Hier wäre zunächst zu klären, was die Genossenschaft überhaupt auf Dich umlegen kann. Wenn keine Kosten bei der Genossenschaft entstehen, dürften auch keine Vorauszahlungen darauf erhoben werden. Die Begründung der Genossenschaft finde ich zudem nicht wirklich einleuchtend. Wenn die Genossenschaft absolut kein Eigentum an der Heizungsanlage hat und auch die Wartungskosten Deine Sache sind ist die Umlage der Kosten völlig sinnfrei. Nur weil in der Zukunft mal das Eigentum an die Genossenschaft wechseln sollte, ist in meinen Augen keine ausreichende Begründung.
Ich würde mich mit dieser Angelegenheit an einen Mietverein oder noch besser, an einen Anwalt wenden, der sich mit dieser Thematik auskennt. Hier gilt es nämlich zu prüfen, ob die Vereinbarungen, die zwischen Dir und der Genossenschaft geschlossen worden sind, überhaupt rechtlich zulässig sind. So wie sich der Fall darstellt, ist er zu komplex, um ihn hier im Forum fundiert zu klären.
Dass eine Rückerstattung für Wartungskosten, die gar nicht erst entstehen aber vorausgezahlt werden müssen, nur freiwillig sind, halte ich für äußerst schleierhaft.