Beiträge von Bradro

    Will ja nur wissen ob wen man eine 3 Monatige Kündigungsfrist für ein bestimmtes Datum in mitten eines Monats hat man dann auch dementsprechend in mitten des Monats(-3) seine Kündigung versendet haben muss.

    Als Rechtsberatung würde ich das jetzt nicht genau bezeichnen.

    Bitte Hinweis von @darkshadow zur Rechtsberatung beachten!

    Das ist einem Forum nicht erlaubt.

    Man kann da vereinbaren was man möchte, solange man § 573c BGB beachtet. Wenn man also sagt, der Vermieter kann immer nur zum 10. des 4. Monats kündigen ist das völlig in Ordnung.

    Und wie ist das nun, weil dort nun mal nur über das ende des Semesters geredet wird, welches laut der Seite meiner Hochschule am 14.03.2022 endet.

    Die Kündigungsfrist wäre ja aber dann in meinem Nachteil und würde ja deshalb gegen 573c gehen oder?

    Handelt es sich denn überhaupt um eine Wohnung in einem Studentenwohnheim, o.ä.?

    Eigentlich nicht aber der Vermieter wollte mir am Telefon - Auf Nachrichten antwortet er einfach nicht - versichern das es eine ist, obwohl nirgends auf dem Vertrag steht das es sich um so eine handelt.

    Abgesehen die Klausel:

    "Das Mietverhältnis wird unbefristet mit drei-monatigen Kündigungsfrist zum Semesterende geschlossen. Es kann auch ein abweichender Einzugstermin unter den beiden Parteien vereinbart werden."

    Gilt als Angabe, was ich sehr bezweifle.

    Und selbst wenn dies der fall wäre ist § 573c nicht im § 549 bei Studentenwohnheimen mit ausgeschlossen.

    Also ändert sich dort ja eigentlich nichts.

    Hallo zusammen,

    Ich wollte meine Wohnung Kündigen da ich einfach eine bessere gefunden habe.

    Das Problem ist nur das das Semester bei mir "offiziell" am 14.03.2022 endet und ich meine Kündigung halt nun mal nach dem 14.12.2021 aber noch vor dem 3.1.2022 gesendet habe, da ich halt nun mal die Wohnung erst in diesem Zeitraum angeboten bekommen habe und so oder so dachte das es ja per §573c noch ganz normal in Ordnung ist.

    Mein Vermieter ist aber anderer Meinung und versuchte mich schon fast einzuschüchtern mit Anwaltskosten etc. damit ich nicht auf die Kündigung im März bestehe.

    Laut dem was ich online finden kann und meinem Kumpel der Jura Studiert habe ich Recht, aber das wo ich mir am unsichersten bin ist nun mal das das Semester in der Mitte des Monats endet und sich deshalb ja vielleicht auch die Kündigungsfrist auf die Mitte des Monats schiebt.

    Im Mietvertrag selbst steht nur das Semesterende als Fristangabe und kein explizites Datum.

    Wer ne Ahnung hat bitte melden.

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