Beiträge von Vermieter

    Falsch verstanden.

    Zitat

    Demnach sollten auch keine weiteren kosten entstehen für die Monate.

    Grundkosten + ggf. Warmwasser sind trotzdem angefallen.

    Die finale Abrechnung für 2012 muss Euch spätestens 31.12.2013 zugehen.
    Somit ist alles im rechtlichen Rahmen und bevor ich als Vermieter den Stress habe einer Nachzahlung hinterherzulaufen würde ich einen passenden Betrag einbehalten.

    Zitat

    Also er würde ja einfach diese Abrechnung durch 12 Monate teilen, wovon wir dann 1,5 Teile bezahlen müssten...
    Oder hab ich das falsch verstanden?

    Nein Ihr zahlt nicht die Heizkosten des Nachmieters. Wenn euer Mietvertrag bis zum 31.8.12 ging, zahlt Ihr auch nur anteilig die Heizkosten bis dahin. Es geht halt nur um den Differenzzeitraum.
    Zwischenablesung wurde gemacht? Ansonsten wird nach Gradtagen abgerechnet, das sollte ja von einer Profifirma gemacht werden. Die wissen im Regelfall wie das geht.

    Rechtlich könnt ihr da nix machen, da die Abrechnung noch nicht in Verzug ist.

    Also Zugang zu deinem Keller darf er Dir nicht verweigern, würde ich schriftlich mit Androhung einer Mietminderung und ggf. mit Einschaltung eines Anwalts drohen.
    Die mündliche Zusage, dass keine weiteren Kautionsteilzahlungen notwendig sind würde ich einfordern und mal nachfragen was der Scheiss soll.

    wer muss denn Autobatterien ständig laden, ich kenne eine Ölheizung bei Rettungsfahrzeugen aber diese 365 Tage Geschichte ist wohl übertrieben.
    Ob es sich lohnt darüber zu streiten ...
    am Rückwertigen Kellerausgang wird bei uns gerne das Licht vergessen, der Vorschlag dort eine Zeitschaltuhr einbauen zu lassen im Vergleich zum Stromverbrauch wenn die Lampe mal brennt steht in keiner Relation zur Ersparnis.

    Meine Empfehlung alle 2 Tage Auto saugen .. :)

    1. nein man kündigt nicht zum 1.12. man kündigt zum 30.11.

    2. wenn Du am 26.9 gekündigt hast wäre frühestmöglich der 31.12. Termin
    3 monatige Kündigungsfrist bis spätestens 3.10. die Kündigung beim VM

    mhhh muss der VM damit rechnen, dass die Wohnung in einem Zustand übergeben wird der erhebliche Kosten nach sich zieht?
    Warum sollte er so drastisch reagieren. Grundsätzlich gibt es ein Vermieterpfandrecht, dies könnte er aber im Regefall nur bei Mietschulden und dann aber z.B. auch auf die ganze Wohnung aussprechen. Ob dies auch für die ausgebliebene Kautionszahlung zutrifft müsste man mal einen Anwalt fragen.
    Sicher dass Sie die mündliche Zusage mit der Kautionszahlung nicht falsch verstanden haben? Denn Sinn macht diese Vorgehensweise in dem Fall ja nicht.
    Oder verschweigen Sie uns da ein paar Fakten?
    Warum ausgerechnet den Stromzählerraum?

    Rein juristisch schulden Sie noch die Kautionszahlungen und sind somit in Verzug.

    Wo steht was von Schadensfall? Trockenlegung kann auch durchaus im Zusammenhang mit der Drainagelegung der Aussenwand passieren.
    Wenn der Keller vorher nicht grossartig gestrichen war und der Mieter jetzt einen Neuanstrich wünscht sehe ich das als Mietersache.
    Wenn es ein Schadensfall wäre, würde die Versicherung den Anstrich imho mittragen sodass die Frage sich nicht stellen würde. Daher gehe ich nicht von einem "Wasserschaden" aus.

    Ist die Hausordnung Teil des Mietvertrages oder versuchst Du die jetzt nachträglich aufzustellen. In letzterem Fall sind die Mieter nur daran gebunden wenn sie explizit zustimmen.

    Imho sollte jede Wohnung eine Woche putzen, somit würde ich der Mieterin recht geben, wenn Du zwei Wohnungen hast, musst du auch zweimal putzen, wäre die Wohnung fremdvermietet, müsste die Mieterin ja auch nur alle 4 Wochen putzen, macht also Sinn.

    Was wir Dir hier erklären versuchen, wir können Dir nur schwer weiterhelfen.
    Frag doch einfach mal bei deiner Hausverwaltung nach wie der Stand der Dinge ist. Die geben im Regelfall schon Auskunft.
    Also Verwalter kann ich Dir sagen dass es einige Zeit dauert bis man die Erneuerung einer Steuerung organisiert hat. Angebote einholen, Bestelldauer Ersatzteile und und und .. .

    also ich sehe die Verwaltung hier noch nicht in Versäumnis, da deine Heizung ja noch funktioniert ist es auch kein Notfall. Also calm down, frag doch einfach mal nach.

    Mietminderung nö. Und ich habe noch nie eine Beschwerde bekommen, dass das Warmwasser zu heiß wäre oder gibts da auch nur an und aus .. dann empfehle ich die Anschaffung einer Mischbatterie. :)

    Wenn Ihnen eine Antwort nicht ins Weltbild passt, heisst es noch lange nicht dass es unfreundlich ist.

    Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter ob man sich auf eine Verringerung der Miete für die Dauer der Reparatur einigen kann, kommt alle mal besser wie eine einseitige Geschichte.

    und mit der Mitschuld, meinen Sie die Versicherung interessiert was ihr Klemper sagt?

    Ähm ... Diese kleinen runden Dinger an der Heizung, die kann man auch auf 1 oder 0 stellen wenn die Heizung zu warm wird.

    Google mal nach Heizkörperthermostat, dort siehst Du ein Bild.

    Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass Handwerker vorm Telefon sitzen und auf gerade deinen Auftrag warten und sofort lossprinten und oder die Hausverwaltung einfach mal so eben die Steuerung erneuern lassen kann (vorallem woher weisst Du dass es die Steuerung ist)
    Sowas kostet je nach Objekt locker 3000 Euro.
    Da müssen Angebote eingeholt werden, ggf. zwei Handwerker überprüfen ob es wirklich die Steuerung ist und wenn es nicht gerade ein Notfall ist, was es wäre wenn die Heizung ganz ausgefallen ist, dann ist je nach Objektart z.B. WEG und wie der Verwalter vorgesorgt hat auch noch eine Entscheidung der Gemeinschaft notwendig.

    Will sagen, die Reaktion der HV ist noch im Zeitrahmen und eine Mietminderung sicherlich nicht gerechtfertigt auch wenn kurzfristig eventuell höhere Heizkosten entstehen. Eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels muss eingehalten werden.

    Kleiner Tipp .. ich würde an Ihrer Stelle den Ball flach halten.
    Sie haben den Schaden mitverursacht und wenn die Versicherung auf die Idee kommt Sie in Regress zu nehmen wird es teuer.

    Zitat

    Gerissene und daher undichte Fugen muss der Mieter jedoch unverzüglich dem Vermieter melden. Ein Verletzung dies Obliegenheit durch den Mieter kann zu einer Schadensersatzpflicht des Mieters führen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, Einrichtungsgegenstände, die dem unmittelbaren und ausschließlichen Zugriff des Mieters unterliegen laufend zu überwachen bzw. zu kontrollieren.

    Quelle

    Mängel an Silikonfugen n der Wohnung

    Also es ist durchaus möglich solch einen Verbrauch als Einzelperson zu generieren. Hüstel. Allerdings mit Wasserbett, Kondenstrockner, Spülmaschine, Halogendeckenleuchte ...

    eventuell auch mal einen Elektriker fragen ob ggf. Kriechstrom oder ähnliches möglich ist. Vielleicht hängt auch noch wer dran, temporär.. auch schon erlebt.

    die meisten Objekte mit denen ich zu tun habe haben 10 und mehr Einheiten und liegen so bei 700 Euro, daher war meine vorsichtige Schätzung in Richtung 500, mit 250 kann man ja noch leben, dann sind es aber auch keine Funkmessfühler oder ähnlicher Schnick schnack.

    Die Kündigung muss schriftlich vom Vermieter kommen und kann begründet sein mit Eigenbedarf für den Sohn. Dann kommt noch die gesetzliche Kündigungsfrist die abhängig ist von der Wohndauer. Dass er gleich mit Anwalt droht ist schon etwas lächerlich.
    Ich würde erstmal die rechtlich relevante Kündigung abwarten, nur wenn er Dich früher raushaben will, dann soll er entsprechend für einen Aufhebungsvertrag zahlen.

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