Erste Gegenfrage: Ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese Betriebskosten umgelegt werden? Falls ja, dann sind die Posten grundsätzlich o.k., nur noch in der Höhe zu prüfen.
Zweite Gegenfrage also: Wie hoch waren die tatsächlich angefallenen Kosten für den Vermieter? Um das zu prüfen, sollte man Belegeinsicht fordern (die der Vermieter gewähren muss). Wenn die Miete der Kaltwasserzähler tatsächlich so hoch war und die Kosten für den Hauswart angefallen sind, dann kann der Vermieter das auch umlegen.
Hinweis 1: Im Zuge der Pflicht zur Einführung fernauslesbarer Zähler können solche Kostensprünge vorkommen, denn ein Funkzähler kostet ein Vielfaches der alten mechanische Zähler. Ob solche bei Euch tatsächlich eingebaut wurden, wisst Ihr vermutlich selbst.
Hinweis 2: Wer der Hauswart ist und wofür er Geld bekommt, ergibt sich aus den Belegen. Die Pflicht, dass er erreichbar ist, gibt es normalertweise nicht.
Dritte Gegenfrage: Was ist im Mietvertrag zum Verteilerschlüssel dieser Betriebskosten vereinbart? Falls da nichts steht, dann wird automatisch nach Wohnfläche umgelegt (außer bei Heizkosten, aber um die ging es hier ja nicht).