Beiträge von Maletzki

    Hallo,
    es wurde oben schon Vieles erklärt.
    Hilfreich ist bei solch einer Siutation Einsicht für die Verbrauchsrechnungen zu verlangen.(Muss der VM, evtl. als kostenpflichtige Kopie).
    Wichtig: Bei Heizöl Lieferschein und dazugehörende Rechnung verlangen. Bei Gas Lieferstelle/Zählernummer vergleichen.
    Wenn es geht auch aus dem Vorjahr um dann den prozentualen Anstieg zu vergleichen.
    Ich habe schon erlebt, dass "aus Versehen" Rechnungen von andern Häusern des VM auftauchten.
    Wird die Abrechnung von der Hausverwaltung erstellt oder evtl. von einer Abrechungsfirma. Abrechnungsfirmen tippen normalerweise vom VM gemachte Angaben ohne Überprüfung auf Richtigkeit in einen Rechner, ob plausibel ist oder nicht,ist denen egal, sie wollen verdienen.....

    mfg

    Hallo Mainschwimmer,

    genau um diese 12 Monate geht es. Die Nachforderung(Abrechnung) kommt fristgemäß, nur sie sind materiell/inhaltlich falsch und zu hoch bei unterschiedlichsten Positionen.
    Die Forderung besteht also erstmal. VM reagiert nicht auf Schreiben bezüglich Korrektur. Die Frage ist, verjährt diese Forderung normal nach 3 Jahren?
    Wo finde ich die Rechtsgrundlage dazu.
    Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB greift die 12 Monatsfrist meiner Meinung nach doch nur bei NICHT erstellter formell richtiger Abrechnung.
    mfg

    Die Fehler sind klar, aber es geht um die Abrechnung. Dazu müsste der Vermieter mir die Unterlagen zur Einsicht überlassen, bzw. Kopien.
    Zum besseren Verständnis:
    Ich leiste also eine Nebenkosten-Vorauszahlung, die zu niedrig angesetzt ist. Deshalb erhalte ich eine Jahresabrechnung. Das heißt auch, jedes Jahr müsste ich nachrechnen und korrigieren, wenn ich dann die Unterlagen vom VM bekäme. Eigentlich ist die korrekte Brechnung Sache des VM und nicht meine. Die Frage ist, wie lange so ein "NICHT Reagieren" zeitlich gezogen werden kann. Deshalb die Frage nach der Verjährung.

    Hallo,
    ich habe das Problem mit meinem Vermieter, dass er seit(2007) von mir bemängelte Fehler in der Brechnung nicht korrigiert, bzw. nicht reagiert auf entsprechende Schreiben.
    (Fehlerhafte Regenwasserberechnung, Strassenreinigung, Frisch- und Abwasserberechnung, etc)
    Gilt da eigentlich die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern er weiterhin NICHT reagiert?
    Die formell richtig erstellte Nebenkostenabrechnung mit der 1 Jahresfrist ist mir bekannt.

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