empfehle ich ausreichend zu lüften

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    - aufgrund des Schimmels Matratze unbrauchbar


    hatte ich auch mal.. Matratze nicht auf den Boden legen sondern Bett mit Lattenrost drunter machen

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    - Im Winter ging die Heizung nicht, nach 2 Wochen kam endlich jemand


    es kam immerhin jemand, je nachdem was an der Heizung zu machen ist, kann sowas dauern
    Ersatzteile müssen bestellt werden ... Termine gemacht ...
    hat aber mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun

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    - Trotz funktionierender Heizkörper eine nachweisbar gemessene Raumtemperatur von 13,5°C


    vermutlich in der einen Woche als es draussen -15° C waren ... Story vom Pferd
    hat mit Ihrer eigentlichen Frage 0 zu tun

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    Dies sind die Haupt Mängel und Beschwerden gewesen, die leider keine Erfolge erbracht haben. Daher die Kündigung.


    Hauptmängel, fristgerecht, Empfangsbestätigung ...

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    Aber darüber möchte ich mich nicht mehr aufregen.


    ja dass merkt man, dass Sie sich nicht aufregen :)

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    Was mich interessieren würde und meine eigentliche Frage:


    ah nun kommts .. wie kann ich dem noch ans Bein pinkeln .. haben Sie Ihre Kaution schon?

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    Der Makler sowie der Vermieter sind meiner Meinung, bzw. meines Wissens nach dazu verpflichtet, jedes Betreten aus welchen Gründen auch immer, mit dem Mieter abzusprechen.


    Jein. Der Makler mit dem Vermieter und ggf. mit Ihnen, sofern Sie noch in der Wohnung wohnen.
    Im Notfall kann der VM auch die Wohnung betreten, wenn er keinen Schlüssel hat müssen Sie halt den Schlüsseldienst zahlen, sofern Sie den Notfall verursacht haben. Der VM sollte nur einen Schlüssel haben, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Schauen Sie mal in den Mietvertrag.

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    Dies ist in unserem Fall nicht erfolgt. Ich sehe dies als: Eindringen in die Privatsphäre, ich bin mir nicht sicher ob man sogar Einbruch sagen kann, Bilder von Privaten Gegenständen wurden ebenso gemacht.


    Nein. Einbruch kann man nicht sagen. Maximal Hausfriedensbruch, der aber zu beweisen wäre, siehe weiter oben.
    welche privaten Gegenstände lagen denn so rum, die Ihnen peinlich sind. Haben Sie die Fotos gesehen?

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    Wie kann ich nun vorgehen? Ich, bzw. meine Freundin konnten bisher über alles hinwegsehen, aber jetzt reicht es. Das lassen wir diesmal nicht auf uns sitzen!


    Glässchen Prosecco trinken. Die Freundin in der neuen Wohnung auf der neuen schimmelfreien Matratze mal gut durchnageln und ansonsten sich nicht aufregen.

    und nicht vergessen .. Sie haben was gelernt aus der Geschichte...

    schönen Tag noch

    Langer Roman. Kleiner Tipp. Haken Sie es unter Lebenserfahrung ab und wechseln Sie in der nächsten Wohnung den Schließzylinder gegen einen eigenen und beim Auszug wieder zurück, dann kann sowas nicht passieren.
    Natürlich können Sie rechtlich dicke Backen machen, was Sie davon haben werden? Nix ausser Ärger und Zeitaufwand.
    Der Vermieter wird sagen, es war mit Ihnen abgesprochen, beweisen Sie das Gegenteil. Vielleicht war es auch ein Irrtum und der Makler war in einer anderen Wohnung und er hat sich nur vertan. Optionen gibts da viele.
    Seien Sie froh dass die Wohnung ohne Mängel abgenommen wurde und brechen Sie nicht noch einen Streit vom Zaun deswegen. Sonst findet der VM doch noch versteckte Mängel und sie sehen Ihre Kaution nicht mehr wieder.
    Auch wenns ärgerlich ist, aber alles weitere wäre nicht mehr Mietrecht und die dicken Backen machen lohnt sich meiner Meinung nach garnicht.
    Sie haben nichts mehr davon ausser Ärger.

    Der Abrechnung liegt im Regelfall die Einzelabrechnung der Firma bei, die die Heizkosten erfasst, daraus ergibt sich der Anfangsbestand der Endbestand und der Verbrauch der Einzelnen Erfassungsgeräte. Teilweise kommt noch ein Faktor hinzu je nach Größe des Heizkörpers.
    Damit muss man sich aber bissel beschäftigen.
    In der Abrechnung selbst sind dann nur noch die Kosten und ggf. der Verbrauch und der Schlüssel der Aufteilung angegeben.

    ahso und liegt die nicht bei kannst Du beim VM Einsicht verlangen
    Bei allen Firmen die für uns die Heizkosten ermitteln liegen aber extra für jeden Verbraucher Einzelabrechnungen bei.

    Wenn Ihr die Abrechnung 2011 bereits erhalten habt, sollte darin auch die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum enthalten sein.
    Dazu wird von der Firma die die Heizkosten erfasst eine Zwischenablesung durchgeführt. Sind also die Heizkosten in der Abrechnung angegeben und für den Zeitraum 1.1.2011 bis 30.11.2011 enthalten, ist die Abrechnung damit erfolgt. Der Abrechnungszeitraum für die anderen Mieter spielt dabei für Euch keine Rolle.
    Wenn in der Abrechnung dagegen die Heizkosten nicht berücksichtigt sind, solltet Ihr den Vermieter darauf ansprechen.
    Wenn Ihr die Abrechnung so früh im Jahr bekommt habt, ist es sehr wahrscheinlich, dass über Zwischenablesung und oder Berechnung nach Gradtagen abgerechnet wurde. Dann wäre die Sache im Prinzip erledigt.
    Also mal in die Abrechnung schauen was da zum Thema Heizkosten steht.
    Übrigens kann noch innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums eine Nachforderung auf Euch zukommen. Daher wäre ich vorsichtig mit voreiligen Aktionen.

    Wenn der VM keine Forderungen mehr gegenüber Dir hat, gibt es keinen Grund diese einzubehalten. So als Strafe für die fristlose? Nope.

    Die Beurteilung basiert natürlich auf der unvollständigen Infolage und kann durch bisher fehlende Informationen noch ändern, daher ist die Info nach bestem Wissen und Gewissen aber ohne Gewähr.

    Wenn der Mietvertrag grundsätzlich die Untervermietung ausschließt ist diese Klausel nichtig. Der Ausschluss ist nicht erlaubt. Trotzdem erfordert es der Zustimmung des VM der dies aber nur begründet ablehnen kann.


    Verbotene Klauseln im Mietvertrag: Trotz Unterschrift ungültig | topaktuelle Verbrauchertipps auf anwaltssuche.de

    Fristlose Kündigung heisst nicht dass Du nicht mehr zahlen musst, im Gegenteil .. Anwalt, Gerichtskosten, Räumungsklage ...

    aber dies ist rein hypothetisch... oder wohnt der Vermieter im Haus und bekommt mit wer ein und ausgeht (Einliegerwohnung)

    ansonsten mach das einfach, das Risiko dabei ist recht gering.

    Wenn der Vermieter nachweist, dass er z.B. 3 Angebote eingeholt hat für die Vergabe und diese sich im gleichen Rahmen bewegen, kann dies durchaus in Ordnung gehen, wobei ich nicht den Garten kenne aber wenn die Gesamtkosten bei 600 Euro im Jahr liegen, sind das 50 Euro im Monat, dafür kommt normal keine Firma raus oder sind die 600 Euro nur dein Anteil? bei wieviel Parteien insgesamt?

    Ok, dass wird jetzt etwas ausführlicher.

    Wenn Du dir dass nicht zutraust zu formulieren bitte einen Fachanwalt für Mietrecht kontaktieren. Ich bin kein Anwalt und darf auch keine Rechtsberatung machen, ich kann nur schildern was ich in Deinem Fall tun würde. (die Kosten für den Anwalt kannst Du imho auch dem Vermieter in Rechnung stellen, da er mit der Rückzahlung der Kaution in Verzug ist, ich würde Ihn aber vorher noch freundlich auffordern und erstmal mit Anwalt drohen)

    Ich würde den Vermieter anschreiben und die Auszahlung der Kaution nebst Zinsen (bis heute) ohne Abzug mit Fristsetzung von 14 Tagen ... Datum angeben auf das Konto Nr. Bank Name zu überweisen auffordern. Des weiteren würde ich den Vermieter in Verzug setzen und nach Ablauf der Frist die Einschaltung eines Anwalts ankündigen.
    Die vom Vermieter aufgeführten Forderungen lehnst Du ab.

    Begründung:

    Unwirksame AGB Klausel

    Im Mietvertrag ist sowohl eine starre Fristenregelung als auch eine Schlußrenovierungsklausel vorhanden. Zum einen ist schon die starre Fristenregelung unwirksam, ausserdem stellt die Kombination nach aktueller Rechtsprechung eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar. Dadurch sind überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchzuführen.
    Die besenreine Übergabe der Wohnung ist ausreichend. Diese ist erfolgt. Weitere Forderungen durch den Vermieter sind nicht gerechtfertigt.

    Quelle Schönheitsreparaturen | BGH-Rechtsprechung | starre Fristenregelung

    ""Die Rechtsprechung hält eine Kombination aus beiden Pflichten (laufende und Schlussrenovierung) für eine unangemessene Benachteiligung des Mieters. Sind also laufende und abschließende Renovierung vereinbart worden, so sind beide Klauseln unwirksam, mit der Folge, dass der Mieter überhaupt keine Schönheitsreparaturen durchführen muss. ""

    eventuell

    2. Verjährung

    wäre die Forderung berechtigt, wäre imho die Verjährung zumindest für den über die Kaution hinausgehenden Restanspruch eingetreten
    Nach § 548 Absatz 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schadensersatz oder Verschlechterung der Mietsache innerhalb von 6 Monaten und kann nur durch Mahnbescheid oder Klage gehemmt werden.
    Unabhängig davon ist die Bedienung aus der Kaution.

    die Überlegungen sind eher hypothetisch, es sei denn der Vermieter weisst Beschädigungen nach (diese müssen aber im Protokoll stehen oder nachträglich innerhalb der 6 Monate dir mitgeteilt worden sein)

    Quelle Schadensersatz nach Beendigung des Mietvertrages -Vermieterfalle § 548 BGB | 31.08.2009

    Dass Du keine Schreiben vom VM hast ist eher von Vorteil.
    Fordere da auch nichts Neues an, denn da Du davon ausgehst die Forderung ist eh nicht berechtigt, spielt dass dann auch keine Rolle mehr.

    ich denke Punkt 1 reicht als Begründung erstmal aus.

    Für den Anwalt reichen dann Mietvertrag, Übergabeprotokoll und der Kontoauszug, was auch immer das sein soll aus.

    Um dies beurteilen zu können, müsste der genaue Wortlaut des Mietvertrages insbesondere der Teil zum Thema Schonheitsreparaturen bekannt sein.

    Wenn die Dame der Verwaltung sagt, die Klausel wäre nicht mehr gültig, dann wäre eigentlich das Gegenteil der Fall nämlich dass keine Renovierung und auch kein Entfernen der Tapete notwendig wäre.

    Ich halte auch die Formulierung "Renoviert" zu übergeben als zu schwammig als dass diese Klausel wirksam ist.

    Ohne jetzt den genauen Wortlaut und die Umstände zu kennen habe ich das Gefühl sie sollen hier über den Tisch gezogen werden. Am besten gehen Sie mit Mietvertrag und den Schreiben mal zu einem spezialisierten Anwalt oder Mieterverein.

    Außerdem gibt es eine 6 monatige Verjährungsfrist bezüglich solcher Forderungen, die nach 9 Monaten imho verjährt sind. Haben Sie noch Ansprüche auf die Kaution? oder fordert der VM die Kosten jetzt davon unabhängig?

    Ich vermute mal Sie haben nachgefragt was mit der Kaution ist oder?

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    Wir waren nicht beim Mieterschutzverein, ich habe lediglich auf deren Seite ein paar Sachen nachgelesen.


    ok gelesen aber nicht verstanden, das Thema ist aber auch komplex gebe ich zu

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    Und mit der Nachmiete meinte ich das wir den Vertrag kündigen und uns davor als Nachmieter bewerben. So dass der VM einen neuen Vertrag zuschickt, den wir zusammen mit unserer Kündigung zurücksenden.
    Eine Lücke zwischen den Verträgen darf auf keine Fall entstehen, da das Haus unsaniert ist, und der VM Stück für Stück sanieren möchte. Die Gefahr das er gar keinen neuen Vertra aufsetzt wäre zu groß.
    Ist eh schon beschissen genug, da wir durch den neuen Vertrag die 9 Monatige Kündigungsfrist unseres Mitbewohners verlieren, der über 8 Jahre hier wohnt.


    dass mit der Kündigungsfrist siehst Du richtig, die ist dann wieder bei gesetzlichen 3 Monaten
    aber was Du als Nachmieter bewerben ansiehst geht so nicht.
    Ihr dürft NICHT kündigen. Dann seit Ihr draussen, vorallem wenn der Vermieter dies eh gerne hätte. Ihr sprecht einfach mit dem Vermieter und macht einen neuen Mietvertrag mit ihm, mit den neuen Hauptmietern als Vertragspartnern und den Konditionen des Vermieters. Wenn es ganz wasserdicht sein soll noch einen Aufhebungsvertrag, was ich aber für überflüssig halte wenn es einen neuen Mietvertrag gibt der den alten ersetzt und sich alle einig sind wäre es nur pro forma für den einen ausscheidenden Hauptmieter.

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    Mal was ganz anderes, kann die Mietpartei die auszieht uns quasie "zwingen" zu kündigen.


    Nein und dass sollte einem klar sein wenn man solch einen MV unterschreibt.

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    Und muss der VM einer WG Klausel zustimmen??


    Nein, reine Fairness Geschichte.

    zu 1.

    zu dem Thema kann man seinen Doktor schreiben

    http://www.strunz-winkler-alter.de/obj/content-fo…rverordnung.pdf

    Da der Gesetzgeber mal wieder gepennt hat bzgl. Kostenverteilung, wird es erst gerichtlich geklärt werden müssen.

    Also ein Teil der Kosten ja und ggf. durch eine Modernisierungsmieterhöhung und als Teil der Kosten der Warmwasserversorgung. Weiteres regelt bald ein BGH Urteil.

    zu 2. Die Problematik habe ich auch.
    Nur vorher handeln hilft nachträglichen Ärger vermeiden.
    Ich habe ein innenliegendes Bad mit Kondenstrockner. Geheizt wird da nicht.
    Daher habe ich den Heizkörper und das Heizkostenerfassungsgerät entfernen lassen (Vorsicht bei WEG Beschluss der Eigentümergemeinschaft notwendig) bei Miete natürlich mit dem Vermieter absprechen.

    Zitat

    Wir haben letztens in der Betriebskostenabrechnung gesehen, dass wir für Heizkosten im Bad zahlen sollen, obwohl wir dort nie geheizt haben.


    Wenn ihr dort nicht geheizt habt ist der Verbrauch gering und ihr zahlt nur anteilig die Grundkosten von 30%, dass ist völlig normal und das "ich hab ja nie geheizt" hilft da nicht weiter. Wie habt ihr festgestellt dass er "kaputt" ist. Weil ein Verbrauch angezeigt wird?

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    Daraufhin haben wir gemerkt, dass der Zähler kaputt ist. Der zählt einfach fröhlich immer weiter, obwohl die Heizung aus ist (und bei uns auch noch nie an war).


    Der Verdunster oder der elektrische oder welcher Zähler? Die Verdunster verdunsten auch wenn die Heizung aus ist, dass ist so, wird aber auch berücksichtigt bei der Berechnung.

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    Wir haben jetzt erstmal dem Ganzen widersprochen und demnächst kommt auch jemand vorbei, der den Zähler wechselt. Meine Frage dazu ist nur: Können wir irgendwie beweisen, dass wir die Heizung nie verwendet haben? Nicht dass der Vermieter (bzw. die Ablesefirma) dann mit einer Schätzung ankommt, die mit Sicherheit nicht zu unserem Vorteil ausfällt.

    Wie soll dass gehen? Die Ablesefirma könnte feststellen, das Gerät ist defekt und anhand der Vorjahresverbrauche bzw. anderer Verbraucher im Haus schätzen.
    Aber wirklich viel Hoffnung kann ich da nicht machen. Dass ihr nicht heizt könnt ihr nur beweisen, indem Ihr die Heizung in dem Raum entfernen lasst, sofern technisch möglich. Ansonsten sieht dass nicht gut aus.

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    mhm, laut mieterschutzbund ist eine (Änderungs-) kündigung nicht zulässig. es sei denn der vermieter meldet eigenbedarf an oder das mietverhälltnis ist für ihn nicht wirtschaftlich. (was er vor gericht durchbekommen könnte, da die miete wirklich sehr günstig ist)

    Bullshit .. und vergiss dass mit einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertbarkeit, da geht es darum eine Schrottimmobilie abreissen zu lassen aber nicht weil er mehr Miete bekommen könnte oder dass Haus teurer ohne Mieter verkaufen könnte. Der VM kündigt Euch garnicht.

    aber mal von Vorne. Was die Euch erzählen ist grundsätzlich richtig, trifft für Euch aber einfach nicht zu und ist nicht relevant.
    Entweder habt Ihr denen den Fall nicht richtig geschildert oder ihr habt wen erwischt der keine Ahnung hat.

    Der Vermieter kündigt nicht EUCH. Er führt auch keine Änderungskündigung durch.

    IHR wollt kündigen, also einer der Hauptmieter, rechtlich können aber nur ALLE Mieter kündigen.
    Somit seit Ihr der Kulanz des Vermieters ausgeliefert. Der kann sagen Kündigung durch einen Hauptmieter alleine akzeptiere ich oder eben nicht. In Eurem Fall eben nicht. Somit kann er Euch einen neuen Mietvertrag zu neu verhandelbaren Konditionen anbieten. Wenn die Miete so günstig ist würde ich dem zustimmen aber für die Zukunft dann eine entsprechende Klausel mit aufnehmen als Individualvereinbarung, damit Euch das nicht nochmal passiert oder nur einen Hauptmieter und mit Untermietverträgen arbeiten. Was andere Probleme mit sich bringen kann und auch nicht durch den VM akzeptiert werden muss.

    Zitat

    das mit den bluffen fällt aus


    war ne Idee

    Zitat

    so würden wir kündigen und uns sofort als nachmieter einsetzen lassen.

    Vielleicht verstehe ich Dich da falsch aber hat Euch dass der Mieterverein empfohlen? Wie soll dass aussehen? Ihr könnt Euch nicht selbst als Nachmieter einsetzen.
    Ihr könnt Euch mit dem VM einigen einen neuen Mietvertrag zu dessen Bedingungen einzugehen und ggf. noch bissel was für Euch für die Zukunft rausholen ggf. mit einer WG Klausel. Eine Kündigung Eurerseits wäre eine Kündigung. Dann müsst Ihr raus. Punkt. Also kündigen würde ich auf keinen Fall. Sobald IHR kündigt hat Euch der VM vollends in der Hand.

    Das mit dem Nachmieter musst Du mir nochmal erklären wie Du Dir das vorstellst.

    Hier muss ich Anitari vollumfänglich Recht geben.
    Vor Gericht werdet Ihr kein Recht bekommen, neuer Vertrag neue Miete ... und nichtmal erklärungs- oder zustimmungsbedürftig und auch die Kappungsgrenze ist wurscht. Wenn Ihr den Vermieter f... wollt würde ich sagen ihr kündigt alle und richtet Euch darauf ein was Neues zu suchen, vielleicht fällt er auf den Bluff rein und will Euch dann doch zu alten Konditionen ggf. dann mit entsprechender Tauschklausel im MV behalten.
    Ist natürlich hoch gepokert. Aber eine andere Möglichkeit ist dann nur einlenken und zähneknirschend zahlen.

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