Beiträge von beppi

    Mit Unterschrift akzeptierte Erklärungen sind rechtlich bindend - die kann man dann kaum noch anfechten (Ausnahmen: Haustür- oder Ferngeschäfte, durch Zwang erfolgte Unterschrift, unlautere oder überraschende Klauseln). Das Recht geht davon aus, dass eine mündige Person stets weiß was sie tut.

    Einen Versuch, freundlich nachzufragen oder nachzuverhandeln, kann es natürlich trotzdem geben. Und verdeckte Mängel, die man erst später finden konnte, sind natürlich von so einer Erklärung auch nicht betroffen.

    Eine fristlose Kündigung ist nur dann zulässig, wenn ein weiterer Aufenthalt in der Wohnung nicht mehr zumutbar ist.

    Dass Ihr Euch das selbst noch zumuten wollt, solange Ihr nach einer anderen Wohnung sucht, negiert das ganz klar.

    Bei wirklicher Unzumutbarkeit würdet Ihr sofort (vorübergehend) in ein Hotel ziehen und Eure Sachen einlagern lassen - und der Vermieter müsste das dann bezahlen, wen er für den Zustand verantwortlich ist. (Aber bis dies durch ein Gericht entschieden wird, ist sicher ein langer, steiniger Weg!)

    Alternativen: Ordentlich kündigen oder einen beidseitig akzeptablen Aufhebungsvertrag aushandlen.

    Wenn der Wasser-Druck im Heizungs-System immer wieder abfällt, dann deutet das auf ein Leck hin - was evtl. noch deutlich größere Schäden hinter sich herzieht (nämlich dort, wo das Wasser hinfließt). Den Druck wieder raufbringen kann man allerding relativ einfach selber, wenn man Zugang zum Heizungskeller hat.
    Das Kohlenmonoxid-Problem ist davon separat (und deutet auf zusätzliche Lecks im Abluftsystem (Schornstein) hin.

    Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, dürfen meist nicht weiter betrieben werden. Erkundigt Euch darüber!

    Wenn ein Vermieter nicht angemessen reagiert und einen Schaden in akzeptabler Zeit beseitigt, kann man (nach schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung) selbst Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern.

    Wenn man das nicht tut, sehen die Gerichte das oft als Entscheidung des Mieters, den Schaden länger zu tolerieren - also alles nicht so schlimm.

    Natrlich kann jeder eine andere Meinung haben darüber, was angemessen ist. Aber letztlich (und rechtlich relevant) kann es nur ein Richter festlegen. Bis dahin ist alles Mutmaßung und Verhandlungssache.

    Und natürlich gehst Du bei Ersatzvornahme (d.h. Handwerker selbst beauftragen und dann Geld zurückfordern) ein Risiko ein und der Weg sollte daher nur eingeschlagen werden, wenn die Lage unzumutbar ist.

    Du hast dem Vermieter offenbar noch keine Frist gesetzt, aber er hat selbst eine Lösung im Januar vorgeschlagen (was vermutlich zumutbar ist, denke ich). [Text entfernt]

    Keine konkrete Handlungsempfehlung zulässig da Rechtsberatung!

    Wenn der Mann sich nicht ändert (und das scheint nach Deiner Schilderung unwahrscheinlich) und auch nicht auszieht, da er als Vater des Eigentümers natürlich dort richtig ist, dann bleibt eigentlich nur die Veränderung auf Deiner Seite: Entweder Du wirst toleranter (man könnte z.B. nachts die Klingel abschalten und Ohrstöpsel tragen) oder Du ziehst um.

    Tut mir leid, das ist sicherlich nicht die Antwort die Du erhofft hast, aber was kann man aus der Ferne sonst sagen?

    Wenn der Vermieter nicht angemessen reagiert (d.h. auch nach schriftlicher Anmahnung und Fristsetzung - zwei Wochen sollten das aber schon sein, vor Weihnachten sicher mehr), dann kann man auch selbst einen Handwerker beuaftragen. Das Geld dafür kann man später zurückfordern - wenn der wirklich ein dringend zu behebendes Problem feststellt (ansonsten bleibst Du auf den Kosten sitzen, aber so wie Du gerade Panik schiebst muss die Situation wohl eindeutig sein).

    Schau mal in Kleinanzeigen: Gebrauchte Küchen sind erstaunlich billig - es gibt gute schon für wenige hundert Euro!

    Wenn Du handwerklich geschickt bist und einen (Miet-) Transporter fahren kannst, kannst Du so eine relativ leicht einbauen - oder von einem Freund der das kann einbauen lassen. Das kostet inkl. allen Materialien (die Arbeitsplatte muss normalerweise neu gemacht werden - im Baumarkt zuschneiden lassen) vielleicht 1000€ und Du bist das Thema los - alle anderen Lösungen werden teurer!

    Ich wollte letztens einem jungen Obdachlosen helfen, der nach unschöner Vorgeschichte endlich wieder Fuss fassen, Wohnung und Job finden wollte. Er hatte dazu eine Kleinanzeige eingestellt und seine Situation offen und ehrlich beschrieben. Das hat mir imponiert und ich fand ihn auch sympathisch.

    Also organisierte ich ihm die Möglichkeit, bei einem befreundeten Villenbeitzer ein Zimmer zu bekommen, gegen Mithilfe bei Garten- und Hausmeisterarbeiten (eine Bezahlung wäre auch noch drin gewesen, wenn er mehr Arbeiten übernimmt) - also Wohnung, Job (und evtl. sozialer Anschluß) in einem.

    Das hat er dann abgelehnt, weil die Villa 40min mit der S-Bahn entfernt liegt.

    Wenn er lieber in der Stadt bleibt als eine solche Chance anzunehmen, dann ist das seine Entscheidung. Aber ich war enttäuscht (und er weiter obdachlos).

    Gründe für was?

    Nach rechtmäßiger Kündigung und Auszug hat man grundsätzlich keine Rechte mehr gegenüber dem Vermieter/Eigentümer.

    Daher ist, wenn Ihr Euch kein Hotel leisten könnt, das Jobcenter oder Sozialamt der Ansprechpartner. Die werden prüfen, welche Ansprüche Ihr habt - und dann das entsprechende veranlassen. Ja nach Kurzfristigkeit bleibt dann aber oft nichts anderes als eine Notunterkunkt (a.k.a. Obdachlosenheim), denn die Beamten können auch nicht zaubern.

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