Beiträge von Vermieter

    Sorry, schon öfter hier Fragesteller gehabt, die die Wohnung Pink, Rot, Grün gestrichen haben und dann versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.
    Nein wenn erst so kurz in der Wohnung gewohnt wurde und keine Schäden da sind kann der Vermieter keine Komplettrenovierung verlangen.
    Er könnte höchstens anteilig den Zeitraum in Rechnung stellen.
    Imho würde ich sagen dass die Klauseln in der Form grenzwertig sind, aber ich bin kein Anwalt.
    Und ja ich habe wahrscheinlich schon viele Wohnungen renoviert und weiss auch was Handwerker dafür nehmen. Halber Kleinwagen ist da locker weg.

    zu 1.

    Du bist nachweispflichtig.

    ggf. kann die Bank auch aus dem System einfach alle Überweisungen auf das Vermieterkonto ziehen, aber da einfach mal am Schalter fragen.

    Dem Vermieter kannst Du das natürlich mitteilen und solltest Du auch, vielleicht liegt der Fehler ja tatsächlich bei Ihm und er findet die Überweisung bei der Überprüfung seiner Unterlagen.

    zu 2. du hast doch ein Ableseprotokoll, da sollten die Werte notiert sein, Wasserzähler, Gas und Strom usw. auch die Erfassungsgeräte der Heizung. Also kommt es nicht auf das Datum an sondern die Werte.
    Da die Wohnung wahrscheinlich bis 30.4. gemietet war, wären dann nur ggf. anteilig Grundkosten wie Zählermiete noch relevant aber dass wird kaum nen Euro Unterschied machen und den Aufwand der Reklamation nicht lohnen.

    Wohnt in der DG Wohnung der Vermieter ;-)?

    Geht garnicht, wenn Heizkörper vorhanden sind, dann müssen dort auch entsprechende Erfassungsgeräte installiert werden, wenn man diese Heizkörper durch einfachste Maßnahmen "nutzbar" machen könnte.

    Da werdet ihr über den Tisch gezogen. Ich würde die Einspruch gegen die Abrechnung einlegen und eine korrekte Heizkostenabrechnung verlangen.
    Mieterbund kann so eine Heizkostenabrechnung z.B. prüfen oder billiger, tue dich mit den anderen Mietern zusammen und geht zum Fachanwalt.

    Du solltest abwägen.

    Per Gesetz wäre die Abrechnung nach Heizkostenverordnung notwendig, es sei denn die Kosten zur Erfassung sind so hoch, dass dies nicht wirtschaftlich ist.
    Denn wenn erfasst wird kommen mal vorsichtig geschätzt 500 Euro drauf für Erfassung und Abrechnung. Da sollte man sich überlegen ob man das durch die eventuelle Einsparung noch rausbekommt.

    Ist wahrscheinlich auch ein altes Haus in dem Du gemietet hast, mit sowas muss man dann rechnen. Nächstes mal Neubau, aber dann gibts da andere Fallstricke.
    Ob die Beeinträchtigung ausreicht für eine Mietminderung wird dann der Richter entscheiden. Ich empfehle solange Ohropax oder wie die Dinger heissen, allerdings könnte es dann Probleme mit dem Wecker geben.

    Öhm wieso gebunden? Raus da und fristlos kündigen. Die neue Adresse brauch er nicht zu erfahren. Was will er machen, Sie verklagen? Soll er.
    Aber denken Sie beim Einwohnermeldeamt an einen Sperrvermerk, für die Auskunft. Hat denn der VM der Untervermietung schriftlich zugestimmt? Wenn nicht wäre der Vertrag ggf. eh ungültig und Sie nicht daran gebunden.

    Hallo ... sorry wenn ich hier anderer Meinung bin.

    Zitat


    Soweit mir bekannt ist, ist dadurch ein unbefristetes Mietverhältnis enstanden - richtig?.


    Soweit einvernehmlich ja

    Zitat


    Die Hausverwaltungsgesellschaft möchte nun das Haus verkaufen und hat bereits ein Gutachten erstellen lassen.


    Die Hausverwaltungsgesellschaft könnt deinen Eltern nur aus den gesetzlich vorgegeben Gründen kündigen und dies sind 3

    1. Eigenbedarf oder
    2. Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung oder
    3. schwerwiegende Vertragsverletzungen der MieterInnen

    somit ist die Kündigung vor dem Verkauf gegen den Willen des Mieters praktisch unmöglich. Da ein nicht vermietetes Haus mehr beim Verkauf bringt, besteht natürlich ein Interesse die Mieter loszuwerden, dies geht aber zu diesem Zeitpunkt nur wenn die Mieter freiwillig zustimmen, gegen entsprechende Aufwandsentschädigung. Aber gezwungen werden können sie nicht dies anzunehmen.

    Zitat


    Aufrund des sehr guten Zustandes, soll der Verkauf schnellstmöglich erfolgen. Aus diesem Grund sollte meine Eltern in den nächsten Tagen ein Aufhebungsvertrag anstatt einer Kündigung bekommen.


    eine Kündigung wäre wie oben ausgeführt garnicht möglich

    Erst der neue Käufer könnte eine Eigenbedarfskündigung mit 9 Monate Kündigungsfrist aussprechen, sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

    Zitat


    Die Bereitschaft meiner Eltern auszuziehen ist verhältnismässig gering, da die Miete für ein ganzes Haus relativ niedrig ist .


    verständlich

    Zitat


    Welche Kündigungfristen gelten bei einem unbefristetetn Mietverhältnis?


    3 Monate bis zum 3. Werktag eines Monats ausgesprochen, durch die lange Wohnzeit jedoch hier 9 Monate

    Zitat


    Warum ein Aufhebungsvertrag?


    weil eine Kündigung vor der Veräußerung praktisch ausgeschlossen ist, der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf den Käufer über

    Zitat


    Welche Möglichkeiten gibt es für meine Eltern noch länger wohnen zu bleiben? Ist es ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen?


    wenn der Aufhebungsvertrag nicht ausreichend motiviert, können deine Eltern einfach wohnen bleiben und den neuen Eigentümer abwarten.
    Der kann dann mit der oben genannetn Frist kündigen. Das Risiko besteht, daher ist abzuwägen ob der Aufhebungsvertrag nicht die bessere Alternative ist. Andererseits kann der Verkauf eines vermieteten Hauses sich auch ewig hinziehen und ob der neue Eigentümer überhaupt einziehen möchte ... daneben kann man natürlich auch ggf. auf Härtefall versuchen oder ähnliches ...
    dass auch der Grund warum das Haus ohne diese "Probleme" sich besser verkaufen lässt.

    Wie gesagt entweder aussitzen und dann wegen Eigenbedarf raus oder halt das Angebot annehmen.

    Imho müssen Du, die Elternteile und der Mitbewohner kündigen.
    Alles andere wäre Kulanz des Vermieters.
    Der Vermieter kann dann einen neuen Mietvertag mit dem Mitbewohner + Eltern machen oder es auch sein lassen.

    Man unterscheidet eine Bürgschaft, welche nur anstelle der Kaution und in Maximalhöhe der Kaution erfolgt, was wenig sinnvoll ist und der Aufnahme des Bürgen hier der Eltern als Hauptmieter in den Vertrag. Somit haften alle für alle Verbindlichkeiten, auch die welche über die Kaution hinausgehen.

    Es müssen dann aber auch alle kündigen, denn es sind alle Mieter.

    Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter, vielleicht zeigt er sich kulanter als erwartet. Ansonsten haben Sie ein großes Problem.

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