Beiträge von derMax27

    Der Mieter könnte aber dann aufgrund der Vereinbarung später jederzeit Möbel vom Vermieter anfordern. Und genau das reicht im Sinne des Gesetzes aus, dass die verkürzte Kündigungsfrist gilt, ...

    Sprich in diesem Fall genügt die Möglichkeit der Anforderung der Möbel für die verkürzte Frist?

    Oder ich muss dafür die Anforderung konkret gestellt haben?

    Und ja der Hauptvermieter (an den Hauptvermieter wiederum vermietet von einer Genossenschaft) wohnt in derselben Wohnung wie ich, wenn das anfangs nicht ganz klar war.

    Die entscheidende Frage ist, was bezüglich der Frist im Vertrag steht. Sind dort dennoch die 14 Tage benannt, dann ist das auch bindend. Gibt es keinen Verweis, gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten.

    Im Untermietvertrag steht weder etwas von verkürzten, noch zu den gesetzlichen Kündigungsfristen drin.

    Folglich ist die vertragliche Vereinbarung des möblierten Zimmers schlicht und einfach falsch. Im Zweifel kann sich der Vermieter auf einen Irrtum berufen.

    Gilt hier im Zweifel nicht, dass die Vereinbarung zum Nachteil des Mieters unwirksam ist?

    ... ob sich der Vermieter (vertraglich) verpflichtet hat, den Wohnraum überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Ob er das tatsächlich getan hat, darauf kommt es nicht an.

    Heißt dies, der Hauptmieter ist seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen? Oder geht der Vertrag, trotz der "möbliert" Vereinbarung, schlußendlich darauf über, dass es ein unmöbliertes ZImmer ist?

    Hallo Community,

    folgendes Problem tut sich auf.

    Ich (Untermieter) wohne in einer 3er-WG zusammen mit dem Hauptvermieter und einem weiteren Untermieter. Mein Zimmer ist im unbefristeten Untermietvertrag eindeutig als "möbliert" angegeben, jedoch gibt es kein Protokoll welche Möbelstücke vom Zimmer dazu gehören und auch das spezielle Problem, es sind nicht die Hauptmieters Möbel in meinem Zimmer, sondern ich habe diese Möbel, so wie sie jetzt stehen und damals standen, abgekauft vom Vorgänger meines Zimmers. Im Zimmer stehen sowohl Bett, Schrank, Stuhl, ein Wandregal und ein Tisch als Möbel. Jetzt möchte ich ausziehen und habe Ihm die Kündigung zum Ende dieses Monats bereits abgegeben. Er will jedoch die vollen 3 Monate Kündigungsfrist haben mit der Begründung, dass diese Möbel nicht seine sind.

    Greift jetzt die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder von 2 Wochen?

    Spielt gänzlich nur was im unterschriebenen Vertrag steht eine Rolle?

    Oder ist es auch relevant, dass ich damals diese Möbel abgekauft habe vom Vorgänger?

    Ich bedanke mich schon im voraus auf Antworten.

    Mit freundlichem Gruß

    derMax27

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