Beiträge von beppi

    Ich kann die Beschreibung nicht ganz verstehen, es scheint mir aber zumindest teilweise nicht um Mietrecht zu gehen, sondern eher um einen Rosenkrieg nach beendeter Beziehung.

    In einem normalen Mietverhjältnis braucht man keine Miete zu zahlen, wenn man die Wohnung nicht nutzen kann. Vermutlich kann man dann auch fristlos kündigen - oder die Kosten für Ersatz-Wohnraum vom Vermieter fordern.

    Hier bist Du aber wohl zu ihm in seine Wohnung gezogen und hast einen Teil der Kosten übernommen? Das ist nicht automatisch eine Miete.

    Ich denke es ist Zeit nicht nur zu reden, sondern die Situation schriftlich zu dokumentieren und Dich rechtlich in die richtige Position zu setzen.

    Meines Erachtens (aber rechtserfahrenere Forumskollegen werden das ergänzen bzw. korrigieren) solltest Du dem Vermieter in einem Schreiben die Eckdaten des Mietvertrags "wie mündlich vereinbart" - mit Vertragsbeginn, Vertragsgegenstand, Miethöhe und Nebenkosten - zusammenfassen, ihm die Zahlung der bisher angefallenen und zukünftigen Mieten anbieten und um Übersendung der Zahlungsdaten (Kontonummer) bitten. Dann ist er im Annahmeverzug und kann sich (falls er nicht sofort widerspricht) auch nicht mehr auf eine (jederzeit ohne Frist kündbare) Leihe herausreden oder behaupten, Du hättest vertragswidrig keine Miete bezahlt.

    Vielleicht ist der Vermieter tatsächlich so sorg- und harmlos, aber es ist immer besser vorsichtig zu sein!

    Erste Gegenfrage: Ist im Mietvertrag vereinbart, dass diese Betriebskosten umgelegt werden? Falls ja, dann sind die Posten grundsätzlich o.k., nur noch in der Höhe zu prüfen.

    Zweite Gegenfrage also: Wie hoch waren die tatsächlich angefallenen Kosten für den Vermieter? Um das zu prüfen, sollte man Belegeinsicht fordern (die der Vermieter gewähren muss). Wenn die Miete der Kaltwasserzähler tatsächlich so hoch war und die Kosten für den Hauswart angefallen sind, dann kann der Vermieter das auch umlegen.
    Hinweis 1: Im Zuge der Pflicht zur Einführung fernauslesbarer Zähler können solche Kostensprünge vorkommen, denn ein Funkzähler kostet ein Vielfaches der alten mechanische Zähler. Ob solche bei Euch tatsächlich eingebaut wurden, wisst Ihr vermutlich selbst.
    Hinweis 2: Wer der Hauswart ist und wofür er Geld bekommt, ergibt sich aus den Belegen. Die Pflicht, dass er erreichbar ist, gibt es normalertweise nicht.

    Dritte Gegenfrage: Was ist im Mietvertrag zum Verteilerschlüssel dieser Betriebskosten vereinbart? Falls da nichts steht, dann wird automatisch nach Wohnfläche umgelegt (außer bei Heizkosten, aber um die ging es hier ja nicht).

    Aus rechtlicher Sicht kannst Du Fristenm zur Mängelbeseitigung settzen und sie danach auf seine Kosten selbst entfernen lassen.
    Das aber belastet das Verhältnis zum Vermieter, der ja offensichtlich wegen der Entfernung und dem fehlenden Hausmeister (gute sind schwer zu finden und teuer!) nicht weiter weiß.
    Langfristig wird nur Umzug in eine bessere Wohnung helfen, befürchte ich.

    Wie erlebt ihr die Situation in eurer Stadt oder Region?

    Der Anstieg der Mietpreise wird bei uns (süddeutsche Großstadt) jedes Jahr groß in der Presse behandelt (aber keiner hat ein Patentrezept dagegen).

    Gibt es überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum, oder sind die Preise inzwischen überall „durch die Decke gegangen“?

    Kommt drauf an, wie Du "bezahlbar" definierst.
    Billiger als der Durchschnitt sind die (immer weniger werdenden) Sozialwohnungen, Wohnungen von Genossenschaften und oft auch Wohnungen, in denen die Mieter schon sehr lange wohnen - da private Vermieter (bei uns über die Hälfte aller Wohnungen) oft Konfrontation scxheuen und daher nur bei Mieterwechsel den Preis anpassen.

    Denkt ihr, dass sich das in den nächsten Jahren wieder entspannen könnte?

    Ein durchgängig sinkendes Mietpreisniveau hat es meines Wissens in Deutschland noch nirgendfs gegeben. Aber geringe Preissteigerungsraten sind denkbar, vor allem in Gegenden (oder Häusern) mit geringerer Attraktivität. So geht z.B.bei uns die Schere zwischen energetisch einfach ausgestatteten Wohnungen und gut sanierten deutlich stärker auseinander, als es die unterschiedlichen Heizkosten allein erklären könnten.

    Deine allzu langen Erklärungen sind verständlich, ändern aber nichts an der rechtlichen Sichtweise: Ohne vorherige Absprache und Einigung mit dem Vermieter musst (und solltest) Du die letzten Mieten rechtzeitig zahlen.

    Da Du danach ja wahrscheinlich die Kaution zurückbekommst, müsstest Du Dir das Geld ja nur kurz leihen.

    Wenn Du ankündigst (und auch noch schriftlich!), dass Du die letzten Mieten nicht wie vertraglich vereinbart zahlen wirst, kann der Vermieter damit jetzt schon zu Gericht gehen. Möchtest Du das?

    Abgesehen davon ist Deine Begründung für die Nicht-Zahlung rechtlich unhaltbar - Du wirst vor Gericht also verlieren!
    Kündige lieber normal, zahle bis zum Ende Deine Miete, übergebe die Wohnung besenrein (wenn nichts anderes vereinbart) und Du hast weniger Kopfschmerzen. Wenn Du finanzielle Probleme hast, solltest Du Dir besser von jemand anderem Geld leihen, der es Dir freiwillig gibt - nicht vom Vermieter gegen seinen Willen!

    habe ich in Eigenregie beim Amtsgericht einen Antrag auf ein selbständiges Beweisverfahren gestellt da ich das ja nun zu beweisen habe und mir per se keinen Gutachter leisten kann.

    Beim selbstständigen Beweisverfahren muss der Antragsteller die Gerichts- und Gutachterkosten vorstrecken. Das kostet Dich also (erstmal) mehr als nur der Gutachter. Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die das übernimmt?

    Es gibt für den Strom-Zähler EINEN Vertragspartner mit dem Stromversorger.
    Der (und niemand anderes) muss die Rechnung des Stromversorgers bezahlen.
    Bist das Du, oder Dein Nebenmieter?

    Wenn es eine Vereinbarung gibt, dass der Nebenmieter Dir dann einen Teil der Rechnung erstattet, dann musst Du das mit ihm regeln. Den Stromversorger geht das nichts an - er kann und darf bei nichtbezahlter Rechnung den Strom abstellen.

    Für Umbauten an der elektrischen Anlage (z.B. Einbau eines zusätzlichen Zählerplatzes, so dass Du und der Nebenmieter getrennte Rechnungen bekommen können) ist grundsätzlich der Vermieter zuständig. Ob er dazu verpflichtet ist, wage ich zu bezweifeln, denn es gilt "gemietet wie gesehen" und der Zustand war wohl schon vor Einzug so, oder?

    Ohne vorherige schriftliche Mahnung (nach der Ihr Euer Verhalten nicht ändert) wird er aus keinem dieser Gründe kündigen können.

    Aber der Vermieter scheint hier Gründe zu suchen, Euch rauszuschmeißen. So eine Situation kann für Euch sehr belastend werden, so dass es eventuell vorteilhaft sein könnte, sich einen besseren Vermieter zu suchen. (Ich gehe schwierigen Personen immer aus dem Weg, auch wenn sie nicht im Recht sind!)

    Es gibt keine klassischen 60W-Glühbirnen mehr, nur noch energiesparende LED-Birnen. Die, wo "60W" draufsteht, haben die Leuchtkraft der klassischen 60W, verbrauchen aber typischerweise 80-90% weniger. Und das ganze Jahr an sind die auch üblicherweise nicht, sondern nur bis der nächste Mieter in den Keller geht (und dann wieder viele Wochen nicht). Außerdem kostet der Strom bei mir z.Zt. 32ct/kWh, da ich nicht beim Grundversorger geblieben bin (was ich jedem empfehlen würde!).

    Dann sind wir bei viel geringeren Kosten (vielleicht 50€ im Jahr), die auch noch auf mehrere Mieter aufgeteilt werden.

    Ich würde mich über solche Beträge nicht aufregen, da ist mir meine Lebenszeit zu schade!

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