Guten Abend zusammen.
Mal angenommen Familie A ist im April 2021 in ein Haus eingezogen und hat seitdem aufgrund einer defekten Heizung Streit mit dem Vermieter. Seitdem mindert Familie A angemessen die Miete. Da der Vermieter dennoch nichts an der defekten Heizung unternommen hat und Familie A offensichtlich unliebsame Mieter sind, hat sie nach nur 6 Monaten Mietzeit eine Eigenbedarfskündigung zum 28.02.2022 erhalten. Die Gründe sind offensichtlich vorgetäuscht.
Dieser Eigenbedarfskündigung hat Familie A widersprochen. Nun hat der Vermieter eine Räumungsklage eingereicht, es kam aber weder zu einer Verhandlung noch zu einem Urteil.
Zum Glück hat Familie A bereits was anderes gefunden.
Sollte nun nach dem Auszug die Wohnung nicht selbstgenutzt, sondern anderweitig vermieter werden, hätte Familie A die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen?
Der Anwalt von Familie A meint nämlich dass ich das nicht kann, da Familie A ja freiwillig ausgezogen ist und es weder zu einer Verhandlung noch zu einem Urteil kam. Familie A nahm an, dass eine ausgesprochen Eigenbedarfskündigung schon ausreicht.
Meine Frage lautet also, ob Familie A nun Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen kann, wenn sie nachweisen kann, dass die Eigendbedarfskündigung vorgeschoben war, obwohl Familie A „freiwillig“ ausgezogen ist?
Vielen Dank im Voraus