Hallo!
Mein Schwager ist kurz vor Weihnachten gestorben.
Da er keine Frau und keine Kinder hat, sind seine Eltern die gesetzlichen Erben. 
Da er auch allein gelebt hat, sind die Eltern gem. §564 BGB die nachfolgenden Mieter. 
Ende Dezember haben meine Schwiegereltern (=Erben) die Kündigung per Einschreiben an die Vermieterin gesendet.
Die Vermieterin verweigert jedoch die Annahme der Kündigung und verlangt zuerst einen Erbschein.
Meine Frage ist daher, ab wann können meine Schwiegereltern das Mietverhältnis kündigen? Ist hierfür eine förmliche Bestätigung des Erbes durch das Nachlassgericht nötig? 
Das Nachlassgericht hat sich nämlich fast 3 Monate Zeit gelassen, d.h. wir müssten 3 Monate länger Miete bezahlen.
Meiner Meinung nach müsste (vor allem in so einem einfachen Fall), doch das Erbe direkt gem. §1922 BGB übergehen und die Kündigung schon vor förmlichem Bescheid des Nachlassgerichtes möglich sein?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Christian