ZitatHaben Sie die Absicht, das Mietverhältnis mit der Erbengemeinschaft außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wofür man einen Monat ab der Kenntnis über den Tod des Mieters Zeit hat?
Bei einer mir (aktuell) unklaren Erbensituation, wem gegenüber müsste ich die Kündigung aussprechen? Reicht die Addressierung "An den/die Erbe/Erbin/Erbengemeinschaft des verstorbenen Max Mustermann" per Post (Einschreiben)?
Nachtrag: Bleibt der bisherige Ausschluß der Untervermietung bestehen?