eher andersrum ... fristlose Kündigung ist erst möglich wegen Mietschulden wenn insgesamt über längere Dauer 2 Monatsmieten in der Summe sich angesammelt haben oder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt 1.5 Monatsmieten nicht bezahlt wurden.
Dann müsstest Du mit angemessener Frist, also nicht Donnerstag auf Freitag sondern 1 bis 2 Wochen raus.
Wenn Du dass nicht machst muss der Vermieter klagen, er kann nicht selbst Handanlegen oder drohen, in dem Fall ruft man die Polizei und den schliesszylinder tausch aus, kannst ja ex nochmal nen schlüssel geben.
Lass dich nicht unter Druck setzen.
Bedenke aber es bedeutet weitere Kosten, daher ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter sinnvoll wenn du nicht den Rest deines Lebens irgendwelche Räumungskosten und Mietschulden sowie Anwaltskosten abstottern willst.
Oh Berny hat´s schon richtig gestellt .. sorry übersehen.
Fantastisch
§543 BGB
3.der Mieter
a)für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
ein nicht unerheblicher Teil ist allgemein vom Gericht anerkannt mit der 1,5 fachen Miete erreicht...
übrigens kann eine fristlose Kündigung einmalig noch durch vollständigen Ausgleich der Mietschulden abgewendet werden ..