Hallo liebe Mitleser und liebe Mitleserinnen,
bei Übergabe meines Miethauses hat der Vermieter Kratzer/Spuren des Schlüssels an der Türzarge im Außenbereich bemängelt. Die Spuren sind durch das Aufschließen der Haustüre entstanden ( abgeplatzter Lack).
Nun hat der Vermieter sich ein Kostenvoranschlag für die Instandsetzung eingeholt und fordert entweder einen Abzug des Betrages der noch auszustehenden Kaution-
Meiner Meinung nach ist der Kostenvoranschlag i.H.v. 400€ unverhältnismäßig, des weiteren sehe ich diese Spuren durch das Aufschließen der Tür eher als Abnutzung und nicht als Beschädigung.
Desweiteren möchte ich diesen Schaden auch nicht über meine Haftpflichtversicherung (150SB)abwickeln, da ich, wie oben bereits erwähnt, der Meinung der Abnutzung bin.
Ich habe meine Haustür ja nicht mutwillig aufgeschlossen, um in mein Haus zu kommen ![]()
Ich bin dort als erster Mieter (Neubau/ Erstbezug) eingezogen und habe in dem Haus 4 Jahre gewohnt.
Wer weiß, wie zu diesem Fall die Rechtsgrundlage aussieht?
Der Vermieter wird die Instandsetzung sicher von der Kaution abziehen.
Ich freue mich auf interessante Beiträge.
Vielen Dank vorab.