Hallo, ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen...
In unserer Mietwohnung wurden 2006 neue Fenster eingebaut. Mein Bruder (Hauptmieter) hat daraufhin einen Zusatz zum Mietvertrag unterschrieben und einer monatlichen Erhöhung der Kaltmiete um 25 Euro zugestimmt, beginnend Januar 2008. Leider hat er den Abbuchungsauftrag nicht dementsprechend geändert, so daß seit 01/08 der alte Mietzins überwiesen wurde. Dies fiel aber der Buchhaltung des Vermieters erst letzte Woche auf und er besteht jetzt auf einer Mietnachzahlung von 1025 Euro. Meine Frage ist, kann der Vermieter nach über drei Jahren den Betrag noch einfordern? Oder wie sieht das Ganze rechtlich aus?
Schon einmal vielen Dank für eine Auskunft! ![]()
Beiträge von bawae
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