Beiträge von wwmj

    Zitat

    Haben Sie die Absicht, das Mietverhältnis mit der Erbengemeinschaft außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, wofür man einen Monat ab der Kenntnis über den Tod des Mieters Zeit hat?

    Bei einer mir (aktuell) unklaren Erbensituation, wem gegenüber müsste ich die Kündigung aussprechen? Reicht die Addressierung "An den/die Erbe/Erbin/Erbengemeinschaft des verstorbenen Max Mustermann" per Post (Einschreiben)?

    Nachtrag: Bleibt der bisherige Ausschluß der Untervermietung bestehen?

    Hallo,
    ein alleinlebender Mieter stirbt plötzlich. Uns sind einige (ggf. nicht alle) Familienmitglieder bekannt. Muss/Müssen sich die Erben bei uns als Erbberechtigt melden (mit Erbschein o. ä.) oder müssen wir jeden, der sich als Familienmitglied ausgibt und einen Schlüssel hat, in die Wohnung lassen? Wer haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass wir den Zugang mangels Kenntnis der Berechtigung verweigern würden?

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