Habe ich das richtig verstanden, dass mir garnichts abgezogen werden darf?
Sorry falls die Frage dumm ist, aber ich kenne mich mit so Paragraphen und Gesetzen nicht aus.
Beiträge von GeplagtesSkelett
-
-
Ich habe in einer WG gewohnt, wahrscheinlich war es deshalb mit der WArmmiete in Ordnung. Der genaue Wortlaut im Vertraug zum Abnutzen der Möbel lautet:
"Nutzung Inventar: Die in den Gemeinschaftsräumen zur Verfügung gestellten Geräte und Möbel obliegen einer jährlichen Abnutzungsregelung. Pro Mieter und jeweils angefangenem Mietjahr berechnet die Verwaltung eine Abnutzungspauschale in Höhe von € 50.- maximal € 200.-, die mit der Kaution am Ende des Mietverhältnisses verrechnet wird."
-
Ich habe Warmmiete gezahlt, somit gab es keine Nebenkostenabrechnung.
Die 50€ pro angefangenem Mietjahr gelten als Abnutzungspauschale der Möbel.
-
Also Vetrag begann am 01.09.2018 und ging bis zum 31.06.2019.
Pro angefangenem Mietjahr behält sich der Vermieter das Recht vor, 50€ der Kaution zu behalten.
Darf er mir nun 50 oder 100€ abziehen?
-
Hallo liebes Forum,
ich habe momentan die Situation, dass ich meiner Meinung nach zu wenig Geld meiner Kaution zurück erhalten habe, da der Vermieter und ich eine unterschiedliche Definition des Wortes "Mietjahr" haben. Ich habe bereits im Interent geschaut, finde aber keine richtige Definiton. Könnt Ihr mir in diesem Punkt vielleicht weiterhelfen?
Also meine Definiton eines Mietjahres ist:Die nachfolgenden Daten sind beispielhaft!
Vertrag beginnt im September 2018: Ein Mietjahr geht von 01. September bis 31. August.Definition des Vermieter:
Vertrag beginnt im September 2018: 2018 ist ein Mietjahr und 2019 ist ein Mietjahr.
Ich hoffe Ihr könnt mir eine Antwort auf diese Frage geben, am besten auch mit irgendeinem Verweis auf eine Rechtsrundlage.
Schöne Grüße
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!