Guten Morgen,
ja, das Urteil habe ich beim Googeln auch gefunden und herausgewunden, dass es dort eine Badewanne gab und diese nur halbhoch gefliest war. Der Mieter hat einen Duschvorhang installiert und eine Duschkopfhalterung angebracht und dann im Stehen geduscht. Oberhalb der Fliesen hat sich mittelfristig Schimmel gebildet und der Rechtsstreit ging darum, wer diesen Schimmel nun zu verantworten hat.
Der Mieter war der Meinung, dass das Duschen im Stehen eine vertragsgemäße Nutzung darstellt. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Nutzung der Badewanne als Dusche vertragswidrig war, weil der Mieter eben hätte erkennen müssen, dass durch die halb hohen Fliesen Schäden entstehen werden.
Aus meiner Sicht ist das nicht ganz auf meinen Fall übertragbar, denn:
1. Ich konnte ich nicht herausfinden, ob der Mieter den "Mangel" vorher angezeigt hat oder den Vermieter, um Erlaubnis gebeten hat, höher zu fliesen bzw. ob es da überhaupt jemals Gespräche gab, in der Badewanne zu duschen. Wenn die Fliesen offensichtlich nur Hüfthoch gehen und ich dusche dann im Stehen und wundere mich über Schimmel ... ohne Worte
2. Mein Vermieter hat ja für Menschen unter 1,70 (vielleicht auch 1,75 m) entsprechend duschfähig gefliest und es gibt auch eine Duschkopfhalterung. Die Duschwanne scheint also grundsätzlich für das Duschen (im Stehen?) gedacht zu sein. Man hat halt entsprechend der Körpergrößen aber nicht "weit genug" gedacht.
Böswillig könnte man sagen, dass man hier größere Menschen diskriminiert ... so blöd das klingt, habe ich tatsächlich schon überlegt, auf dieser Grundlage zu argumentieren...
In meinem Schriftverkehr hieß es: "Wie wir Ihnen bereits bei der Wohnungsbesichtigung mitgeteilt hatten, entspricht die vorhandene Fliesenhöhe dem Standard der Genossenschaft. Selbstverständlich können Sie jedoch eine Erweiterung/ Erhöhung des Fliesenspiegels vornehmen lassen."
Ich sage mal ehrlich wie es ist: Das Bad ist insgesamt auf eine Höhe von 2 Metern gefliest. Es ist ein Duschkopf angebracht. Ich gehe fest davon aus, dass es zum Duschen gedacht ist, aber der, der die Arbeiten zu verantworten hatte, nicht darüber nachgedacht hat, dass man auf 2,20 Meter fliesen müsste. "Durchschnittlich große" Menschen betrifft das Problem nicht. Größere schon. Im Sinne der Gleichbehandlung kann es doch nicht sein, dass ich deswegen nicht duschen kann oder das teuer bezahlen muss, weil ich 10 Zentimeter zu groß geraten bin ...
Ich ärgere mich wirklich so. Zumal das ja auch nicht ganz günstig ist.... ![]()