Guten Tag,
Meine Frage bezieht sich auf eine Neubauwohnung (Erstbezug im Neubauprojekt).
Was kann ich tun, wenn bei Einzug einer Wohnung im Neubauprojekt, die Wohnung nicht der Musterwohnung entspricht, die bei Besichtigung zugänglich war?
Da der Mietvertrag vor Fertigstellung der Wohnung erfolgte, hatte ich somit keine Möglichkeit bekommen, die Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter erteilte mir mündlich mit, dass die Wohnung identisch mit der Musterwohnung ist.
Nun musste ich feststellen, dass die Wohnung zum einen anders geschnitten ist. Die Wohnfläche ist ganz anders aufgeteilt als die Musterwohnung. Und zum anderen sind auch die Badfliesen, sowie auch der Wohnungsfußbodenbelag optisch und qualitativ nicht wie in der Musterwohnung.
Obwohl mir der Vermieter zugesagt hat, dass die Musterwohnung identisch mit meiner Mietwohnung ist, ist das nicht der Fall.
Ebenfalls stößt auf, dass im Mietvertrag die Klausel steht, dass ich mit dem Zustand der Wohnung einverstanden bin.
Ist das alles legitim?
Wohnfläche ist anders geschnitten und auch der Bodenbelag entspricht nicht wie in der Musterwohnung.
Darf der Vermieter eine Musterwohnung bei Besichtigung präsentieren, werben und anschließend ist die eigentliche Wohnung identisch?
Bitte um Antwort?