Beiträge von piacetto

    Hallo, danke sehr, ich komme wohl mit den Zahlen deicheinander, aber du hast das richtige Einzugsdatum abgeleitet.

    Das Blatt war das einzige, das eingereicht wurde. So gesehen kann ich deine Schlussfolgerung nachvollziehen.

    Müssen in einer Verweigerung (=Widerspruch?) Gründe angegeben werden? Reicht es aus, zu sagen, dass formelle Fehler vorliegen und so die Beweislast beim Vermieter liegt?

    Gruß

    Hallo,

    Ich versuche herauszufinden, ob die Nebenkostenabrechnung von 2021 des Mietverhältnisses, welches zum 30.11.22 endete, womöglich formell oder inhaltlich falsch ist. Wir haben mit den Vermietern (Privatleute) ein angespanntes Verhältnis, da sie (Schönheits-)reperaturen in einem Umfang gefordert haben, welche wir als nicht vertragsgemäß abgelehnt haben. Seit dem Auszug behalten sie die Kaution in voller Höhe ein.

    Wir sind am 22.06.21 eingezogen. Da keine Zwischenablesung gemacht wurde, haben die Vermieter nach den in der Wohnung verbrachten Tagen kalkuliert. Die Nebenkostenabrechnung wurde per E-Mail mit einem PDF versandt. Im PDF fehlen meines Erachtens einige Angaben. Ich möchte wissen, ob eure Erfahrung nach ein formeller Fehler vorliegen könnte bzw. ich eine rechtliche Prüfung vornehmen sollte.

    E-Mail-Text der Vermieter (30.12.22):

    anbei im Anhang sende ich Euch die Abrechnung der Nebenkosten der Hausverwaltung für das Jahr 2021 für unsere Wohneinheit.

    Diese beziehen sich auf das ganze Jahr und betragen für die Heizkosten 2690,87 Euro;

    die weiteren sogenannten laufenden Betriebskosten für 105 qm belaufen sich auf 1219,29 Euro.

    Die restlichen laufenden Betriebskosten entfallen auf unsere kleine Kammer, die aufgrund der niedrigen Decken und starken Schrägen kaum anrechenbare Fläche hat.

    Von diesen insgesamt 3910,16 Euro für 365 Tage habt ihr 2021 6 Monate und 9 Tage in der Wohnung verbracht und müsst daher eine Anteil von 2051,49 entrichten.

    Bisher habt ihr 1573,97 bezahlt.

    Ich bitte Euch bis zum 21.1.2023 477,52 Euro auf das Euch bekannte Konto nachzuzahlen.

    Nach einigen Recherchen könnte die Nebenkostenabrechnung formell falsch sein. Andererseits haben sie offenbar die Grundsteuer vergessen. Den Wegfall der kleinen Kammer (haben die Vermieter behalten, separater Eingang) zu erwähnen, aber nicht in der Kalkulation aufzulisten, halte ich ebenfalls für wage.

    Was denkt ihr?

    Danke und Gruß,

    piacetto

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