Beiträge von Peeches

    Fruggel

    Das habe ich schon mal gemacht tatsächlich, im Winter. Das Ergebnis ergab Heizkosten für einen Raum, der gar nicht zu meiner Wohnung gehört! Aber das hatten wir ja schon, und ist auch echt kompliziert. Da kommt man eben bloß mit einem Anwalt weiter. Sehr Schade, dass es nicht mehr Ohne geht, auch allgemein!

    Tschüß erstemal, und :thumbup: Danke nochmals für Eure wertvolle Unterstützung! Peeches

    Fruggel, Leipziger82

    Moin,

    Mangel gemeldet im Januar d. J. , vergangenen Dienstag getauscht, aber auch nur nach Anwaltsintervention.

    Das brauchte über ein halbes Jahr, ein 30 € teures Teil tauschen zu lassen. Tuut dat Not?

    Der Mangel mit dem Verbrauch ohne Heizung liegt gleichermaßen in der Obliegenheit des Vermieters.

    Aber soll ich mir bei solcher Bräsigkeit die Zeit damit vertreiben?

    Sind 3,48 KWh das wert, also was würden die mich netto tatsächlich kosten? Ich habe keine Vorstellung, sind das gar Peanuts?

    Stressfreies Wohnen wünscht

    Peeches

    Moin in die Runde,

    es droht neues Ungemach zu dem von mir schon länger eröffneten Thema dergestalt, dass die Vermieterges. jetzt endlich meiner Mängelmeldung, die ich erst kürzlich, also 01/2023 gemacht hatte, nachkommen, und die Haus- und Hoffirma beauftragen wird, das Teil zu überprüfen. Zitat: "Sollte da aber nichts sein, also kein Defekt, müsste ich den Aufwand selbst bezahlen." Zitatende

    Meine Rechtsauffassung ist, ich muss gar nix bezahlen, weil die eh verpflichtet sind, bei einer Mängelmeldung zu kommen. Und: "Der (HEIZUNGS-) Techniker der gleichen Firma, der eine Woche vorher im Keller war, und dem ich die Defekte geschildert hatte, hatte meiner Überzeugung zugestimmt, sei gar nicht in der Lage gewesen, das so zu beurteilen, der hätte das Teil ja nicht gesehen."

    Also da weiß ich, wieso sich die Politik Gedanken über den inneren Zusammenhalt der Gesellschaft macht.

    Unfreundlich geht die Welt zu Grunde!

    Aber im Ernst: Wer hat jetzt Recht?

    Jimbo

    Moin,

    ich finde deine Überlegungen zu dem Hassthema "Trittschall" sehr mieterfreundlich, und umsichtig. Das findet man leider nicht mehr allzu häufig!

    Ich würde die Sache quasi auf dem Kleinen Dienstweg regeln, indem du dir ein Paar weiche Puschen kaufst. Nach einiger Zeit frag doch einfach bei Nachbars unten nach, ob die was stört, damit du ggf. Verbesserungen vornehmen kannst. Parkett sollte natürlich nicht durch Teppich etc. erstickt werden. Aber es gibt auch so schmale, hochflorige Läufer für den Flur. Und als Übung für den Kopf lerne, mit dem ganzen Fuß aufzutreten statt mit dem gewinkelten Fuß und dann nur der Ferse.

    Rechtlich betrachtet ist m. M. n. der Vermieter in der Pflicht. Aber bei schönem Parkett muss es sicher für alle Beteiligten konsensuale Lösungen geben.

    Leipziger82

    Ja, das ist ja soweit rein technisch betrachtet verständlich.

    würde ich beim Vermieter Druck machen

    Habe ich, mit Späßken dran. Aber es zeigt sich mal wieder, wieviel Wahrheit in dem Attribut "Dickfelligkeit" liegt. Ich gebe nach verstrichenen drei Tagen noch 11, also die üblichen 10 - 14 Tage. Man will ja nett sein, und ein Danach kommt ja auch noch.

    Tschöhkes

    Fruggel

    Hmm, so war mir das nicht bekannt, und löst durchaus Zweifel in meinem eigentlich gefestigten Glauben ans deutsche Rechtssystem aus.

    An dieser Stelle kann auch nicht das Meldegesetz für Eindeutigkeit sorgen? Kaum zu glauben, dass es "strittige Rechtsbereiche" gibt.

    Der Fragende muss also die Interpretation des Vermieters von häufiger Anwesenheit der Freundin mit erhöhten NK bezahlen. Er trennt sich aber in ~zwei Monaten von ihr, und dann ist alles wieder normal? Dann kommt zwei Monate später die nächste Frau, und die NK steigen wieder? :/

    kevin01,

    Moin,

    meine Erfahrungen dazu sind zwar schon etwas länger her, aber vllt. haben die ja noch einen Nutzen für dich.

    Von deiner Schilderung ausgehend würde ich behaupten, dass der Vermieter unrecht hat. Auf welche Kosten bezieht er sich denn? Ausschlaggebend ist, wie bspw. die Wasserkosten erfasst werden, wahrscheinlich hast du keine eigene Wasseruhr. Sollte er nicht erst mal seine Behauptung begründen, und einen entstandenen Mehraufwand/-kosten etc. belegen, und wofür? Ich denke, solange sie keinen Schlüssel hat, und sie in ihrer Wohnung auch noch nachweislich WOHNT, sprich gemeldet ist, sollte der mal die Füße still halten.

    Letztlich hilft immer das gesuchte Gespräch, und der Konsens!

    Leipziger82

    Deiner Schilderung entsprechend habe ich das so getan.

    Ich weiß aber, dass die H-anlage definitiv nicht läuft, jetzt. Könnte eine technische Wartung diesen Verbrauch generiert haben? Ich habe ja immernoch dies defekte Thermostatventil, welches sich nicht wirklich abschalten läßt, und es gäbe noch eine Möglichkeit?

    Klar, das ist reine Spekulation, aber wäre es theoretisch überhaupt möglich?

    Schönen Freitag!

    Fruggel

    Ich habe grad mit der großen Firma zur Heizkostenverbrauchserfassung telefoniert, und folgende Erklärung erhalten:

    Diese mtl. Mail ist lediglich eine Verbrauchsinformation, und ein Saldo kann selbst ohne tatsächlichen Verbrauch dann und dadurch zustande kommen, wenn sich die Kosten, z. B. für das Heizmittel, hier Gas, im Vergleich zum Vorjahr geändert haben, was ja der Fall war. Die fließen da dann mit ein.

    Gruß, Peeches

    Moin @ Community,

    heute habe ich die übliche Übersicht über die mtl. Verbräuche bekommen, die für Juni einen Wert von 3,48 Kwh auswies. Wie kann das sein, meine Heizung läuft doch überhaupt nicht? Oder stimmt der Wert mit einer hinzunehmenden Anzeige überein, wenn die Wohnungstemparatur 29 Grad beträgt? Ich habe dabei so einige Zweifel.

    Schöne kostenlose warme Tage!

    Peeches

    Aus eigener Erfahrung kann es sogar sein, dass Du hier mehrfach streichen musst, weil das "Nikotingelb" wieder durchdrückt.

    Genau So ist es; aber dafür gibt es , nur in guten Fachgeschäften, unverdünnt aufgetragen reicht einmaliges Streichen, gemacht am sottenden Kamin. Nikotinsperre vorausgesetzt. Vor dem Tapezieren würde ich auch streichen, da reicht dann aber eine Baumarktfarbe.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, keine Wohnung hat mir so gut gefallen wie die, in der ich 14 Tage lang richtig Arbeit investiert habe.

    Fruggel

    Guten Abend, ein salomonischer Ratschlag.

    Ich überlege, da mir ja nicht geglaubt, sondern eher noch gedroht wird, den ständig hier im Quartier beschäftigten Heizungsmann zu bitten, das Thermostatventil mal unverbindlich zu bewerten. Könnte ich die Kosten gemäß der Prämisse "Wer Unrecht hat, zahlt" anschließend auf die Vermietergesellschaft umlegen?

    Schönen Feierabend

    Ja, ich muss aus gegebenem Anlass nochmal etwas fragen: wie in meinem Beitrag oben beschrieben, ist es bei offenem Fenster nicht weniger als 12 - 14 Grad in dem ca. 10 qm großen Schlafzimmer. Muss ich mir vom Vermieter vorschreiben lassen, bei einer höheren Temperatur zu schlafen, bloß weil die Empfehlung zum Heizverhalten das so vorsieht? Sind für wenige Stunden in der Nacht 12 oder 14 Grad zu wenig? Ich mache ja morgens die Heizung wieder an. Reicht das für die Forderung des Vermieters, in allen anderen Räumen sind 19 Grad. Mehr geht eh nicht, weil die zum Gassparen die Heizung gedrosselt haben. Ich finde, da wird die Persönlichkeitssphäre des Mieters gewaltig eingeschränkt. Gibt es dazu mglw. einige Urteile zu? Danke für die Geduld!

    Zu dem Leergang des Heizventils, wie ich es vorher geschildert habe, habe ich nachfolgende Beschreibung gefunden, womit sich für mich der Defekt des Thermostatkopfes eindeutig erkennen lässt. Durch die jahrzehntelange Feststellung auf die Frostwächterposition ist der Ventilstift da festgegammelt. Ich könnte also bei großer Kälte noch nicht mal höher heizen. Da ist der von mir beschriebene Mangel nur logisch.

    Würde das bitte fachlich kommentiert werden?

    Vielen Dank für die Antwort! Aber es geht nur ums Schlafzimmer, und wie ich zum Threadbeginn erwähnte, ist dort immer zw. 10 und 14 Grad, bei offenem Fenster, welches ja nur für fünf bis sechs Stunden auf Kipp geöffnet ist. Auskühlen tut das Zimmer damit nicht, es verbleiben min. 10 Grad. Danach wird ja wieder geheizt, tagsüber ca. 16 Grad. Das sind meine Kosten, die ich als gering einstufe, geringer als wenn ich durchheizen würde. Ich weiß, wie richtig geheizt und gelüftet werden muss, tue es auch, schon aus Erfahrung, da sich ein gut gelüfteter Raum schneller aufheizt und das Raumklima besser ist. Und auch gesünder. Die angebliche "Steilvorlage" ;) ist schlicht eine Unterstellung ohne jedwede Grundlage, Schikane. Ich habe mir ziemlich zu Beginn meiner Anmietung das von denen angebotene digitale Thermo- Hygrometer besorgt, und achte peinlich genau auf die Einhaltung der richtigen Daten in jedem Raum! Das Verhalten des Vermieters soll nur dem Rechtbehalt und der Unterlassung zur Abhilfe dienen.

    Das Ventil hat zw. 3 & 5 keinen Widerstand mehr, es fühlt sich an, als dreht es leer. Nicht defekt?

    Ich erinnere an meinen Posting mit dem Laminat in der Mansarde. Da hat man mich auch abgewimmelt. Damit bin ich auch noch nicht fertig.

    Wie denkt ihr noch darüber?

    Ich möchte mich mit meinem derzeitigen Wissen dazu äußern, :

    Sie haben vmtl. keine Meldeadresse mehr, wohin die Post gewöhnlich geschickt wird? Falls ja, wäre die Zustellung an das Postfach im Ausland kein Problem, denn als Besitzer eines deutschen Passes können Sie überall in der EU leben und arbeiten. Rechtlich sind Sie da auf der sicheren Seite. Der Anwalt würde alle Kosten auf die HV abwälzen können. Aber das würde dauern, kostet Nerven, und würde auch Korrespondenz aus dem Ausland für sie bedeuten. Schlimmstenfalls müssen sie auch nach Deutschland kommen, weil der Gerichtsstand wäre hier. Daher ist die Idee mit der eMail am Besten. Dann haben sie aber noch kein Geld. Für eine Geldanweisung müsste jmd. von denen zur Bank. Schlecht vorstellbar. Auslandsüberweisungen sind teuer, noch eine Möglichkeit wäre die Zusendung eines Verrechnungsschecks. Setzt aber ein Konto voraus. Also Barscheck, dabei droht Verlust. Ich würde einfach verzichten.

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