Beiträge von Vermieter

    dumm, damlich, uninteressiert,

    Selbsterkenntnis ist der erste Schritt auf dem Weg zur Besserung.

    Zitat


    Für weitere Fragen stehe ich natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
    Klasse, dann mal los.

    Unwahrscheinlich dass die nach dem Posting hier wieder reinschauen.
    Ausserdem bezieht sich die Aussage auf Fragen die zu dem Thema an DIE gestellt werden...
    "Klasse, dann mal los. " passt also .. nich

    Zitat

    sondern die Einzelschicksale werden dem Zuschauer so einfühlsam wie möglich präsentiert.
    Bringt das allein denn Quote ?


    Ruf sie doch mal an und frag ...

    Zitat

    Für unseren Film würden wir gerne die Familie, die sich an einem solchen Wendepunkt im Leben befindet einige Zeit begleiten.
    Was ist euch denn das Ganze wert ?


    Eine geistige Beeinträchtigung dieser Art reicht wahrscheinlich hier nicht als Schicksalsschlag aus.
    Aber bewerben kann man sich ja als Lachnummer. :)

    Zitat

    Wir möchten zeigen, wie es eine Familie schafft, durch gegenseitige Unterstützung und Zusammenhalt eine solche Lebenskrise zu überwinden.
    Was, wenn es die auserwählte Familie nicht schafft ?

    dann kommt das Ganze halt bei RTL ... :)

    Käme jetzt auf dir Gründe an und zudem ist sowas keine typische Klausel sondern man sollte sich genau überlegen BEVOR man solch einen Kündigungsverzicht unterschreibt was man da macht.
    Raus kommt man da nur einvernehmlich mit dem VM z.B. wenn dieser sich auf einen Nachmieter einlässt.
    Einfach mal mit dem VM sprechen.
    Der Gerichtsweg ist lang und teuer und unwahrscheinlich dass ihr Erfolg habt.
    Ihr habt unterschrieben.

    Es kommt auf den genauen Wortlaut im MV an. Was steht da zur Haltung von Haustieren wörtlich?

    Ansonsten steht im gelinkten Post alles drin.

    Steht im MV die Notwendigkeit des Einverständnisses des Vermieters drin, dann wäre ein ignorieren der fehlenden Zustimmung ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und kann durchaus zur Kündigung führen.

    Dies einfach zu ignorieren kann durchaus zu Abmahnungen und zur fristgerechten ordentlichen Kündigung führen.

    Bei VM im 2 FH kann dieser auch ohne Grund einfach kündigen mit gesetzlicher Kündigungsfrist + 3 Monate.
    In dem Fall hat man voll die A-Karte gezogen.

    Ich würde versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem VM zu finden und versuchen seine Bedenken zu zerstreuen.
    Die Genehmigung sollte man sich schriftlich geben lassen.

    So einfach würde ich es mir hier nicht machen.

    Das Abstellen von Kinderwagen ist nur erlaubt wenn Mitmieter dadurch nicht erheblich belästigt werden und es muss ein Fluchtweg von mindestens 1m Breite frei bleiben. Ist dies nicht der Fall würde ich den Vermieter auf die Vorschriften des Brandschutzes schriftlich hinweisen ggf. mit Fristsetzung und ansonsten eine schriftliche Beschwerde an das zuständige Amt in ihrer Stadt senden. Die Stadtverwaltung gibt Ihnen da sicher Auskunft wer zuständig ist.
    Zum Thema Kneipe im Keller. Hier hat der Vermieter Abhilfe zu schaffen. Die Gemeinschaftsräume können nicht in dieser Form durch einzelne Mieter und/oder gar Fremde genutzt werden. Auch hier mit Fristsetzung den Vermieter auffordern den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache abzustellen.
    Zudem sollte bedacht werden, dass hier ggf. Gemeinschaftsstrom exzessiv genutzt wird, eventuell sogar mit Heizlüfter im Winter was zu exorbitanten Allgemeintromanteilen in Ihrer NK Abrechnung führen kann.
    Es steht den Mietern ja frei die Veranstaltung in der eigenen Wohnung durchzuführen. Die Kellerräume sind, sofern nicht explizit dafür vorgesehen dafür tabu.
    Hier wäre nach schriftlicher Aufforderung, ausreichender Fristsetzung durchaus eine Mietminderung möglich, wenn die Belästigung nicht abgestellt wird. Eine Mietminderung birgt aber immer Risiken und ist kein Selbstläufer. Hier sollten sie sich vorher gründlich einlesen bzw. anwaltlichen Rat einholen um nachher nicht mit einer Kündigung konfrontiert zu werden.

    Was soll denn nicht klar sein, - erzähl mal.

    dass dieser Fall an der Grundsituation, dass ein "Bürge" beim Neuabschluss eines Mietvertrages maximal in Höhe der vereinbarten Mietsicherheit (danke Berny) haftet und die Mietsicherheit auf maximal 3 Monatskaltmieten begrenzt ist nichts ändert.

    Sonderfall der nicht für den Normalfall einer Kautionsbürgschaft gilt.

    Lese und verstehe ... :)

    Hier hat so ein Oberschlaumeier versucht den Vermieter abzuzocken, indem er für die "Mietzahlungen" nicht für die "Mitsicherheit" aka Kaution gebürgt hat und anschließend sich auf den § 551 BGB berufen hat. Ist wohl schiefgegangen.

    Dieser Sonderfall ändert an der beschriebenen Grundsituation aber nichts.

    Es geht hier um § 557a BGB

    (2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
    Somit ist die Erhöhung nach § 559 für die Modernisierung ausgeschlossen.

    Das würde ich dem Vermieter mitteilen und den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern, sowie die zukünftigen Mietzahlungen um den unberechtigt erhöhten Betrag kürzen. Auch wenn es erst spät kommt, ohne nochmal genau nachgeschaut zu haben denke ich Verjährung der unberechtigten Forderung frühestens nach 3 Jahren.

    Dies ist aber nur meine persönliche Meinung, keine Rechtsberatung. Die gibts nur beim Anwalt.
    Also im Zweifel einfach mal nen Anwalt fragen.

    einigen wir uns darauf im Gesetz steht 1 MM übersteigt aber als VM geht man sicher, wenn man doch mehr als 1 ct übersteigen abwartet... im Hinterkopf hatte ich dazu auch ca. 1 1/2 fache, weil bei 2 MM ist eh der Käse gegessen und bei 1 MM wäre es bissel knapp, also ist 1 1/2 schon ne faire Hausnummer.
    Aber faszinierend welche sinnlosen Gedankenspiele hier diskutiert werden.

    Man kann, muss aber nicht der Kündigung wegen Formfehler widersprechen.
    Ich würde das Schreiben einfach ignorieren. Soll der VM Räumungsklage erheben. Damit wird er scheitern.
    Solange keine fruchtlosen Abmahnungen in der Vergangenheit erfolgt sind oder ein Mietrückstand besteht,
    ist eine Kündigung hier tatsächlich als Aprilscherz aufzufassen.

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