Ich wäre da auch nicht so optimistisch bezüglich Aussichten und klären Sie erstmal ob die Versicherung Aussicht auf Erfolg sieht. Sonst wird´s eh an den Kosten scheitern.
Beiträge von Vermieter
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ohne den Teil zu kennen würde ich mich damit nicht aus dem Fenster lehnen.
Schon möglich aber nicht sicher. Ist sowieso eine seltsame Formulierung. Ob dass wirklich so im MV steht bezweifele ich fast.
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Korrigiere .. mehrere Abmahnungen, Lärmprotokoll, Klage ... not very easy ... und nichts unterschreiben. Wäre eh eine ungültige Vereinbarung, da sie dem Mietrecht wiederspricht und zum Thema Kündigung abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters nicht getroffen werden dürfen.
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Neue Frage neuer Thread. Bitte nicht einfach an ein altes Thema anhängen. Bitte neuen Thread erstellen. Danke.
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oder ausgemachte Termine nicht eingehalten hat.
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Ja alleinverziehend kommt in den besten Familien vor.

Naja Diskriminierung würde ich dass nicht nennen.
Der Vermieter ist ja gemäß Gesetz verpflichtet ausschließlich nach Solvenz zu gehen. Also sagen Sie danke liebe Politiker für das Antidiskriminierungsgesetz welches kinderlosen Doppelverdienern das Recht gibt den Vermieter wegen Diskriminierung zu verklagen, wenn er die Wohnung statt an sie an jemanden mit weniger Einkommen vermietet. -
Heiliges Blechle.
Wie kann man so vorgehen, sie haben nichtmal Ihren Vermieter kennengelernt? Sind Sie sicher dass der existiert?
ZitatDa der Vermieter keine Zeit hatte, machten wir den Mietvertrag mit dem Vormieter aus und übernachteten Anfang August auch gleich in der Wohnung.
hat der Vormieter eine Originalvollmacht des Vermieters?
Wer unterschreibt den Mietvertrag. Seltsame Geschichte.
Ich würde als VM nicht ungesehen vermieten.ZitatAus dem Urlaub brachten wir die Katzen mit
ich hoffe mal im MV den Sie noch nicht haben steht die Haustierhaltung ohne Zustimmung des VM auch wirklich drin
Mündliche Zusagen sind Schall und Rauch. Katzen? Wieviele denn?Zitat
1. Der Vermieter ist nicht zu erreichen.
Rufe ich an, geht der Anrufbeantwortet dran.
und kein Rückruf...Zitat
Schreibe ich einen Brief, wird er zurückgesendet, da der Empfänger anscheinend nicht zu ermitteln ist.
sehr verdächtigZitat
2. Jegliche Kommunikation läuft über den Vormieter ab.
und der erreicht den Vermieter? Der Vormieter ist nicht ihr Vertragspartner und hat mit der Geschichte nichts mehr zu tun.Zitat
Ich bin kein Mensch, der sich schnell in die Hosen macht aber ich habe jedes Mal Angst vor diesem Mann, wenn ich merke er steht vor der Tür!
Wie gesagt der hat nichts mehr damit zu tun. Was mischt der sich noch ein?Zitat
3. Wir haben seit August kein warmes Wasser.
Erst hieß es, es fehlt ein Ersatzteil für den Boiler.
Dann wurde er angeblich repariert, aber warmes Wasser haben wir immer noch nicht.
sagt wer? Der Vermieter, der Vormieter? Sie zahlen ja nichtmal Miete.
Wenn Sie Pech haben sind Sie nach 2 Monaten gleich fristlos wieder raus.Zitat
4. Den Mietvertrag haben wir immer noch nicht erhalten.
Angeblich wurde er uns schon zugeschickt, aber angekommen ist nie etwas.
steht der Name am Briefkasten. Schauen Sie nach Ihrer Post. Wer teilt Ihnen das mit wenn der Vermieter nicht erreichbar ist?Zitat
Ich habe schon mehrmals betont, dass ich die ersten zwei Monatsmieten (die ausstehen) als auch die Kaution erst dann zahle, wenn ich den Vertrag in meinem Händen halte.
wem gegenüber geäußert und wie?Zitat
5. Der Vormieter setzt Gerüchte in die Welt, dass wir den Nachbarn mit unserem Lärm stören würden. (Ich war bei ihm, so etwas hat er nie gesagt - zudem ist er nie da.)
was geht es den Vormieter an? Ist der irgendwie verwandt mit dem Vermieter oder wie?Zitat
6. Sowohl Vormieter als auch Vermieter beschweren sich über unsere Unordnung. Ich will mich nicht verteidigen, wir sind unordentliche Menschen, aber solange keine Schäden an der Immobilie entstehen ist das doch unsere Sache? Mein Freund arbeitet hart und ich stecke alle Kraft in die Schule.
no comment ... wieso der Vermieter, ich dachte zu dem haben sie keinen Kontakt.
Also irgendwas stimmt an der Geschichte nicht.
Und ja hart arbeitend und die Wohnung in Unordnung, habe ich schon oft gehört die Ausrede und die Ergebnisse gesehen.Zitat
7. Der Vormieter hat den Keller jetzt (ENDE OKTOBER) immer noch nicht geräumt, mit der Begründung, er habe eben keine Zeit.
wahrscheinlich noch Ihr kleinstes Problem ...Zitat
8. Wir haben Schimmel im Bad.
so what? Wegwischen, Saubermachen, richtig Heizen und Lüften.
Ich denke dass ist Ihr kleinstes Problem.Zitat
Gerade eben war der Vormieter wieder da und hat sich beschwert. Zum Glück ist er relativ schnell gegangen. Seitdem räume ich die Wohnung auf, da ich ja einsehe dass wir unordentlich sind. Auch habe ich eine E-mail an den Vermieter geschickt, ihm das ganze erklärt und um einen Besuchstermin in zwei Wochen gebeten, wenn die Wohnung aufgeräumt ist, dass er sich selbst ein Bild von uns machen kann.
WORÜBER? Was geht den irgendwas an ausser dass er den Keller räumen muss.Zitat
Dennoch kann ich einfach nicht mehr.
Der Vormieter hat mir erzählt dass er jeden Tag hier wäre um den Zustand unserer Wohnung zu überprüfen (Erdgeschosswohnung).
Warum lassen Sie sich das Gefallen, klären Sie dass ein für allemal, Ihr Vertragspartner ist der Vermieter und nicht der Vormieter.
Den geht weder Zustand der Wohnung noch ihr Vertragsverhältnis mit dem Vermieter etwas an.
Wie weit wohnt der Vermieter weg? Schonmal versucht ihn dort anzutreffen?Zitat
Ich habe eh schon psychische Probleme und werde jetzt auch noch paranoid, da ich mich von ihm, den das ganze eigentlich nichts angeht, total überwacht vorkomme.
"den das ganze eigentlich nichts angeht" sagen Sie ihm dass und verbitten sich jeder weitere Kontaktaufnahme.
Setzen Sie eine Frist für den Keller und drohen Sie an sonst den Inhalt zu entsorgen.Zitat
Kann mir irgendjemand helfen?
ich befürchte nein .. welcher Irgendjemand soll das sein?
Bringen Sie die Vertraggeschichte mit dem Vermieter in Ordnung.
Bezahlen Sie Miete und Kaution, nachweisbar auf eine Kontoverbindung, nix bar.
Checken Sie ob es den Vermieter überhaupt gibt.
Sind Sie die einzigen Mieter? Ist es ein Haus oder eine Wohnung?
Fragen Sie beim Grundbuchamt nach wer der Eigentümer ist.
Was sagen andere Mieter wie sie Kontakt zum Vermieter aufnehmen.
Setzen Sie sich mit dem Vermieter zusammen und sagen Sie ihm, dass auch er den Vormieter klarmachen muss, dass der da nichts mehr verloren hat und den Keller zu räumen hat.Zitat
Wir wissen beide nicht mehr weiter und ich verzweifle immer mehr...Alternative wäre natürlich ausziehen. Aber wenn Sie den Mietvertrag unterschrieben haben, geht das nur mit ordentlicher Kündigung.
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Die Ausnahme bezieht sich auf Kleintiere und ist imho deswegen rechtens.
Da müsste man schon den ganzen Paragraphen sehen.
Warum ausgerechnet immer an den wichtigen Stellen "gespart" wird.
Nervig immer die Infos aus der Nase ziehen zu müssen. -
Reden Sie mit Ihrem Vermieter über einen Aufhebungsvertrag, ggf. suchen Sie einen Nachmieter. Über eine fristlose rauszukommen sehe ich alleine zeitlich gesehen skeptisch.
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Eine geheizte Garage ist imho nicht mehr zeitgemäß, genauso wie die Heizung im Treppenhaus. Da sollten die Heizkörper entfernt werden.
Aber der Knackpunkt ist denke ich die Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung, darüber denke ich lässt sich genug Druck aufbauen.
Ob Sie diese wirklich wollen, denn dass wären sicher auch 200 bis 300 Euro im Jahr Mehrkosten, sollte man dann überdenken wenn final die Karten des Vermieters auf dem Tisch liegen. -
Ausgesprochen ungewöhnlich.
Der Installateur sollte vom Mieter nie und nimmer Geld verlangen. Dass habe ich bisher noch nie gehört.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Die Messgeräte werden gekauft. Die Kosten der Anschaffung bezahlt der VERMIETER, die Kosten des Kaufs sind nicht umlegbar, die der Ablesung und Abrechnung werden umgelegt und erscheinen in der Nebenkostenabrechnung.
Nie und Nimmer zahlt der MIETER direkt an Monteur oder die Ablesefirma.2. Die Messgeräte werden gemietet.
Die Kosten der Miete können auf den Mieter umgelegt werden, dies erfolgt über die Nebenkostenabrechnung.
Auch hier zahlt der Mieter nie direkt an Monteur oder Ablesefirma.Ich würde mal bei direkt bei der Firma nachfragen was dahinter steckt, denn dass kann so nicht rechtens sein. Ich hoffe Sie haben eine Quittung. Natürlich sind diese Kosten vom VM zu tragen.
Daneben gilt auch eine Informationspflicht von Seiten des Vermieters mit Widerspruchsmöglichkeit der Mieter, allerdings müssten 50% dagegen sein.
Es spricht aber nichts gegen die Funkmessgeräte. -
Ich nutze es aber muss ich es zahlen ...
wenn ich solche Fragen schon lese, wenn Sie es nicht zahlen wollen würde ich es Ihnen abklemmen als VM ...
manche Mieter brauchen einfach mal ein highfive ... auf die Stirn ... mit nem Kantholz

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Die Problematik ist hier, dass Sie keine schriftliche Erklärung haben.
Für Sie würde sprechen, dass die Katze ja genehmigt war und von mehreren Jahren Lebensdauer auszugehen gewesen wäre.Kannte der Vermieter die Katze überhaupt? Ich hätte einfach eine neue geholt und Katze ist Katze. Warum fragen Sie überhaupt nochmal nach.
Den Ärger hätten Sie sich denke ich sparen können.Grundsätzlich ist der Vermieter hier leider im Recht, es gilt was schriftlich vereinbart wurde, mündliche Zusagen sind schwer beweisbar, auch wenn es mir unverständlich ist nach 5 Monaten die Meinung zu ändern.
Und wie das Gericht entscheidet steht in den Sternen.
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Um wieviel haben Sie denn mit welcher genauen Begründung gemindert und wieviel Monatsmieten sind Sie im Rückstand?
vorher besser informieren, wenn die Mietrückstände 2 Monatskaltmieten übersteigen kann fristlos gekündigt werden, im ggf. darauf folgenden Gerichtsverfahren wird darüber entschieden ob die Mietminderung rechtens war. Das Kostenrisiko ist erheblich.
Von Steinschlag als Mietminderungsgrund habe ich bisher auch noch nie gehört. Der Zustand der Wohnung und des Umfelds war sicherlich auch bei Ihrem Einzug schon so. Somit wäre die Mietminderung nicht rechtens.
Das zurückbehaltene Geld haben Sie für den Fall sicherlich aufgehoben oder angelegt, jetzt sollten Sie Ihre Mietschulden begleichen sonst kann es richtig teuer werden.
Sind Sie der festen Überzeugung, dass die Mietminderung rechtens ist, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dies hätten Sie besser schon im Vorfeld getan. -
Aus Erfahrung muss ich sagen, dass Strom- und Gaszähler gerne auch mal falsch gekennzeichnet sind oder garnicht und selbst die Stadtwerke nicht immer genau zuordnen können. Konkret gerade den Fall gehabt, dass ein Zähler seit 7 Jahren auf Leerstand lief, die Wohnung aber genutzt wurde und inzwischen 3000 Euro Strom aufgelaufen sind.
Oder Gaszähler mit 2 verschiedenen Nummern drauf, die sich nur in der letzten Ziffer unterscheiden.
Ein Schaden ist Ihnen nicht entstanden, auch können Sie die Zahlung nicht verweigern. Mir wäre recht schnell aufgefallen wenn kein Stromabschlag mehr abgebucht wird.
Nein Sie können die Verwaltung nicht dafür haftbar machen. Warum auch? -
Haben Sie Probleme mit Ihrem Ego?, daß Sie jede Meinungsäußerung oder Kommentar meinerseits kritisieren???
nur wenn Sie Scheisse schreiben oder Überflüssiges oder beides ...
bis Sie´s lernen oder auch nicht.
Aber man kann Unsinn nicht unkommentiert stehen lassen, unbedarfte User glauben Ihnen nachher sogar noch.
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Cool bisher war meine aktuelle Info, Seminar letzten August, dass dies nur bei Eigentümern möglich sei. Aber werde ich mal im Hinterkopf behalten.

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Wer einfachste Tipps und Ratschläge wie man sich in einem Forum verhält nicht annehmen will, kann oder kapiert weil der geistige Horizont fehlt, dann wirds Zeit mal in sich zu gehen, die nervenden Zitate zu lassen und einfach mitlesen und versuchen zu lernen statt den irgendwo geklauten Senf dazuzugeben.
Den Rest verkneife ich mir, denn ich halte mich ja an die Netiquette.
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der erste Kandidat in diesem Forum der wirklich mal den Weg auf die Ignoreliste verdient hat...
ich bin ja wirklich nicht tolerant ... aber dass geht zu weit

(Heinz Becker)
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