Beiträge von menslo

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Nachfrage zu einer Kleinreparatur und ob und wie sie erstattungspflichtig ist.

    In einer Wohnung, Kaltmiete 575€ pro Monat wurde eine Kleinreparaturklausel von max. 200€ pro Kleinreparatur (inkl. sanitärer Anlagen nebst Zubehör) vereinbart.

    Nach 8 Jahren Mietdauer ging die Toilettenspülung kaputt (das Schwimmerventil), die Toilettenspülung befindet sich hinter einem Vorwandelement.

    In der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter die Reparatur in Höhe von 300€ geltend gemacht. Auf Nachfrage zu Nachweisen, wurde die Nebenkostenabrechnung korrigiert und die Reparatur beträgt noch 198€, die Rechnung wurde mitgeliefert.

    Ist die Klausel der Kleinreparatur im Mietvertrag gültig? Fällt die Reparatur des Schwimmerventils der Toilettenspülung unter die Kleinreparaturklausel?


    Vielen Dank für eine Einordnung.

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