Beiträge von Haring456

    Hallo,

    wir sind eine WG in einer Wohnung, 3 Leute, und habe 2 Bäder (einmal Badewanne, einmal Dusche).

    Wir haben / hatten im Haus (Keller) schon länger Wasser - seit kurzem wissen wir, dass die Fuge an der Wand der Dusche zwischen 2 Fließen gebrochen ist und dort das Wasser nach unten läuft. Diese Dusche wir von einem Mitbewohner genutzt, die anderen beiden nutzen das Bad mit Wanne.

    Der Nachbar unter uns hat jetzt natürlich weiter Sorgen um seine Wohnung - und will uns verbieten, diese Dusche weiterhin zu benutzten. Jetzt habe ich zusätzlich eine Email der Vermieterin, welche die Benutzung der Dusche wegen Verletzungsgefahr und Wasserschaden verbieten soll. Sie schreibt, dass alle Bewohner das andere Bad oder halt das Waschbecken benutzen sollen. Eine Verletzungsgefahr ist für mich überhaut nicht ersichtlich (keine scharfen Kanten etc.)

    Frage ist jetzt:

    - kann Sie die Benutzung der Dusche untersagen? (Der Techniker, der da war, hat so etwas überhaupt nicht erwähnt)

    - welche Forderung kann ich da im Gegenzug stellen?

    - und Bonusfrage - wie wäre denn die Situation, wenn wir nur ein Bad / Dusche hätten?

    Danke für eure Antworten

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