Hallo,
ich habe folgende Situation:
Seit ca. September 2010 bis den 16.05.2011 traten Baulärm durch zwei bauliche Maßnahmen am Haus auf. Von Anfang kam der Baulärm daher, dass das Haus um eine Etage reicher wurde (Das Gerüst dafür wurde vor einigen Tagen abgebaut \ Innenausbauarbeiten sind noch am laufen \ es liegt eine Etage zwischen der Wohnung und der neuen Etage). Kurz nachdem kaum noch Lärm vom Dauchgeschoßausbau kam, wurde angefangen vor unserer Eingangstür den Aufzug zu bauen (was ca. Anfang Mai geschah). Seit Dieser Zeit ist der Garten vollgestellt.
Am 04.05.2011 habe ich einen Brief zum Vertreter des Vermieters geschrieben, der die Mängel des Baulärm und den vollgestellten Garten anzeigt (haben nur die Anschrift des Vertreters, da alles über ihn läuft).
Habe heute eine Antwort bekommen, die in meinen Augen nicht akzeptabel ist.
Kurz zusammengefasst schrieb er, dass eine Mietminderung im nachhinein nicht rechtens sei. Er bezog sich dabei aber nur auf den Dachgeschoßausbau.
1. Frage: Reicht es, dass der Vertreter, über dem alles geregelt wird, die Mängel seit Beginn der Bauarbeiten kannte?
2.Frage: Muss der Vertreter dem eigentlichen Vermieter solche Bauarbeiten mitteilen?
3. Frage: Muss man den Baulärm gesondert betrachten oder ist es egal, dass der Lärm von zwei Ursachen stammt? (Der Baulärm hatte zwischendurch pausen)
4. Frage: Kann man bei vollgestellten Garten auch Mietminderung verlangen, wenn man nur Nutzungsrechte besitzt?
mfg