Danke für die Antwort! Der Rahmen ist übrigens ein WG-Verhältnis und die Kündigung zum 31.10. ausgesprochen worden. Der genaue Wortlaut ist: "Nachdem ich die Wohnung mit Ihnen bewohne, bin ich gemäß $573a BGB berechtigt, die Wohnung ohne Angabe von Gründen und ohne Angabe rechtlicher Interessen zu kündigen. Die normale gesetzliche Kündigungsfrist verlängert sich ausgleichend um weitere 3 Monate."
Da ich nun im Untermietvertrag die oben zitierte Passage gefunden habe, bin ich ins Schwanken geraten, was genau jetzt gilt bzw wie die Gewichtung ausfällt. Deutet die Erwähnung der gesetzlichen Kündigungsfrist darauf hin, dass es keine Umdeutung in Bezug auf die Kündigungsfrist gibt und die 6 Monate gelten?