Beiträge von hundemutti

    Hallo Leute ich bin es mal wieder,

    jeden Tag bin ich dem Zigarettenqualm aus der Nachbarwohnung ausgesetzt, ich weiß nicht wie der Qualm in meine Wohnung gelangt, meißt geht es ca. 23:00 Uhr los und geht bis ca 1:00 2:00 Uhr, mein Wohnzimmer grenzt an die Wohnung neben an und da ich relativ spät ins Bett gehe spüre ich es dort am meisten, auch im Flur und in der Küche ist es manchmal zu riechen und im Schlafzimmer, gegenüber liegend vom Wohnzimmer, werde ich in der Nacht durch den Geruch munder, es ist so extrem das ich ständig Hustenanfälle bekomme und meine Werte sich verschlechtern, bin Asthmapatient,

    Die Nachbarwohnung hat einen anderen Vermieter, den ich nicht kenne, als ich. Das Mehrfamiliehaus obliegt einer Verwaltung wo ich auch schon Beschwerte eingelegt habe, die sich aber aus der Sache raus halten mit den Worten " jeder kann in seiner Wohnung machen was er will ", der 2. Punkt ist von der Verwaltung die sind auch alle Raucher.

    Ich weiß das man nicht so richtig dagegen vorgehen kann, es könnte nur über einen Friedensrichter eine Einigung herbei geführt werden, oder ich wechsle die Wohnung, dazu habe ich in meinem Alter nicht mehr die Kraft und auch nicht das nötige Geld.

    Nun würde ich gern eure Meinung dazu hören und würde mich über jede Info freuen.

    DANKE

    vielen Dank für diese Informationen.

    Ja er hat mir nur in der Mitteilung geschrieben das die Anpassung nach dem ortsüblichen Betrag pro m² und dieser in meiner Umgebung üblich wäre.

    Aus dem § ist nicht eindeutig ersichtlich das er mir die Objekte nennen muß, es müssen nur die räumlichen Gegebnheiten und gleiches Umfeld vorhanden sein. Aus meiner früheren Erinnerung schien es mir ja auch so das er 3 Wohnungen gleichen Charkters vorlegen muß, aber wie gesagt es sind nur meine Erinnerungen. Ich will mich nicht mit meinem Vermieter wieder anlegen, hatte im Vorjahr schon ein großes Problem mit ihm. Deshalb möchte ich mich zu 100% absichern um ihn darauf aufmerksam zu machen.

    Hallo, habe eine Frage

    wie im Titel möchte mein Vermieter die Miete anheben. Er bezieht sich auf die ortsübliche Vergleichsmiete, da mein derzeitiger Mietbetrag nicht mehr dem üblich gezahlten Betrag für vergleichbaren Wohnraum in meiner Umgebung entspricht, möchte er den Betrag erhöhen.

    Muß er mir die vergleichbaren Mietobjekte auflisten oder kann er eine Erhöhung veranlassen

    nach dem oben genannten § 558 BGB ?

    Wer kann mir das beantworten, wäre Dankbar für jede Information

    Silvia

    Hallo darkshadow,

    Vielen Dank für die gute Info.

    Ja du hast recht ich habe zu voreilig gehandelt, Pech für mich. Ich wollte ja garnicht meinen Vermieter zur Kasse bitten, er sollte das nur mit der Verwaltung regeln.

    Mit dem Hauptrohr muß ich dazu sagen, dass es sehr marote ist und schon lange in Betracht gezogen wurde das ein Austausch der Selbigen geplant ist. Das habe ich von einem Eigentümer der ein Verbindungsmann zwischen Eigentümer und Verwaltung ist. Er hatte mir aber auch gesagt das ich das nicht bezahlen muß, nur weil der Monteur kein Werkzeug mit hatte und deshalb nicht in den Keller gehen konnte, hat er sich an meiner Toilette abgemüht.

    Hier spielen soviele fakten eine große Rolle. Aber wie du auch geschrieben hast, ein Anwalt würde mein Buget sprengen, es steht in keinem Verhältnis zur RG. Deshalb halte ich ja nun die Füße still. Mir geht es jetzt nur noch um meine Wohnung und ob ich gekündigt werde oder nicht, da mein Vermieter es ja angedroht hat.

    Ich melde mich noch wieder wenn ich mehr weiß. Allerdings beantworte ich alle Infos die noch eingehen.

    Danke noch mal für die bisherigen Info's

    Hallo Fruggel,

    vielen Dank für die Info bezogen auf Mieterhöhung, da weiß ich ja jetzt bescheid. Mir liegt aber bis jetzt noch keine schriftliche Auflage vor, er hat es mir nur tel. gesagt.

    Noch zu meinem eigentlichen Problem. Ja, ich weiß auch das es §§ gibt und zwar §§ 535 und 538 welche aussagen das alle Verstopfungen der Vermieter zu beseitigen hat oder die Kosten zu tragen hat. Nur in meinem Fall, wie ich oben schon beschrieben, hat er auch keine Schuld, weil er das Rohrsystem im Wohnungsbereich alles neu verlegt hat. Er ist auch nur Eigentümer meiner Wohnung und wir sind 11 Parteien, alle sind bei einer Verwaltung integriert. Wenn ich das Geld zurück bekommen sollte muß es von der Verwaltung kommen. Da ich vor einigen Jahren mal ca 3/4 Jahr in einer Verwaltung gearbeitet habe, weiß ich einige Dinge. Die Verwaltung hätte meine RG bekommen mußen und dann die Wohnungen bzw. Eigentümer zur Kasse bitten, die über mir und somit an diesen Strang des Hauptrohres angeschlossen sind. Aber da durch meine Toilette die Beseitigung statt gefunden hat, haben die sich nicht die Mühe gemacht das aufzubrößeln.

    Na egal für den Moment, ich warte wie gesagt jetzt erst einmal ab. Klar ich weiß vieles auch §§, aber ich brauche zumindest eine Anwaltsbestätigung um bei Gericht standhaft und glaubwürdig zu sein. Wenn es dazu kommen sollte kann ich immernoch den RA hinzuziehen, das habe ich mit ihm schon so vereinbart.

    Hallo Leipziger82,

    vielen Dank für deine Info,

    Werde erst einmal die ganze Sache ruhen lassen und das aus folgenden Grund,

    Ich habe mich bei einem RA erst einmal angemeldet, er soll mal über die ganze Sache schauen. In der Zwischenzeit, um die Kosten nicht noch höher zu treiben, egal wie es ausgeht, habe ich die RG bezahlt, allerdings mit dem Vermerk " Unter Vorbehalt ". Da ich leider keine Rechtsversicherung habe und nicht im Mieterverein bin, habe ich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragt, er wurde leiter auch abgeleht, da meine Rente + Wohngeld = Einkommen zu hoch liegen.

    Da ja mein Vermieter die ganze Sache seinen AW übergen hat, lasse ich ihm nun den Vortritt, solange bis eine Entscheidung herbei geführt wird.

    Noch einmal zu meinem Fall, ich habe mit besten Wissen den Hausmeisterdienst bestellt, da ich ja wußte mich betrifft die Verstopfung nicht. Zum Einen habe ich ja nichts verstopft und zum Anderen, das Wichtigste, ich bin in der Wohnung Erstbezieher und mein Vermieter hat die Wohnung vollkommen neu renoviert, u.A. auch die Rohre der Toilette bis zum Hauptrohr. Beim Eintreten des Monteurs habe ich schon gesagt wir gehen erst in den Keller, da dort ein Zugang zu diesem Hauptrohr ist. Seine Äußerung, weil er nicht das richtige Werkzeug dabei hat muß er durch meine Toilette es versuchen. Er kann aber nichts dafür, da er keinen Zugang in die Werkstatt hatte, was ja auch nicht richtig ist. Außerdem war er nur der Ersatzmann und hatte sich schon telefonisch mit jemanden informiert was er tun soll.

    Deshalb habe ich es so eingeschätzt das das Haus eine Havarie hat. Meine Worte wollte aber keiner hören, deshalb wurde es mir bzw. der Wohnung zugeschrieben. Mein Vermieter hat leider die ganze Sache in den falschen Hals bekommen und leider mit mir keine Rücksprache gesucht, weil er lt. seiner Aussage nicht die SMS'e gesehen hat und die E-Mail in sein Spam gerutscht ist.

    Nun bin ich soweit dem RA abzusagen und der kommenden Dinge abzuwarten. Werde warscheinlich somit auf dem Geldbetrag sitzen bleiben.

    Noch eine kleine Frage zu einer Mieterhöhung, das ist auch ein Punkt zur Kündigung, weil ich die Wohnung dann nicht mehr bezahlen kann. Ich weiß das eine Erhöhung nach 3 Jahren erfolgen kann und max. bis zu 20%. Da ich 6 Jahre ohne Erhöhung hier wohne, ist er eigentlich dazu berechtigt. Nun meine Frage, wird die Warmmiete oder die Kaltmiete dazu hinzu gezogen, durch die Nebenkosten, die ja in den Jahren immer mal gestiegen sind, waren schon bei der Warmmiete Erhöhungen, das ist ja auch normal. Er will ja die Kaltmiete erhöhen und deshalb weiß ich nicht ob er das so einfach kann??????

    Danke wieder im Voraus für evtl. Info's

    Hallo Leute,

    nun nach fast einem Jahr habe ich wiedermal ein Problem, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

    Freitag vor Pfingsten, 03.06.2022, hatte ich am Nachmittag eine Verstopfung in der Toilette. Dafür bin ich aber nicht verantwortlich, denn ich pflege die Toilette und werfe nichts hinein was nicht rein gehört.

    Dazu muß ich noch mal sagen, ich bin Mieter einer Eigentumswohnung im EG von meinem Vermieter.

    Weil ich mir nicht anders zu helfen wußte, habe ich den Notdienst unserer Hausmeisterfirma angerufen. Ich wußte ja zu diesem Zeitpunkt nicht wo die Verstopfung ist, zumal in der Wohnung alle Anschlußrohre neu gemacht wurden und ich Erstbezieher bin. Ich könnte mir nur vorstellen das aus den darüberliegenden Wohnungen jemand etwas in die Toilette fallen gelassen hat und mit weggespült wurde. Auch kann es sein, das sich Ratten im Kanalsystem befunden haben, alles möglich.

    Als der Mitarbeiter dann kam wollte ich ihn in den Keller schicken, da dort ja ein Zugang zum System liegt, das wollte er nicht sondern zuerst bei mir nachsehen. Da er nur ein stellvertretender Mitarbeiter war hatte er keinerlei Werkzeug mit. Einen Schlauch mit dem er durchspülen wollte war das einzige, aber ich keinen solchen Wasseranschluß im Bad habe, war das überflüssig. Eine Spirale konnte er nicht besorgen, weil er keinen Zugang zur Werkstatt hatte um dort einen zu holen. Nach allem hin und her hat er dann mit meinem Pömbel ca eine halbe Stunde unter hoher Anstrengung gearbeitet, er wollte schon aufgeben, aber beim letzten Hieb klappte es dann doch. Selbst im Keller war der Zugang zum System nicht möglich, da es ein Kellerraum eines Mieters ist und der selten Daheim ist.

    Ich fragte Ihn wegen der Bezahlung, er sagte mir das es an die Hausverwaltung geht und ich nichts bezahlen muß, da es ja auch nicht nachweislich war das ich der Verursacher bin, somit unterschrieb ich seinen Arbeitsplan.

    Soweit so gut, es verging ca. 1 1/2 Monate, da informierte mich mein Vermieter das er ein gespräch mit dem Chef der Hausmeisterfirma hatte und er hätte wohl schon 3 mal mich angeschrieben und die Briefe wären jedesmal zurück gekommen. Bei mir ist allerdings nie etwas angekommen und er hat mir dan den Brief lt Aussage selbst in den Kasten gesteckt, das war am 21.07.22, die Rechnung des Einsatzes. Daraufhin habe ich mich gleich bei der Firma telf. gemeldet um das zu klären. Die hat mich abgewimmelt und gesagt " Wer bestellt der zahlt". Darauf habe ich mich an die Hausverwaltung gewandt, dort der gleiche Text und ich soll mich an meinen Vermieter wenden. Das tat ich dann auch und zwar mit einer SMS, da ich ihn nicht bei der Arbeit stören wollte, es kam kein Rückruf. In der Zwischenzeit habe ich einmal bissel recherchiert und kam auf den §§535 und 538, welche u.a. aussagt welche kosten der Vermieter übernehmen muss, ein Punkt ist verstopftes Abflussrohr. Alle sendete ich meinem Vermieter am 26.07.22 per E-Mail zu. Leider auch darauf keine Rückmeldung von ihm.

    Dann erhielt ich am 26.07.22 eine Mahnung von der Hausmeisterfirma, da keine Zahlung eingegangen ist. Wieder ein Telefonat mit der Firma und habe mich gerechtfertigt, damit, das sich mein Vermiter nicht bei mir gemeldet hat, weil ich nicht der Verursacher der Verstopfung war sondern nur der Besteller und der Geschädigte und das ich mich noch einmal an meinen Vermieter wenden werde. Er wollte noch einmal Rücksprache mit der Verwaltung nehmen, da habe ich am 01.09.22 nachgefragt ob etwas raus gekommen wäre, leider nichts. Dann habe ich mich wieder per SMS an meinen Vermieter gewandt und um Rückruf gebeten. Am Abend immer noch keine Meldung, dann habe ich einen Brief geschrieben und noch einmal kurz umschrieben wie der Fall liegt, als Anhang natürlich beite RG bzw. Mahnung, der Brief wurde persönlich von mir in den Briefkasten meines Vermieters gesteckt, da er in der Nähe wohnt.

    Auch da keine Reaktion, jetzt bekam ich am 12.09.22 von der Hausmeisterfirma die LETZTE Mahnung, mit dem Hinweis wenn bis 18.09.22 kein Zahlungseingang gebucht ist, geht alles an das Inkassoverfahren. So nun habe ich wieder einen Brief an meinen Vermieter geschrieben mit der Mahnung als Inhalt und heute in den kasten gesteckt.

    Vor ca. 2 Stunden rief er mich dann an, regte sich auf das ich ihm wieder geschrieben habe und ich solle die RG selbst bezahlen. Er sagte mir das ich ihn hätte anrufen sollen, den er hat eine Spirale und weiteres Werkzeug so das er das reparieren hätte können. Aber jetzt gibt er die Sache seinen Anwalt und der wird sich mit mir auseinander setzen und er wäre nich dafür verantwortlich.

    Nun meine eigentliche Frage, muß ich nun die RG selbst bezahlen? eigentlich ist mir sowas noch nie zu Ohren gekommen das der Mieter der im Prinzip schuldlos ist bezahlen muß.

    Des weiteren hat er mir mit Kündigung der Wohnung gedroht.

    Hallo liebe Leute die sich für meinen Beitrag interessiert haben !!!

    Habe mich gestern noch juristisch Sachkundig gemacht. Im Mietrecht steht das ich in meinem Fall keine Rechnung begleichen brauch. Wie ich oben schon erwähnte, hätte keine Versicherung die Kosten übernommen, davon war eine sehr Ehrlich und hat mich auf Gesetzmäßigkeiten hingewiesen. Im BGB unter § 535 ist verankert wer die Kosten übernehmen muß, also der Vermieter steht in der Pflicht. Ein Mieter muß nur Kleinreparaturen die bis max. 100 €, wenn kein anderer Betrag im Vertrag steht übernehmen, der Vermieter ist in der Instandhaltungspflicht und Reparaturenbeseitigung aller Fehler und Schäden die in Gebrauch der " Mietsache " beeinträchtigen oder unmöglich machen. Da es ein Materialschaden war und ich keinen Einfluß auf den Schaden hatte bin ich aus dieser Sache raus. Anders wäre es wenn ich diesen Schaden selbst verursacht hätte, dann wäre auch, wenn vorhanden die Haftpflicht eingetreten.

    Noch mal Glück gehabt, aber ich versichere Euch demnächst ein Gesamtpacket abzuschließen. Nun muß ich nur noch meinem Vermieter verklickern das ich die Rechnung nicht übernehmen brauch !!!!

    Vielen Dank nochmal an euch Alle für die Hilfe.

    So hier bin ich wieder.

    Meine Scheibe ist nun eingebaut und mein Vermieter hatte eine preisgünstige Firma aufgetan, diese Firma war sehr kompotend und freundlich.

    Ja, lieber Leipzig 82 du hast vollkommen recht, es ist immer besser eine Versicherung zu haben. Leider war ich lange Zeit Hatzer und da wurde ich genötigt alle Versicherungen zu kündigen, Hausrat und Haftpflicht, da mein ganzer Hausstaat minderwertig war.

    Allerdings war ich jetzt nicht untätig und habe Erkundigungen in verschiedenen Versicherungsanstallten durchgeführt, da ich wissen wollte ob sie den Schaden als solchen Bearbeitet hätten. Das Ergebnis war immer gleich " Eine Haftpflichtversicherung tritt nur in Kraft, wenn ICH einen Schaden verursacht habe, bewußt oder unbewußt. Bei Materialfehler, was bei mir der Fall war, tritt keine Versicherung ein ".

    Trotzdem werde ich am Jahresende mich für nächstes Jahr für eine Haftpflichtversicherung entscheiden.

    Desweiterem hat mir mein Vermieter angekündigt eine Mieterhöhung zu veranlassen. Da ich Wohngeld beziehe und das nur Minimal ist, kann ich mir diese Wohnung nicht mehr leisten, da reicht meine Rente nicht mehr. Ich kann leider auch bei der Steuer diese außergewöhnlichen Belastungen angeben, da ich noch nicht Steuerverpflichtig bin.

    Noch einmal zu den verschiedenen Versicherungen die ich befragt habe, haben mir einige gesagt das er mir diesen Schaden nicht aufs Auge drücken darf. Ich weiß nicht ob das stimmt, deshalb suche ich jetzt einen juristischen Rat, der sollte natürlich weitestgehend kostenlos sein., brauche ja nur ein " Ja oder ein Nein ", alles andere kann ich schon selbst abwickeln.

    Ich danke euch für die ganz vielen und guten Informationen. Eine Rundfrage bei verschiedenen Versicherungen hat mir das gleiche Ergebnis gebracht. Leider habe ich keine Versicherung abgeschlossen (finanz. Gründe), weder Haftpflicht noch Hausrat die auch eine Glasversicherung beinhalten können, je Abschluß.

    Mein Vermieter hat nun eine andere Lösung gefunden, vorallem preislich eine gute Lösung. Na mal sehen, er will mich darüber auf dem Laufenden halten.

    Auch euch werde ich den Verlauf mitteilen!!!

    DANKE

    Danke darkshadow für deine super Information,

    Ich werde mal hier Fotos hochladen die ich gemacht habe. Also mein Vermieter hat es ja selbst gesagt das Spannungsrisse auftreten können, ist zwar selten aber es passiert halt doch mal. Mein Problem ist halt das ich keinerlei Versicherungen habe, die vorallem bei Glasbruch einspringen.

    Der Vermieter schaut sich nochmal den Mietvertrag an und schaut nach Alternativen.

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    Ich habe auch eine Frage zu einer kuriosen Reparatur.

    Vor ca. 2 Wochen gab es einen fürchterlichen Knall in meinem Bad, ich hielt mich in der Küche auf, als ich nachsah, war an meiner Glasdusche eine Wand zersprungen und die darüber liegende Verspannung (Halterung) war zusetzlich noch in die Glaswand gefahren und lag dann in der Duschtasse. Den Schaden meldete ich gleich meinem Vermieter (Eigentümer der Wohnung in einem Mehrfamilienhaus). Jetzt verlangt er von mir das über meine Hausratversicherung abzuwickeln. Habe mich daraufhin bei meinem Agenten erkundigt, er sagte mir, da ich nicht der Verursacher bin würde es die Versicherung nicht übernehmen, sondern es ist Vermietersache. Mit meinem Vermieter komme ich sehr gut aus, deshalb hat er schon alle Register gezogen und dies an die Firma welche die Dusche eingebaut hat, übergeben, leider übernimmt diese auch keine Garantie, da es 5 Jahre her ist. Dann hat sich mein Vermieter noch an den Glashersteller gewand, auch er übernimmt keine Garantie. Nun ist mein Vermieter wieder bei mir gelandet und hat mir einen Kostenvoranschlag zugesendet, der belastet mich mit 900 bis 1012 €.

    Muß ich wirklich diese Kosten übernehmen, auch wenn der Schaden durch höhere Gewalt entstanden ist?

    Wer kann mir da helfen, aus eigener Erfahrung oder Wissen, bitte meldet euch dringent.

    DANKE

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