Entschuldige bitte die Verwechslung der Begriffe. Ich meinte die Wohnungsbaugenossenschaften , nicht Mietervereine. Ich hoffe, wir kommen jetzt auf ein gemeinsames Verständnis.
Mit dem Wohnberechtigungsschein kann der Mieter nachweisen,
dass er Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln geförderte
Wohnung hat. Umgangssprachlich wird auch häufig § 8 Schein
dazu gesagt. Der Wohnberechtigungsschein basiert auf dem Wohnungsbindungsgesetz (§ 5 WoBindG) und dem
Wohnraumförderungsgesetz (§ 27 Abs. 3 bis 5 WoFG).
Diese Regelung klingt wunderbar, aber wird nicht dementsprechend umgesetzt. Ich sehe es immer wieder in der "Genossenschaftsabteilung", wo ich selber wohne. Nachdem ich die Hausveraltung darauf aufmerksam gemacht habe, habe ich das Gefühl, daß sie mir keine andere Wohnung mehr anbieten. Selber hätte ich vor 20 Jahren kaum ohne einen gewissen Druck eine Wohnung im neu sanierten Wohnblock mit Wohngerechtigkeitsschein bekommen. Immerhin waren wir 6 Leute, was man auch sein mußte um einen Wohnberechtigungsschein für eine Wohnung dieser Größe zu bekommen. In einer ähnlichen Wohnung wohnten nur 2 Erwachsene. Damals noch zu einer leicht erhöhten Miete. Später wurden diese Mieten herabgestuft und kosteten das gleiche, wie die Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein. Spätere Vermietungen erfolgten teilweise weiterhin ohne Wohnberechtigungsschein. Mein Eindruck dazu ist, das Kinder nicht erwünscht sind. Somit bekommen die Familien die Wohnungen nicht, sondern andere Mieter, die von der Hausverwaltung eher erwünscht sind. Als ich in der Wohnung einzog, dachten einige andere Mieter, die Abteilung mit etwa 64 Wohnungen, es wären Seniorenwohnungen. Deswegen habe ich mir darüber Gedanken gemacht, das Sozialwohnungen nach Mitgliedschaftslänge vermietet werden sollten. Hierfür wäre eine Mitgliedschaftsnummer wichtig, die auch öffentlich angegeben werden müßte. All das um zu verhindern, daß Wohnberechtigte nicht aussortiert werden zum Vorteil andere.