Beiträge von Lisa 2011

    Hallo!

    Ich habe jetzt meine Betriebskostenabrechnungen 2010 erhalten, vom ehemaligen und vom aktuellen Vermieter. Die Anlage beinhaltet jeweils die Energieabrechnung einer Firma, in der die Position "Nutzerbezogene Kosten" (Kostenteilung bei Nutzerwechsel (Auszug) in Höhe von 17,85 Euro aufgeführt ist.
    Ich wohnen bereits seit 11 1/2 Jahren in dieser Wohnung, lediglich der Vermieter hat im letzten Jahr gewechselt. Dürfen mir diese Kosten in Rechnung gestellt werden? Müssten die beiden Vermieter (ehemaliger und aktueller), diese Kosten nicht selber tragen und daher aus der Energieabrechnung wieder herausrechnen?

    Über eine rechtssichere Antwort würde ich mich freuen.

    Vielen Dank.

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