Beiträge von Vermieter

    Hi

    Gab es denn schon schriftliche Abmahnungen wegen der Hundehaltung?
    Die Kündigung genügt meiner Meinung nach nicht den formaljuristischen Anforderungen.

    Wenn Du genau weisst wann die gekaufte Wohnung bezugsfertig ist, Vorsicht, nicht dass die Mieter dort der Eigenbedarfskündigung widersprechen bzw. achtung wenn dort Wohnungseigentum neu geschaffen wurde, dann besteht erheblich längere Kündigungsfrist,
    würde ich versuchen mich mit dem VM auf einen einvernehmlichen Auszugstermin einigen.

    übrigens Kündigungen sind immer zum Monatsende 31. oder 30. nicht zum 1. eines Monats auszusprechen.
    Die Kündigung ist so naiv und in Unkenntnis jeglicher rechtlicher Formvorschriften formuliert, dass ich mir da keine großen Sorgen machen würde.

    Eine solche Änderung halte ich mit der Begründung für nicht zulässig, warum nur eine Partei im Haus.
    Sehe ich eine einseitige Benachtteiligung, denn Wasser über Strom zu erhitzen ist erheblich teurer.
    Bei Einzug wurde das Wasser über Öl erhitzt, dass kann nicht ohne Einverständnis des Mieters ohne wirkliche Begründung geändert werden.

    Ich bin kein Heizungsbauer aber durch Einbau eines größeren Warmwasserspeichers in der Heizung ist der Warmwassermangel im Regelfall behebbar.

    - die Mieterhöhung bei "Neuvermietung" Bedarf keiner Begründung. Wenn es keine getrennten MV sind, gibt es da vertraglich Ungereimtheiten, du müsstest den alten MV zusammen mit dem Mitbewohner gekündigt und den neuen auch unterschrieben haben damit dass passt

    - die qm gibt man als Vermieter tunlichst nicht im MV an, gibt es auch kein Gesetz dass man es müsste

    - du mietest die Wohnung so wie sie ist, dh. die qm sind so und ändern sich ja im Regelfall nicht, also überleg vorher ob dir die Wohnung den Preis wert ist und fang nicht nachher an was zu kacken zu suchen

    gerade noch ergänzend was gelesen

    grundsätzlich kann der VM bei längerer Abwesenheit des Mieters, wobei ich einen normalen Urlaub nicht als längere Abwesenheit kategorisieren würde verlangen, dass ein Schlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegt wird.
    Kommt der Mieter dem nicht nach, hat es nur zur Folge, dass er bei einem notwendigen Öffnen der Wohnung z.B. bei einem Wasserrohrbruch die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen müsste. Gezwungen werden kann man zum Schlüssel hinterlegen nicht.

    Eine Nutzungserlaubnis im Mietvertrag erlaubt nicht automatisch das Einbringen von Pflanzen. Stellen Sie sich vor jeder macht wie er möchte auf dem Grundstück. Was genau meinen sie mit portablen Gegenständen. Grundsätzlich würde ich erst alle Mieter auffordern ungenehmigt eingebrachte Gegenstände zu entfernen und wenn dies nicht geschieht diese entsorgen. Sehe ich durchaus als gerechtfertigt. Oftmals hilft es VORHER mit dem VM oder der Verwaltung zu sprechen, dann spart man sich den Ärger.

    Nur eine Gebäudeversicherung durch den Vermieter ist Pflicht.

    Der Mieter ist natürlich nicht verpflichtet eine Hausrat oder Haftpflich abzuschliessen geschweige denn diese dem VM nachzuweisen.

    Eine Haftpflicht ist natürlich sehr sinnvoll und würde ich empfehlen, einen Nachweis dem VM gegenüber ist aber bullshit.

    Wenn Sie eine Vertrauensperson haben, können sie den Schlüssel während dem Urlaub natürlich hinterlegen und dem VM dies mietteilen, eine Verpflichtung gibt es dazu nicht. Wenn tatsächlich ein Notfall eintritt muss die Tür halt der Schlüsseldienst aufmachen.
    Dies kommt aber eher selten vor. Dies ist sicherlich eine sinnvolle Möglichkeit, denn Wasserrohrbrüche geschehen öfter als man denkt, aber gezwungen werden können sie dazu nicht.
    Dass würde ich dem VM nett formuliert so auch mitteilen.

    die Hausrat würde auch nur eingebrachte Gegenstände in ihrer Wohnung bezahlen, kein Eigentum des VM. Die Haftpflicht ggf. schon, die müssen sie aber nur informieren, wenn tatsächlich ein Schaden gegenüber dem VM aufgetreten ist. Ein Nachweis gegenüber dem VM ist Unsinn.

    Zitat

    Ich kann nur für Katzen sprechen, lege für die aber absoluten Widerspruch ein!

    Nicht jeder Katzenhalter ist gleich. Leider gibt es unter den "Tierliebhabern" auch viele, bei denen das mit der Hygiene so eine Sache ist.
    Ohne Frage ist dann selten das Tier schuld, sondern der Halter.

    Zitat

    Vielleicht haben Sie schon einmal am Fell einer Katze gerochen?


    Wir hatten drei.

    Zitat

    Sie riecht nach nichts!


    aber das Pipi und das Aa.. :)

    Zitat

    Das, was in manchen Wohnungen von Katzenhaltern zu riechen ist, ist höchstens schlechte Katzenstreu, die den Geruch nicht ordentlich bindet, oder ein übermäßig volles Katzenklo, was durch Befall und Aktivität von Bakterien schon ordentlich müffelt.

    Ahhh .. sie haben es verstanden. Oder auch die Kackecke ohne Katzenklo in der Wohnungesecke oder die halbleeren Dosen die noch über Wochen gelagert werden. Sie glauben nicht was ich schon alles erlebt habe.

    Zitat

    Selbst wenn ein Geruch entsteht, wo soll er sich in der Wohnung festsetzen?


    Dielenboden, Laminat, Teppichboden, Estrich, Tapeten ...

    Zitat

    Wenn, dann nimmt er Polstermöbel in Beschlag. Diese verschwinden für gewöhnlich beim Auszug des Mieters.


    die letzte Mieterin hat die versiffte Katzencouch einfach stehen lassen

    Zitat

    Und wenn man als Vermieter Tierhaltung erlaubt, warum hängt man sich dann einen Wunderbeutel bei Geruch um? Das wäre so, als wenn ich aus allen Wolken falle, weil ich mir beim Kampfsport den Arm breche.


    dann haben Sie sicher Verständnis dass immer mehr Vermieter keine Tierhaltung wünschen... man will sich ja schließlich nicht den Arm brechen ... :)

    Zitat

    Man kann sich allerdings auch den Geruch nach einem Tier einbilden, wenn man das möchte.


    schade dass es keine Geruchskamera gibt, ich würde Ihnen die Bilder schicken von der Einbildung ..

    Zitat

    Wie gesagt, hier spreche ich nur für Katzen. Über alle anderen Tiere erlaube ich mir mangels Erfahrung kein Urteil.

    und sie sprechen von Tierhaltern mit Verstand und vergessen, dass die Welt voll von Idioten ist die weder geistig noch charakterlich geeignet sind ohne Kollateralschäden Tiere zu halten. Und für die Tiere ist dass sicherlich auch kein Spass.

    Da werden Hunde mal 3 Tage in die Wohnung gesperrt weil der Mieter zum Open Air Konzert fährt, dann aber doch ne Woche weg ist.
    Mussten den Hund mit Polizei und Tierschutz da rausholen. Glauben Sie mir den Geruch habe ich mir nicht eingebildet.

    Auffällig oft haben Problemmieter Haustiere, meistens mehrere für die sie aber nicht richtig sorgen.

    Und selbst ansonsten normale Mieter welche nur Kleinvieh im Käfig halten in der Wohnung, wenn diese die Tür öffnen riecht man dies sofort. Meerschweinchen mehr wie Kaninchen, Ratten riechen nur wenn man tatsächlich die Hygiene vernachlässigt.
    Glauben Sie mir die Erfahrung die Ihnen fehlt habe ich zur Genüge ...

    Danke!

    Ich habe mit dem vermieter noch nicht gesprochen, wie soll ich ihm denn dann gegenübertreten bzw was ihm sagen? Der ist nämlich sauer weil er von meiner versicherung nur den zeitwert für das laminat bekommen hat... ich denke das er dann als nächstes sich überlegt mir einfach geld von der kaution abzuziehen... . Auch das ist nicht rechtens, aber soetwas ist zu erwarten. Was ich in jedem fall verhindern möchte is ein gerichtsverfahren.

    das Gerichtsverfahren regelt die Haftpflicht für Sie. Mehr als den Zeitwert kann er nicht verlangen. Unberechtigte Forderungen oder wenn der VM an die Kaution wegen dem Laminatschaden gehen will melden Sie an ihre Haftpflicht. Hatte das Problem auch schon.
    Du kannst dem VM sagen, dass das Mietverhältnis zum Monatsende endet und die Arbeiten danach durchgeführt werden können. Alles andere an Entgegenkommen wäre Verhandlungssache. Wenn Du die Wohnung noch bis zum Monatsende brauchst ist es halt so.
    Übrigens in einer Einraumwohnung verlegt man das Laminat an einem Tag.

    imho als Verwalter

    in der Abrechnung Beleuchtung durch Allgemeinstrom ersetzen. An der Summe ändert sich nichts. ggf. die weitere aufgeschlüsselte Positionen zum Allgemeinstrom zusammenfassen.

    Da Beleuchtung Teilmenge von Allgemeinstrom ist, ist der Fehler vernachlässigbar.

    Ich sehe da wenig Chancen, mal abgesehen davon dass eine Klage hier in keiner Relation steht.

    Auch dass Fass dass sie hier aufmachen ist sorry dass sagen zu müssen lächerlich.

    Davon abgesehen nutzen Sie mit 4 Personen nunmal öfter das Treppenlicht als eine Person.
    Ich weiss, eine gerechte Verteilung gibt es nur wenn Sie in einem 1 Familienhaus wohnen und alles alleine bezahlen, aber dass ist ein grundsätzliches Problem von Mehrfamilienhäusern und nicht verbrauchsabhängigen Verteilerschlüsseln

    Ich habe hier gerade aktuell einen Vorgang, da möchte der Mieter den seit Jahren verwendeten Schlüssel für die Aufzugsabrechnung auch auf qm geändert haben weil er dann statt 70 Euro 250 Euro meint zurückzubekommen.
    Nur eine konsequente Umsetzung seines Wunsches auch auf die Positionen in denen er keinen Vorteil hat, ergibt dann eine 260 Euro Nachzahlung. Ich bin mal gespannt ob der Anwalt den Braten riecht. :)

    Sehr geehrter Herr Vermieter,

    hiermit kündige(n) ich (wir) die mit dem Mietvertrag vom xxx angemietete Wohnung 1. Stock in der XStrasse 1 in YStadt, mit Wirkung zum 1.1.2014 entsprechend der gesetzlichen Kündigungsfrist BGB §§ 573c. Das Mietverhältnis endet damit zum 31.3.2014.

    Wir wünschen noch schöne Festtage und rutschen sie uns mal .. aehm guten Rutsch ;)

    mfg

    Unterschrift

    sollte doch auch passen

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