Beiträge von GeplagtesSkelett

    Ich habe in einer WG gewohnt, wahrscheinlich war es deshalb mit der WArmmiete in Ordnung. Der genaue Wortlaut im Vertraug zum Abnutzen der Möbel lautet:

    "Nutzung Inventar: Die in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung gestellten Geräte und Möbel obliegen einer jährlichen Abnutzungsregelung. Pro Mieter und jeweils angefangenem Mietjahr berechnet die Verwaltung eine Abnutzungspauschale in Höhe von € 50.- maximal € 200.-, die mit der Kaution am Ende des Mietverhältnisses verrechnet wird."

    Hallo liebes Forum,

    ich habe momentan die Situation, dass ich meiner Meinung nach zu wenig Geld meiner Kaution zurück erhalten habe, da der Vermieter und ich eine unterschiedliche Definition des Wortes "Mietjahr" haben. Ich habe bereits im Interent geschaut, finde aber keine richtige Definiton. Könnt Ihr mir in diesem Punkt vielleicht weiterhelfen?
    Also meine Definiton eines Mietjahres ist:

    Die nachfolgenden Daten sind beispielhaft!


    Vertrag beginnt im September 2018: Ein Mietjahr geht von 01. September bis 31. August.

    Definition des Vermieter:

    Vertrag beginnt im September 2018: 2018 ist ein Mietjahr und 2019 ist ein Mietjahr.

    Ich hoffe Ihr könnt mir eine Antwort auf diese Frage geben, am besten auch mit irgendeinem Verweis auf eine Rechtsrundlage.

    Schöne Grüße

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