Beiträge von wohnlos

    Eine unwirksame Quotenabgeltungsklausel macht nicht in der Summe die Renovierungspflicht unwirksam, wie im BGH Beschluss vom 18.11.2008 - VIII ZR 73/08 zu lesen ist.

    Ich möchte fragen, ob es eine aktualisierte Entscheidung gibt, die besagt, dass

    Quotenklauseln den Mieter vollständig von der Durchführung von Schönheitsreparaturen

    befreien?

    Ist eine solche Renovierungsfrist außerdem noch nicht abgelaufen, sehen manche Klauseln vor, dass der Mieter einen Teil der Renovierungskosten zahlt. Ein Mieter soll danach bei einer im Allgemeinen alle zehn Jahre zu renovierenden Wohnung beim Auszug nach einem Jahr 1/10 der Kosten zahlen. Im Gegenzug muss er nicht renovieren. Solche Quotenabgeltungsklauseln sind jedoch ebenfalls unwirksam. Stattdessen muss er weder zahlen noch renovieren. Denn aufgrund der für Mieter unklaren Berechnung sind diese Klauseln hat der Bundesgerichtshof sie ebenfalls gekippt (Az.: VIII ZR 242/13).

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    Was für eine Zeitlinie kann der Mieter erwarten, wenn eine Räumungsklage eingereicht wird, nachdem er eine Eigenbedarfskündigung erhalten hat, die rechtlich korrekt ist, aber keinen Hinweis auf Widerspruch enthält?

    Der Mieter akzeptiert die genannten Gründe nicht aufgrund früherer Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter und vermutet, dass die Kündigung falsch ist. Um Zeit zu gewinnen, legt er keinen Widerspruch ein, zieht aber auch nicht aus der Wohnung aus.

    Zu welchem Zeitpunkt kann der Brief vom Gericht eintreffen?

    Wenn der Mieter nicht anwesend ist, sondern auf einer 3 Wochen lange Reise und keine Chance hat, innerhalb von 14 Tagen zu antworten? Wie beeinflusst das den Fall?

    Wenn das Gericht nicht so beschäftigt ist, wann kann die Anhörung stattfinden?

    Im schlimmsten Fall, wenn der Mieter verliert, wie viel Zeit bekommt er normalerweise, um eine geeignete Wohnung zu finden und auszuziehen?

    Thema Eigenbedarfskündigung - Thema bitte weiterführen

    Nein. Das Gericht verlangt keine Beweise, sondern es bewertet nur die vorhandenen Beweise neutral. Beide Parteien haben die Möglichkeit, ihre Beweise einzubringen, egal wie diese das Gericht dann bewertet.

    Gab es schon Fälle, in denen ein Mieter erfolgreich eine Eigenbedarfskündigung angefochten hat, obwohl der Vermieter zunächst einen scheinbar gültigen Grund für die Kündigung angegeben hatte, aber Umstände darauf hindeuteten, dass die Kündigung betrügerisch war? Hat das Gericht in diesen Fällen zugunsten des Mieters entschieden, oder prüft es nur die formelle Gültigkeit der Kündigung?

    Was passiert ist

    Zwei Wochen nach einem Streit mit dem Vermieter darüber, wer für den Austausch von Geräten in der Küche verantwortlich ist (nach dem Mieterverein ist klar, dass der Vermieter dafür verantwortlich ist), erfolgte die Kündigung wegen Eigenbedarf aufgrund von "ehelichen Schwierigkeiten" mit "unzumutbaren Härten bei einem langfristigen Aufenthalt in der aktuellen Umgebung".

    Es gab auch andere frühere Fälle von Meinungsverschiedenheiten, bei denen der Mieterverein der Ansicht ist, dass der Vermieter kein Recht hat, dem Mieter Kosten in Rechnung zu stellen. Dies ist ein sehr klarer Fall von vermutetem vortäuschendem Eigenbedarf. Der Mieter möchte dagegen kämpfen, da er bereits seit über 7 Jahren dort wohnt und nicht einfach aufgeben will.

    Das werde nicht so leicht akzeptiert.

    Der Mieter folgt dem Rat des Mietervereins, nichts zu unternehmen, sondern abzuwarten und zu sehen, was passiert.

    Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung, aber welche anderen Risiken gibt es?

    Eine zweite Meinung einholen

    #1 Muss der Mieter in der Selbstauskunft angeben (die Frage lautet "Wurde in den letzten 5 Jahren eine Räumungsklage gegen Sie erhoben?"), wenn er sich für eine neue Wohnung bewirbt, ob es in den letzten fünf Jahren Räumungsklagen gab, selbst wenn keine Mietrückstände vorliegen, sondern vermutete Eigenbedarfskündigungen des Vermieters, die der Mieter anfechten möchte?

    Wenn dies der Fall ist, wäre das Finden einer neuen Wohnung unmöglich und ein deutlicher Nachteil für den Mieter im deutschen Rechtssystem.

    #2 Wenn es vor der Kündigung Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden gab, könnte das Gericht dann stärkere Beweise für das Bedürfnis des Vermieters verlangen?

    #3 Wird eine Räumungsklage in die SCHUFA beeinflussen? Es gibt keine ausstehenden Mieten.

    #4 Im Allgemeinen, wie sollte ein Mieter vorgehen, wenn er eine unrechtmäßige Kündigung wegen Eigenbedarf vermutet? Soweit ich das verstehe, ist dies eine gängige Praxis unter Vermietern.

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